Der Evaluierungsbericht der Corona-Expetern

Der Evaluierungsbericht der Corona-Expetern

02.07.2022 22:46

Viele Zeitungen haben in recht verküzter Form über den Evalusierungsbericht zu den Corona-Maßnahmen berichtet. Hier die Long-Fassung dazu:

Videokonferenz i. R. d. 95. Konferenz der Ministerinnen/Minister und Senatorinnen/Senatoren für Gesundheit der Länder (GMK)

Beschluss vom 01.07.2022

Notwendige Maßnahmen im Hinblick auf eine zu erwartende Herbst-/Winterwelle

Beschluss (Entwurf):

Seit dem Auftreten der Infektionskrankheit COVID-19 im Dezember 2019 in China und dem Ausrufen einer weltweiten Pandemie des Coronavirus SARS-CoV-2 durch die WHO im März 2020 hat die Pandemie das private und öffentliche Leben in Deutschland stark betroffen. Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und zur Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems haben Bund und Länder deshalb viele einschneidende Maßnahmen ergreifen müssen.
Seither ist viel geschehen. Heute sind zuverlässige PCR-Testmethoden und Antigentests vorhanden. Mehrere wirksame Impfstoffe sind zugelassen und stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung. Erste spezifisch gegen SARS-CoV-2 wirksame antivirale Medikamente wurden entwickelt.
Die Pandemie ist aber noch nicht vorüber, sie verläuft in Wellen. Das Virus mutiert und die Pandemie nahm bislang jahreszeitlich bedingt insbesondere im Herbst/Winter zu . Die Stellungnahme des Corona-ExpertInnenrats der Bundesregierung beschreibt drei Szenarien der weiteren Virusevolution für den Herbst/Winter 2022/23. Um notfalls auch auf das ungünstigste Szenario vorbereitet zu sein, wird der Bund gebeten, alle notwendigen Schritte und Maßnahmen zur Abwehr einer denkbaren neuen Corona-Pandemiewelle sowie weiterer saisonaler Krankheiten zu ergreifen und die Länder hierbei angemessen zu beteiligen. Die Maßnahmen sollen entsprechend der jeweiligen Infektionslage stufenweise umgesetzt werden können. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen daher folgenden Beschluss:

1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bekräftigen ihren Beschluss vom 16.05.2022 und bitten die Bundesregierung erneut, noch vor der Sommerpause unter Einbeziehung der Länder einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen und den Ländern dadurch effektive sowie rechtssicher handhabbare Befugnisse einzuräumen. Der Entwurf einer Formulierungshilfe eines COVID-19-SchutzG vom 24.06.2022 nimmt die erforderlichen Änderungen der Befugnisse im Infektionsschutzgesetz bewusst aus. Die Länder brauchen aber rasch Gewissheit über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um lageangepasst auf ein verändertes Infektionsgeschehen im Herbst/Winter reagieren zu können.

2. Als Basismaßnahmen für den Herbst/Winter hält die GMK vor allem die Möglichkeit einer Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2–Maske) und von Abstandsgeboten in Innenräumen für erforderlich. Um den Ansteckungsgefahren frühzeitig zu begegnen, sollten die Länder Testpflichten insbesondere für Einrichtungen mit vulnerablen Personen, zu infektionsgefährdeten Gemeinschaftseinrichtungen und zu Schulen oder Kindertageseinrichtungen anordnen können. Ferner benötigen die Länder die Befugnis, Einrichtungen und Betreibern vorzugeben, Hygienekonzepte unter Berücksichtigung von Rahmenhygienekonzepten auszuarbeiten.

3. Sollten wegen einer ungünstigen Entwicklung der Corona-Pandemie die Basismaßnahmen für den Schutz des Gesundheitssystems nicht ausreichen, müssen die Länder weitere Eindämmungsmaßnahmen ergreifen können. Hierzu zählen u.a. Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen. Diese Befugnisse sind gesetzlich im IfSG bereits jetzt zu regeln.

4. Die GMK ist sich darüber einig, dass Kapazitätsbeschränkungen oder sogar die Untersagung von Veranstaltungen und des Betriebs von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, die nicht der zwingenden Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen und sozialen Lebens dienen, wenn irgend möglich vermieden werden sollen. Das Offenhalten von Bildungseinrichtungen hat oberste Priorität. Gleichwohl müssen auch diese Instrumente der Pandemiebekämpfung im Worst-Case-Szenario zur Verfügung stehen. Die Länder sollten die Befugnis erhalten, diese Maßnahmen dann anordnen zu können, wenn in dem betroffenen Land insgesamt eine Überlastung des Gesundheitssystems eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.

5. Alle Pandemiemaßnahmen der Länder müssen stets die Folgen in den Blick nehmen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen. Sie unterliegen der vollen Kontrolle der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen haben bestätigt, dass die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen rechtmäßig waren oder – bei Entscheidungen im einstweiligen Rechtschutz – voraussichtlich rechtmäßig sind.

6. Um die im Herbst/Winter 2022/2023 erforderlichen Maßnahmen möglichst konkret auf die jeweilige Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens ausrichten zu können, sind verlässliche und zeitnahe Daten zur Kapazität, zur Belastung der Krankenhäuser und zum Pandemiegeschehen unerlässlich. Der Bund wird gebeten, das bestehende Surveillance-System weiter auszubauen sowie volldigitalisierte Meldewege zu implementieren. Hierbei ist es auch erforderlich, dass der Bund die Anbindung der Krankenhäuser an DEMIS über automatisierte Schnittstellen vorantreibt, um bereits im Herbst volldigitalisierte Meldewege für die Feststellung der Belastung der Krankenhäuser nutzen zu können.

7. Die GMK bittet alle befassten Gremien, zeitnah Klarheit hinsichtlich der Notwendigkeit von weiteren Auffrischungsimpfungen (4. Impfung ff.) zu schaffen und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Nur wenn sichergestellt ist, dass flächendeckend allen Impfwilligen eine Impfung entweder durch die niedergelassene Ärzteschaft oder ergänzend durch Impfzentren oder Impfstellen verabreicht werden kann, wird die Impfkampagne im Herbst erfolgreich sein. Darüber hinaus wird der Bund gebeten, in Abstimmung mit den Ländern die Impfkampagne rechtzeitig anzupassen und die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu stärken. Der Bund wird ferner aufgefordert, nicht nur eine ausreichende Beschaffung und Bevorratung von COVID-19-Impfstoff (inkl. angepasstem Varianten-Impfstoff) sowie die planbare und transparente Verteilung, sondern auch eine Mitfinanzierung der staatlichen Impfstrukturen durch Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung mindestens bis zum Frühjahr 2023 sicherzustellen. In die Vorbereitungen einer neuen Impfkampagne sind Influenza und Pneumokokken für vulnerable, insbesondere ältere Personengruppen einzubeziehen.

8. Der Bund wird gebeten, eine ausreichende Beschaffung und Bevorratung durch ihn mit entsprechenden Medikamenten zur Therapie von COVID-19 (antivirale Arzneimittel und monoklonale Antikörper) sicherzustellen und die frühzeitige Anwendung der Medikamente im ambulanten Bereich zu fördern. Die Versorgung soll dabei vorzugsweise über den Regelvertriebsweg erfolgen. Die hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte spielen eine führende Rolle bei der frühzeitigen Versorgung der Patientinnen und Patienten und können damit das Risiko einer stationären Behandlung reduzieren.

9. Der Bund wird gebeten, die Versorgungssysteme im ambulanten und stationären Gesundheits- und Pflegebereich sowie für die Eingliederungshilfe für die erwartete nächste Welle zu rüsten. Dazu ist es auch erforderlich, ausreichende Anreize zur Personalgewinnung und -bindung zu setzen. Zudem muss die finanzielle Absicherung der Krankenhäuser durch Bundesrettungsschirme erneut in Aussicht gestellt werden, sollte sich die Versorgungslage in den Krankenhäusern wieder zuspitzen. Zudem benötigen die Leistungserbringer rechtzeitig Planungssicherheit und finanzielle Garantien, um das Versorgungsgeschehen im Bedarfsfall erneut auf die Anforderungen der Pandemie ausrichten zu können.


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