Notwehr gegen "Klima-Kleber" - Ist das erlaubt ?

Notwehr gegen "Klima-Kleber" - Ist das erlaubt ?

13.12.2022 19:34

Mal was zur aktuellen Lage zu den "Klima-Klebern" die sich auf Autobahnen oder Straßen festkleben und die von einigen Medien als "Klima-Aktivisten" geradezu verharmlost und "Weltretter" hoffiert werden.

Fakt ist: Wer sich auf einem öffentlichem Verkehrsweg festklebt begeht mehrere Straftaten. Zum einem ist das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b Strafgesetzbuch: https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html

Bereits der Versuch ist strafbar. Gleiches gilt für den Bahn- oder Luftverkehr.

Es liegt von rechtswegen also eine Straftat vor und die sogenannten Aktivisten der "Letzten Generation" (ich hoffe es ist auch die letzte Generation von diesen armen Irren) habem sich nach unseren Gesetzen strafbar gemacht.

Hinzu kommt der Straftatbestand der Nötigung gegenüber den Verkehrsteilnehmern.

Nötigung ist ein rechtswidriger Angriff auf einen selbst oder andere dem nach dem StGB durch Notwehr von Jedermann begegnet werden kann:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Solange noch keine Polizei vor Ort ist, kann demnach Jedermann (natürlich auch jede Frau) von dem Notwehrparagrafen Gebrauch machen um die "Klima-Extremisten" von der Fahrbahn mit dem mildesten Mittel - das wäre Wegtragen - entfernen und sogar so lange festhalten bis die Polizei eintrifft. Denn jeder Bürger kann einen anderen, der eine Straftat begeht oder vorhat diese zu begehen, quasi selbst "verhaften" um die Person dann nach Eintreffen der Sicherheitskräfte an diese übergeben. Die Person die selbst einschreitet, bleibt von Gesetz her straffrei.

Wer sich auf einer Straße festklebt, gefährdet Menschenleben. Nicht nur sein eigenes, sondern auch dass, von Anderen.

Klmaschutz ist heute wichtiger denn je. Wer sich dafür einsetzt, dem zolle ich auch Respekt und Anerkennung. Dies darf aber Derjenige oder Diejenige nicht mit unrechtmäßigen Mitteln tun die Andere gefährden, nötigen und sogar Leib und Leben bedrohen. Hier muss die Judikative mt allen rechtsstaatlichen Mitteln dagegen vorhehen.

Bisher ist dies leider nur in einem einzigem Bundesland erkennbar. Und das ist Bayern. Mein Dank daher vor allem an den Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als Chef der Bayerischen Polizei und der Feuerwehren.

In Bayern ist die Welt diesbezüglich noch einigermaßen in Ordnung, was man von anderen Bundesländern, insbesondere Berlin mit der rot-rot-grünen Landesregierung nicht mehr unbedingt sagen kann.

Für mich persönlich ist die "Letzte Genereration" übrigens eine kriminelle Vereinigung die vom Verfassungsschutz dringend kontrolliert und überwacht werden muss.

Mir ist bisher noch kein "Straßenfestkleber" auf Straßen bei uns begegnet. Sollte dies aber jemals der Fall sein, werde ich ihn "zärtlich" von der Straße entfernen um in erster Linie sein eigenes Leben zu schützen. Nicht das Der oder die Die noch überfahren wird.

Siehe auch: https://reitschuster.de/post/die-selbste...ma-extremisten/


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