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Aufstallungspflicht für alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis Bayreuth und in der Stadt Bayreuth
Aufstallungspflicht für alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis Bayreuth und in der Stadt Bayreuth
Für alle Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Fasanen gilt ab sofort die Aufstallungspflicht. Das Geflügel ist entweder in einem geschlossenen Stall oder unter einer Vorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Dies bedeutet, jegliche offene (Auslauf-)Fläche muss wie beschrieben geschützt sein. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bayreuth sowie umfassende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landratsamts unter diesem Link: https://www.landkreis-bayreuth.de/buerge...za-ai-gefluegel
Die Abgabe von Eiern, Geflügel, Geflügelfleisch und anderen von Federwild stammenden sonstigen Erzeugnissen aus betroffenen Geflügelhaltungen im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet ist ab sofort verboten. Teil soeben das Landratsamt Bayreuth mit.