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Was ändert sich ab Freitag im Landkreis Bayreuth? - Öffnungen in den Bereichen Tourismus und Kultur
Was ändert sich ab Freitag im Landkreis Bayreuth? - Öffnungen in den Bereichen Tourismus und Kultur
Nach erneuter Änderung der12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, können im Landkreis Bayreuth weitere Öffnungsschritte erfolgen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 19.Mai 2021 bekanntgemacht, so dass folgende Regelungen ab Freitag,dem 21.Mai 2021,gelten:
Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sowie die im Rahmen des Übernachtungsangebots erfolgenden gastronomischen Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie-und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen sind zulässig, sofern jeder Übernachtungsgast bei Anreise sowie für jede weiteren 48 Stunden einenweiteren Testnachweis (Negativnachweis eines vor maximal 24Stunden vorgenommenes PCR-Tests oder POC-Antigentests oder vor Ort vorgenommenen Selbsttests) vorweisen kann.
Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss-und Seenschifffahrti m Ausflugsverkehr, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt-und Gästeführungen, Berg-, Kultur-und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen sind unter der Voraussetzung eines Testnachweises (Negativnachweis eines vor maximal 24Stunden vorgenommenenPCR-Tests oder POC-Antigentests oder vor Ort vorgenommenen Selbsttests) für Kunden zulässig
Musikalische und kulturelle Proben von Laien-und Amateurensembles, bei denen das Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich sind, sind zulässig.
Hinnweis: Die PCR-Tests und PoC-Antigentests zum Negativnachweis bei Besuchen von Außengastronomie, Theater-und Opernhäusern, Kinos sowie für kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport unter freiem Himmel dürfen ab dem 20. Mai 2021 vor höchstens 24 Stundenvorgenommen wordensein. Diese Regelung gilt ebenfalls für die oben aufgeführten ab 21.05.2021 in Kraft tretenden Maßnahmen.