Lockerung der Kontaktbeschränkung ab dem 31. Mai 2021
Der Landkreis Bayreuth hat am 29.Mai 2021 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den 7-Tage-Inzidenzwert von 35 unterschritten. Gemäß § 3 Nr. 2 der 12. BayIfSMV gilt daher ab dem 31.Mai 2021, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände erlaubt ist. Die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen darf dabei nicht überschritten werden, teilt das Landratsamt Bayreuth heute mit. Der Kommentar
In § 3 Nr. 2 der 12. BayIfSMV steht folgendes:
Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.
Es steht hier aber nicht drinn wie hoch der Schwellenwert ist, wie viele Personen das sich ab einem bestimmten Schwellenwert treffen dürfen und aus wie vielen Haushalten diese Personen sein dürfen und wie alt oder jung diese wiederum sein dürfen.
Dazu müsste man dann die gesammte "schwachsinnige Verordung" lesen und kennen.
Und dann weiterlesen in § 4, Abs. 3 in dem es heißt:
"In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 35 nicht überschritten wird, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird."
Und dann heißt es nämlich im gleichen Paragrafen weiter:
Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben unberührt
Ich frage mich nun allen ernstes, wer in aller Welt und um Himmels Willen sich diesen kompletten Unsinn, den nicht einmal die Polizei kontrollieren kann, ausdenkt ?
Ob dies alles stimmt, kann ich als medizinischer Laie nicht beurteilen. Der Kommentar dazu ist jedenfalls meine persönliche Meinung hierzu. Wie auch als solche gekennzeichnet ! Ich bin aber auch nicht unfehlbar, und würde mich über einen weiteren Austausch freuen. Gerne auch anonym. Denn vielleicht habe ich ja auch unrecht.