Zuerst musste die 2G-Regel im bayerischen Einzelhandel gelockert werden, jetzt fällt sie ganz weg: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Zugangsbeschränkung vorläufig gekippt.
Laut dem Bayerischen Rundfunk hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof heute die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht in München gab damit einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.
In dem am Mittwoch veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde. Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, die bayerische Regelung erfülle die nötigen Voraussetzungen aber nicht. Klägerin sieht Verletzung der Berufsfreiheit
Nach der 15. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darf der Zugang zum Einzelhandel grundsätzlich nur Genesenen und Geimpften gewährt werden. Ausgenommen sind Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dieser tägliche Bedarf wird in der Verordnung durch eine Liste von Beispielen konkretisiert, etwa Lebensmittelhandel, Apotheken oder Tankstellen. Dies sah die Antragstellerin als Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Bayerische Verordnung nicht klar genug
Nach Auffassung der VGH-Richter muss sich nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung ergeben, wo Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Diesem Anspruch werde die bayerische Verordnung nicht gerecht. Insbesondere auch mit Blick auf Beschäfte mit Mischsortimenten lasse sich nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Läden in Bayern von der 2G-Regel betroffen sind und welche nicht.
Ende des Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof bereits entschieden, dass die 2G-Regel nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern gelten dürfe, da sie genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der "Deckung des täglichen Bedarfs" dienten.
Zuerst musste die 2G-Regel im bayerischen Einzelhandel gelockert werden, jetzt fällt sie ganz weg: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Zugangsbeschränkung vorläufig gekippt. Laut Staatsregierung wird 2G im Handel nun komplett ausgesetzt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Richter gaben dem Eilantrag der Inhaberin eines Lampengeschäfts aus dem Landkreis Freising statt.
Bayerische Verordnung nicht klar genug
Ende des Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof bereits klargestellt, dass die 2G-Regel nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern gelten dürfe, da sie genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der "Deckung des täglichen Bedarfs" dienten. Schon vor Weihnachten durften Spielzeugläden die 2G-Schilder abhängen.
Jetzt haben die Richter die komplette Regelung gekippt: Zwar sehen sie im Infektionsschutzgesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage für 2G-Beschränkungen im Einzelhandel. Aus der bayerischen Verordnung müsse aber klar und abschließend hervorgehen, für welche Geschäfte die Regelung konkret gelte. Diesen Anforderungen würden die bayerischen Vorgaben nicht gerecht: Die Aufzählung von Ausnahmen sei nicht abschließend, Läden mit "Mischsortimenten" würden uneinheitlich behandelt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gibt es keine Rechtsmittel. Bayern setzt 2G im Handel komplett aus
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) kündigte an, Bayern werde 2G im Handel komplett aussetzen und damit für eine "schnelle und praktikable Umsetzung" der Entscheidung sorgen. Die bayerische Staatsregierung habe mit der Einführung der 2G-Regel im Handel im vergangenen Jahr einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. "Wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative", sagte der CSU-Politiker. Er fügte hinzu: "Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz."
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. "Der Einzelhandel hatte diese Lockerung schon länger gefordert, da die 2G-Kontrolle für die betroffenen Sortimente hohen Aufwand bedeutete und im Handel aufgrund der FFP2-Masken keine besondere Infektionsgefahr besteht", sagte er der "Passauer Neuen Presse". Für den Handel sei es eine Erleichterung, künftig ohne 2G arbeiten zu können. Klägerin sieht Verletzung der Berufsfreiheit
Ein Sprecher der Staatskanzlei sagte auf BR-Anfrage, die Aussetzung gelte sofort. Eine Änderung der Verordnung sei dafür nicht nötig.
Nach der 15. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darf der Zugang zum Einzelhandel grundsätzlich nur Genesenen und Geimpften gewährt werden. Ausgenommen sind Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dieser tägliche Bedarf wird in der Verordnung durch eine Liste von Beispielen konkretisiert, beispielsweise Lebensmittelhandel, Apotheken und Tankstellen. Dies sah die Antragstellerin als Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Auch für Niedersachsen hatte das dortige Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bereits Mitte Dezember überraschend die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Anwalt: Mandantin "völlig aus dem Häuschen"
Der Rechtsanwalt der Klägerin aus dem Kreis Freising, Claus Pinkerneil, sagte dem BR, seine Mandantin sei nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs "völlig aus dem Häuschen und sehr froh, dass sie jetzt Rechtsklarheit" habe.
Denn sie habe sich mit ihrem Geschäft in einer Grauzone befunden. Baumärkte hätten ja die ganze Zeit über keine 2G-Beschränkung gehabt. "Ist ein Lampenladen ein teilweiser Baumarkt, weil im Baumarkt nun auch Lampen hängen, oder ist er das eben nicht?" Seine Mandantin sei sehr verunsichert gewesen, schilderte der Jurist. Daher sei es sehr schön, dass der VGH jetzt für sie und alle Einzelhändler in Bayern die Unsicherheit beseitigt habe. Handelsverband kritisiert 2G-Regel
Der Handelsverband Bayern zeigte sie erfreut über das Aus für die 2G-Regel in Geschäften. "Wir hoffen, dass das Thema damit endgültig vom Tisch ist", sagte Geschäftsführer Bernd Ohlmann. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs sei von vielen Einzelhändlern erwartet worden. "Jetzt haben wir Klarheit."
Ohlmann beklagte, dass die von der Staatsregierung angeordnete 2G-Regel dem Einzelhandel "mit das Weihnachtsgeschäft verhagelt" habe. Die Zugangsbeschränkung habe notorische Impfverweigerer nicht zum Impfen gebracht, sie hätten online gekauft - ebenso wie viele Geimpfte, die von den Schlangen vor den Kontrollen in den Geschäften abgeschreckt worden seien. IHK: Entscheidung schafft Klarheit
Auch der Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern, Manfred Gößl, begrüßte das 2G-Ende im bayerischen Handel. Das schaffe Klarheit. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs bestätige die Einschätzung der IHK, "dass auf Sortimentsabgrenzungen basierende Corona-Regeln im Einzelhandel dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen und weder fair noch praxistauglich sind".
FFP2-Maskenpflicht und Abstandsgebote seien nachweisbar effektive Mittel, mit denen das Infektionsrisiko im Einzelhandel minimiert werden könne. "Gleichzeitig belastet diese Lösung Händler und Kunden deutlich weniger als die bislang notwendigen 2G-Kontrollen", betonte Gößl.