Bedenkliche Umweltkeime im Trinkwasser der Juragruppe gefunden – Abkochanordnung erlassen
Pegnitz/Fränkische Schweiz
Nach einer Pressemitteilung des Landratsamtes Bayreuth, die den Freunden der Fränkischen Schweiz vorliegt, wurde am heutigen Montag eine Abkochanordnung wegen Keimbelastung des Trinkwasserversorgers der Juragruppe auch für weite Teile der Gemeinden in der Fränkischen Schweiz erlassen.
Im Bereich der Trinkwasserversorgung Pegnitz wurden Keime nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Bayreuth hat in Rücksprache mit dem Wasserversorger, dem Zweckverband Juragruppe, die Chlorung des belasteten Trinkwassers angeordnet. Um Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung auszuschließen, werden die Bürger vorsorglich aufgefordert, das Wasser bis auf Weiteres zehn Minuten lang abzukochen, sofern es zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet werden soll.
Den Landkreis Forchheim hat die Juragruppe in ihrem Schreiben offenbar noch vergessesen anzugeben, da auch der Gößweinsteiner Ortsteil Moschendorf im Landkreis Forchheim gelegen betroffen ist.
Das Abkochgebot gilt für folgende Bereiche:
das Gebiet der Stadt Hollfeld mit den Gemeindeteilen Drosendorf a. d. Aufseß, Freienfels, Hollfeld, Neidenstein, Pilgerndorf, Schönfeld und Wohnsdorf;
das Gebiet der Stadt Pegnitz mit allen Gemeindeteilen außer Trockau;
das Gebiet der Stadt Pottenstein mit den Gemeindeteilen Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Hohenmirsberg, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Rupprechtshöhe, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Vorderkleebach, Waidach, Wannberg, Weidenhüll II (bei Elbersberg) und Weidenloh;
das Gebiet der Stadt Waischenfeld mit den Gemeindeteilen Eichenbirkig, Gösseldorf, Heroldsberg, Köttweinsdorf, Kugelau, Langenloh, Löhlitz, Nankendorf, Neusig, Saugendorf, Schönhof, Waischenfeld und Zeubach;
das Gebiet der Gemeinde Plankenfels mit den Gemeindeteilen Eichenmühle, Kaupersberg, Meuschlitz, Neuwelt, Plankenfels, Plankenstein, Ringau, Schlotmühle und Schrenkersberg;
das Gebiet der Gemeinde Königsfeld mit den Gemeindeteilen Königsfeld, Kotzendorf und Voitmannsdorf;
das Gebiet der Gemeinde Ahorntal mit den Gemeindeteilen Fuchshof, Klausstein, Oberailsfeld, Pfaffenberg 20, Pfaffenberg 22, Pfaffenberg 30, Rabenstein 34 und Schweinsmühle;
das Gebiet der Gemeinde Hummeltal mit den Gemeindeteilen Hinterkleebach und Muthmannsreuth;
den Ortsteil Moschendorf des Marktes Gößweinstein.
Nach Angaben der Juragruppe handelt es sich um Pseudomonaden, Umweltkeime, die auch als Pfützenkeime bezeichnet werden, und im Rahmen der Trinkwasserverordnung nicht regelmäßig zu untersuchen sind. Aufgrund eines Auftretens bei einem privaten Anwesen hat der ZV Juragruppe unverzüglich eine Untersuchung des Verteilnetzes vorgenommen und einen Befund festgestellt, so der Wasserversorger. "Die Maßnahmen zur Ursachenforschung und zur Netzreinigung werden sicherlich eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen", so die Juragruppe in ihrer Mitteilung. Das Abkochgebot bleibt solange bestehen, bis die Chlorung stabil über das ganze Netz hinweg steht und das Gesundheitsamt die Abkochanordnung zurücknimmt.
Sensible Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Altenheime und Arztpraxen werden zusätzlich gesondert informiert. Zur Körperpflege und für die Toilettenspülung kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden. Der Wasserversorger informiert die Bürger laufend über den Fortschritt zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität.