Die Unterscheidung der Begriffe und der Status der Verfahren rechtsextrem und rechtsextremistisch stellen sich wie folgt dar:
Die Einstufung in Sachsen-Anhalt: Der Landesverband der AfD in Sachsen-Anhalt wird vom dortigen Landesverfassungsschutz seit November 2023 offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Diese Einstufung ist auf Landesebene weiterhin aktiv und darf laut juristischer Einschätzung (unter anderem bestätigt am 7. September 2026) auch so öffentlich genannt werden.
Die Bundesebene (Gesamtpartei): Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Gesamt-AfD im Mai 2025 als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft. Dagegen ging die Partei im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln] vor. Im Februar 2026 entschied das Gericht, dass die Bundespartei vorerst nicht so bezeichnet werden darf, bis das Hauptsacheverfahren final geklärt ist. Auf Bundesebene gilt sie daher rein rechtlich weiterhin als Verdachtsfall.
Das ruhende Verfahren: Bereits im Jahr 2023 hatte die AfD Sachsen-Anhalt eine Klage gegen die damalige Einstufung als Verdachtsfall erhoben, diese dann aber ruhen lassen. , um den Ausgang von Musterverfahren in anderen Bundesländern (wie NRW/Münster) abzuwarten.
Zusammenfassend: Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ gilt aktuell für den spezifischen Landesverband Sachsen-Anhalt, aber nicht wie fälschlicherweise dargestellt als "rechtsextrem". Für die Bundes-AfD ist diese Bezeichnung aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens in Köln derzeit untersagt.
Wir hoffen, dass dir unser Forum gefällt und du dich hier genauso wohlfühlst wie wir.
Wenn du uns bei der Erhaltung des Forums unterstützen möchtest, kannst du mit Hilfe einer kleinen Spende dazu beitragen,
den weiteren Betrieb zu finanzieren.