Achdung (Real-)Sadire aus dem Jurasumbfland -------------------------------------------------------------------------------------- Heude am 22.2. namidogs um 2 h 22 finded vor dem Pengazer Rodhaus eine große Gala- & Brungsidzung der Faschingsvereine und Karnevalclubs der Region schdadd. Anloss is die feierliche Verleihung der Narrenkabbn an Schdaddverwaldung und -Räde, un bsunders a des „guldnen Nosnrings am Gänglband“ für den Bürgermaschdr, durch seine Illuminenz Delfin den erschdn und dessen Grosskanzler HaHü dem Vorledschdn von der Juragrubbe eGmbH *) sdadd. Damid werd die bsundere Grosszügigkeit der geehrten ausgezeichnet, die wertvolle Bürgerrundschdügge mit Quelln und Wasserversorchungsanlogn – einfach so, ohne Erforderlichkeid und rechtsgrundlos – der Juragrubbn übereichned ham, obwohl die Schdadd doch selm so knabb dro is, dass se auf 1,2 Mülliona „Haushaldssdüdzung“ aus Münchn hoffen muss. „Hano, wer gud schmierd der fährd hal a bsunners gud“ – (oder ned - san die a ungschmierd so bled gwen?). Danoch gehd‘s mit Big Band–Begleidung aufm Greuzwech aunfn Karnevalienberch zur Residenz aufm Diannafelsen. Dord gibds dann zur Labung der erschöbfdn Bilcher 2 Stundn un 22 Minudn lang Freibier aus alle Hähna. „Dianator“, das Schdargbier für Abgehärdede und Widerstandsfähige: Aus gnallhardem Jurabrunnawasser gebraud, mit feinwürzigem Aroma von Agrarchemierüggschdänd und dezent nidradgehopft. => Ma sogd zwor: „Freibier schadd nie niemand nix“, wenn doch – dann wors bloss des ledschde Seidla. Drum dringns hald aans wenger, a wenn`s heid umsundsd is.
Broschd, dassd Grugel ned veroschd! A gwaaf, aquaa und Helaua *) "ehrenwerte Gesellschaft" mit beschränkter Haft 😉 |addpics|n3a-7-5a64.jpg-invaddpicsinvv,n3a-8-1894.jpg-invaddpicsinvv|/addpics|
ZwV-Verbandsräte und Aufsichtsbehörden aufgepasst! -------------------------------------------------------------------------------------- Der neue Zuwendungsbescheid für die Juragruppe nach RzWas 2018 enthält SEHR fragile "Sollbruchstellen":
1. Plötzlich soll nicht nur Leups, sondern (siehe Abs. 1) auch TROCKAU an die Fernleitung angeschlossen werden. 2. Sowohl für den Anschluss von Leups als Trockau bedarf es nur weniger hundert Meter DN 100 mm bis zur Fernleitung. Dadurch kann keine Kostensumme von 1 Mio. entstehen! 3. Die angeblich so wichtige Ringleitungsverbindung Bodendorf -Kaltenthal (die mit 5,7 km DN 200 mm den Löwenanteil der Kosten verursacht hätte) ist im neunen Förderbescheid plötzlich NICHT enthalten. 4. Die neuen Förderrichtlinien sind auf Härtefälle abgestellt. Kann die Juragruppe, so solvent wie sie der Werkleiter in den Jahresberichten darstellt (2018 angeblich 180´000,- € Einnahmenüberschuss), überhaupt korrekt als Härtefall gefördert werden?
Wäre es da nicht im Sinne ALLER Wasserkunden und Steuerzahler, wenn die StA und der bay. ORH ermitteln würden wo soviel mehr öffentliche Mittel versickern, als die Baukosten ungünstigsten Falls ausmachen können?
Ein neuer Fall "Gorch Fock" - Havarie im Jurasumpf?
Richtigstellung -------------------- UNGERN, aber um der Korrektheit Willen, teile ich hier mit: 1. Verfahren Quellgrundstücksübereignung gg. Werkleiter Hümmer eingestellt, 2. Verfahren Beihilfe u. Amtsuntreue gg. Verwaltungsleiter Lauterbach eingestellt 3. Verfahren Beihilfe u. Begünstigung gg. Kommunalaufsicht Fick und weitere Bedienstete des LRA eingestellt.
4. Die StA-Hof ermittelt gg. Verantwortliche des ZwV und einen Bediensteten des WWA bisher unbeirrt hartnäckig weiter. 5. Der ORH prüft, unter Miteinbeziehung der Ermittlungsergebnisse der StA-Hof weiter. "Lass diesen Krug an mir vorübergehen …. " |addpics|n3a-4-48d7.jpg-invaddpicsinvv,n3a-5-466d.jpg-invaddpicsinvv,n3a-6-01e7.jpg-invaddpicsinvv|/addpics|
Glückauf Narren sparten nur aus Mitleid mit Kritik an der Obrigkeit, nicht weil man sie "katholisch gemacht" hat:
Pegnitzer Galasitzung 2.0 Bgm. Raab muss im Kloster Sozialstunden ableisten, um Buße zu tun weil er ohne Grund und Not wertvolle städtische Quellgrundstücke an die Juragruppe verschenkt hat. Lauterbrach muss ihn als Laienbruder begleiten und sich kasteien lassen. Leupser Quellwasser für Gradl Bier - dafür kämpfen ALLE hier! Müsst er denn vom Dianafelsen heraus, wär des Hümmers größter Graus, ……… die StA pfeift als Schiri: "AUS" ! Künftig Gradlbräu-Boykott für alle ZwV-Verbandsräte und strenges Fasten bei 3 Liter Jurawasser täglich. Für Thümmler künftig bei allen öffentlichen Anlässen Jurawasser statt Alkoholica: Als harter Selbstversuch, dass es besser sei als weiches Leupser Quellwasser. Ole HaHü !
Wie wäre es denn, wenn jemand die wichtigsten Verbandsräte der Juragruppe direkt anschreiben und objektiv informieren würde?
Z.B.: "Nach dem gegenwärtig erkennbaren Stand der Ermittlungen der StA-Hof und des ORH erscheint es äußerst unwahrscheinlich, dass die Ringleitung Bodendorf > Kaltenthal (schon 2015 vom SMUV abgelehnt!), bzw. der vorgeschobene Alibianschluss der RV-Leups nach Bodendorf gefördert wird. Müsste nicht, wenn die vom Werkleiter erwarteten 500´000,- € Zuschuss wegfallen, erneut beraten und beschlossen werden, ob das Millionenprojekt auch ohne Fördermittel gebaut werden soll, oder ob es nicht entschieden wirtschaftlicher wäre auf den 'Zwangsanschluss' von Leups zu verzichten?"
Verbandräte die verantwortungsbewusst mit dem Mitteln ihrer Kunden (die müssen das ja über den Wasserpreis und Anschlussgebühren finanzieren) - die auch ihre Wähler sind - umgehen, könnten kaum nochmals für Auflassung der nicht beanstandbaren ortsnahen Versorgung Leups und deren Fernleitungsanschluss stimmen!
Schade, dass "Stärke antrinken" dem gesunden Menschenverstand mehr schadet, als es dem durstigen Körper nützt!
Es gäbe da noch eine Chance für die Leupser: Stadträte und -rätinnen, die erneut gewählt werde möchten könnten in öffentlicher Sitzung einen förmlichen einen Antrag stellen, kommunalaufsichtlich prüfen zu lassen ob die rechtsgrundlose, gegenleistungsfreie und Bescheid widrige Übereignung der Quellgrundstücke ein rechtsfehlerfreier oder ein rechtsfehlerhafter Beschluss war. Des Weiteren, ob durch den erheblichen dadurch verursachten Vermögensschaden der Tatbestand der Amtsuntreue erfüllt wurde. Es wurden „unbezahlbare“ Quellgrundstücke mit Wasserrechten der WV-Leups, Trockau (im Lindenhardter Forst, in Zips und Troschenreuht, …… verschenkt, ohne dass es dafür eine Erforderlichkeit gab! a) Weder nach WHG, BayWG, noch nach der Juragruppensatzung ist es erforderlich dem ZwV Grundstücke zu übereignen, damit er die ihm übertragene Versorgungspflicht wahrnehmen kann. b) Im Fall Leups fehlt es auch an der Erforderlickeit, weil zum Übereignungszeitpunkt längst die Auflassung der ortsnahen WV von der Juragruppe längst beschlossen war. c) Der Übereignung steht im Fall Leups im rechtswirksam fortbestehenden WR-Becheid die Schutzauflage eines Veräußerungsverbots* entgegen! – Darüber kann sich die Stadt nicht eigenmächtig hinwegsetzen! d) Die WV-Trockau wird seit vielen Jahren aus dem Lindenhardter Forst versorgt und wurde aufwändig renoviert, ohne dass es erforderlich war die Quellgrundstücke zu übereignen. e) Bei den andern Gemeinden ist die Lage ähnlich Die Räte und die Rechtsaufsicht mögen bedenken: Mit der Übereignung gibt die Stadt Pegnitz nicht nur erhebliche Vermögenswerte auf, sie beraubt sich selbst jeder Chance in Zukunft jemals wieder aus der Juragruppe auszuscheiden und die Wasserversorgung selbst zu übernehmen, weil sie nie wieder über die Quellgrundstücke verfügen kann! Die Schutzauflage in Abs III des unbefristeten WR-Bescheids „Veräußerungsverbot“ ist also absolut berechtigt und war vom damaligen LRA Pegnitz seeehr viel weitsichtiger als die Stadträte es bei ihrem Beschluss 2017 waren.
Schreibt damit alle Instanzen an welche immer ihr kennt, macht damit öffentlich alle Pferde scheu und bringt das – über wen auch immer - in den Kommunalwahlkampf ein! Räte die so verantwortungslos gegen ihren Diensteid handeln dürfen nicht länger Verantwortung in ihren Kommunen tragen. Viel Glück und guten Rutsch* (*für einige darf er gern als Bauchlandung enden!)
Prost auf ruhige Feiertage, mit samtig weichem Waldquellwasser (ohne Rückstände von Agrarchemie und Düngemitteln) � soviel, dass man Christbaumbrände löschen, Schwimmbecken füllen und Brunnen sprudeln lassen könnte - und dessen wertvollstem Veredelungsprodukt > bekömmlich süffigem Leupser Gradlbräu !!! [url=https://addpics.com/i/744281545645398942/n3a-2-85a3.jpg][img]https://addpics.com/files/thumbs/n3a-2-85a3.jpg[/img
Zum Neuen Jahr wünsche ich euch, dass ihr durch Silvestrknüller aus eurer Selbstgerechtigkeit geweckt werdet und ernüchtert erkennt auf welch dünnem Eis ihr euch befindet. Obacht! Kein Spezinetzwerk ist so engmaschig geknüpft, dass sich nicht eine Lücke findet durch die man schlüpfen könnte. - gerade die unterschätzten �Kleinen� sind dafür prädestiniert! M.f.G. Leo |addpics|n3a-1-6530.jpg,n3a-2-85a3.jpg-invaddpicsinvv,n3a-3-b00e.jpg|/addpics|
Zumindest beim Ersuchen um Einsicht ins Betriebstagebuch haben das WWA und die Untere Wasserbehörde des LRA abgesagt und auf die Juragruppe verwiesen. Dass gegen diese eine VG-Klage anhängig ist, weil sie eben diese Auskunft (trotz öffentlich anderer Darstellung) verweigert > wird dort ignoriert; auch dass die Ämter gem. UIG selbst auch auskunftspflichtig sind.
Ich will aber auch nicht die guten Nachrichten nicht verschweigen: Gruppenleiter der StA-BT Götz hat mir die abschließende Einstellung der Verfahren gg. Hr. Hummer (Betrug), Lauterbach (Untreue) und Fick (Begünstigung) eingestellt. So weit so gut, oder auch nicht, Je nach Perspektive
Die, je nach Perspektive, weniger guten Nachrichten sind: Die StA-Hof ermittelt weiter gg. Hümmer/Thümler vom ZwV und Helfer Löwl, WWA. Die StA-BT musste die Ermittlung wg. falscher Anschuldigung gegen mich auf Intervention des Gensta-BA wieder aufnehmen. Die Chancen für den Denunzianten (wer kennt nicht den passenden Spruch dazu?) dürften schlecht stehen.
So könnte jeder bekommen was er sich zu Weihnachten wünscht, das Neue Jahr wird´s zeigen ;-) Meine besten Wünsche zu einem friedlichen Weihnachtsfest und für ein gerechteres Neues Jahr (wem immer das mehr nützt).
Je mehr ich drüber nachdenke wie Bgn. Pirkelmann das gemeint haben könnte, wird mir klar was er von den Kollegen in diesem Gremium hält und wen er dafür als geeignet befindet: Wenn "RECHTSCHAFFENE unerwünscht" sind, wären dann nicht im Umkehrschluss Opportunisten mit "dehnbarem, oder degeneriertem Gewissen" erwünscht, weil die besser zum Rest der Verwaltungsräte passen würden? Die FW-Kreistagsfraktion hat für diese Position H. Hümmer vorgeschlagen, en Schelm wer Schlimmes dabei denkt?
Habt ihr heute den Kurier gelesen? Darin steht weshalb der gradlinige Ehrenmann Bgm. Pirkelmann aus dem Aufsichtsgremium des Klinikums zurückgetreten ist und welches Anforderungsprofil er an seinen Nachfolger am Klinikum glaubt stellen zu müssen. Wenn die derzeit noch laufenden Ermittlungen der StA Hof und BT gg. HaHü wg. Subventionsbetrug und Betrug zu einem Strafverfahren mit Verurteilung führen würden, wäre HaHü dadurch - i. S. v. Pirkelmanns aktueller Qualifikationsanforderung im NK - die richtige Wahl für seine Nachfolge. Ob das so relativ kurz vor den Kommunalwahlen auch die richtige Entscheidung seiner Partei ist - sei dahingestellt. Den politischen Mitbewerbern könnte ein Vorwahl-Skandälchen nicht ganz ungelegen kommen. [[File:240_F_73459652_h0gZnZIVEyLGoW4X5uA7iBm87woMNAdu.jpg|none|auto]] Oh Filz lass nach, der Jurasumpf gast heftig Schwefelwasserstoff aus!
Mit der Gesprächsbereitschaft scheint es - zumindest bei HaHü - leider nicht so weit her zu sein, oder Bgm. Pirkelmann wird vom Werkleiter nicht auf dem Laufenden gehalten: Der neue Vorstoß des Werkleiters ist dürfte das Gesprächsklima kontraproduktiv sein.
Die Leupser Wasserrebellen haben eine Abmahnung zugestellt erhalten, die Verbreitung eines Flyers, in dem sie über die Verhältnisse im Leupser Wasserstreit aufklären und offensichtliche, unwiderlegbare Falschdarstellung der Sachverhalte aufzeigen, zu unterlassen. Man kann das getrost als einen plumpen Versuch zur Unterdrückung der freien Meinungsäußerung sehen. Niemand wird jemanden zwingen können zutreffendes zu verbreiten! Dass Unzutreffendes zu unterbleiben hat sollte für jedermann, auch die Juragruppe, eine Selbstverständlichkeit sein.
1. Verfahren gegen mich wg. Wildkamera im Schutzgebiet Leupser Quellen ist eingestellt!
2. Deswegen läuft nun unter Az. 124 Js 12505/18 gegen HaHü. ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Anschuldigung.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- HaHü hat bestritten mich angezeigt zu haben. Die Akteneinsicht wird zeigen wie glaubwürdig das ist, denn mit dem "Zufallsgenerator" wird die Ermittlungsbehörde nicht auf meinen Namen gekommen sein. Manchmal kommt´s halt zweitens anders als man erstens denkt, gelle !
Das Ärgernis um das Leupser Wasser hat nun auch das StMi erreicht, ob von dort Hilfe zu erwarten ist, durch eine Petition, oder doch eher über die Staatsanwaltschaften und Gerichte - wird sich zeigen müssen.
Unter Az.: B4 1523-9-41 ging nachstehender Brief ans StMI
Sehr geehrte Frau Dr. Rinsdorf!
Vielen Dank für die rasche Beantwortung meines Anliegens. Ich würde gern ihrer Empfehlung folgen, das geht leider nicht, weil die Rechtsaufsicht des LRA selbst involviert ist. Kurzfassung der Situation: Gegen den Werkleiter des Zweckverbands Juragruppe läuft bei der StA-BT ein Ermittlungsverfahren wg. Betrug. Vorwurf; er habe durch arglistige Täuschung über Rechtslage und Erforderlichkeit die gegenleistungslose Übereignung von Quellgrundstücken „erschwindelt“. Gegen den Verwaltungsleiter der Stadt Pegnitz läuft m.W. parallel eines wg. Beihilfe dazu, bzw. Untreue, weil er die rechtsgrundlose Forderung ungeprüft vom Verwaltungsausschuss „durchwinken“ ließ, obwohl die Stadt im rechtskräftig unbefristet fortbestehenden WR-Bescheid einem dauerhaften Erhaltungsgebot und Veräußerungsverbot unterliegt! Gegen die Rechtsaufsicht des LRA wird m.W. in diesem Zusammenhang wg. Begünstigung ermittelt, weil sie - trotz Kenntnis und Anmahnung durch Betroffene - die beiden strafrechtlich relevanten Delikte nicht angezeigt hat. Das LRA hat sogar wissentlich unzutreffend gegenüber der Presse behauptet „dazu von höherer Stelle angehalten zu sein“. Auf Rückfrage konnten weder die Reg. V. Ofr. noch das StMUV diese, mangels Rechtsgrundlage, unplausible Schutzbehauptung bestätigen.
Gelänge es Ihnen den Zweckverband und die Stadt zur Rückabwicklung des „fragwürdigen“ Rechtsgeschäfts zu bewegen, könnte die StA evtl. die Verfahren wg. Geringfügigkeit und mangels öffentlichem Interesse einstellen. Das wäre im anstehende Kommunalwahljahr doch die stillere Lösung als ein regionaler Amigoskandal?
So schlecht wie HaHü und Pirkelmann das gern hätten, ist die Position der Aufseßgruppe NICHT:
a) Es dürfte fraglich sein, ob 2/3 der Aufseßgruppe-Verbandsräte für den Austritt von Breitenlesau stimmen. b) Als Voraussetzung für die ausnahmsweise Auflassung einer ortsnahen Versorgung und Anschluss an eine Fernleitung müssen nach § 50 (2) WHG und VVWas drei Voraussetzungen erfüllt sein. Dies sind von der Fachbehörde (nicht vom der Juragruppe) festzustellen, transparent zu dokumentieren und müssen der Nachprüfung durch einen zugelassenen externen Sachverständigen standhalten!
1. Die qualitative Versorgungssicherheit: Heißt dass es nachvollziehbare Gründe gibt, dass das Aufseßer Wasser langfristig nicht der Trinkwasserverordnung entspicht. Dafür gibt es derzeit keine Indizien! 2.Die quantitative Versorgungssicherheit: Heißt dass die Schüttung der Aufseßgruppe- Brunnen in vorhersehbarer Zeit nicht mehr den Bedarf decken kann. Dafür gibt es keine seriöse Prognose - im Gegentiel, noch erhebliche Reservekapazität! 3. Unzumutbar hohe Kosten, das ist lt. geltender Rechtsprechung nur ein Sekundärkriterium, ortsnahe Versorgung hat Priorität!
Ich wünsche den Aufseßern Rückgrat, Beharrungsvermögen und starke Unterstützung durch den Interessenverband kommunaler Wasserversorger, Bayern
Wer HaHü´s Kalkulation nachrechnet wird ohnehin merken, dass er entweder mit Adam Riese auf Kriegsfuß steht (bei einem Ex-Banker ziemlich unplausibel), oder wissentliche Irreführung zur Strategie der Juragruppe als "Monopolversorger" und zu seiner Expansionstaktik gemacht hat. Das mag im Interesse einer Speziconnection sein, aber nicht im dem des WHG-Gesetzgebers! Bleibt wachsam Aufseßer und Breitenlesauer, man hört auf euch bis nächstes Jahr Wahlen sind, danach überhört man euch wieder!
Zitat von Leo im Beitrag #42Eine gute Idee, aber auch realisierbar?
Trockau hat < 500 Einwohner, die nächstgelegenen Gemeinden noch weniger. Zu wenige um eine Hausarztpraxis gm. KÄV zu rechtfertigen. Ob die Einwohnerzahl im unmittelbaren Einzugsgebiet ausreicht um eine Laden zu tragen könnte man bei der IHK erfragen. Auf den Umsatz von 25000 Gäste p. a. zu spekulieren ist eine Wette gegen den Pleitegeier! Jeder der auch nur ansatzweise etwas Ahnung vom Bau hat und die vier Grundrechenarten beherrscht, muss erkennen, dass ein FG + 1 1/2 OG Gebäude, zuvor Abriss und Entsorgung, plus Stellplätze und Infrastruktur (Umfahrung) nicht für die "geschätzten" 600´000,- zu bauen ist. Das wird ein Projekt wie der Berliner neue Großflughafen, laaaange nicht fertig und die Kosten explodieren uns unüberschaubare. Nachdem die Zuschüsse gedeckelt sind bleiben werden die Anteilseigner drauf sitzen bleiben. So bleibt Hümmer bis über seinen Ruhestand hinaus in der Presse und seinen Mitbürgern in Erinnerung.
Für ein Mehrfamilienhaus rechnet man z. Zt. mit 2500,- €/m² Baukosten, Zweieinhalbgeschossig (wie die Nebenhäuser) sind das 260 x 2,5 = 650 m²; macht (selbst bei geschenktem oder Erbpachtgrundstück) schon ohne aufwändigen Umgriff stolze 1´560´000,- € (+ X für die Praxisräume) aus. Bei gedeckelten Zuschuss von 480´000,- € blieben (ohne die Innenausbaukosten für eine Arztpraxis) rund 1,1 Millonen € für jeden der bisher 200 Anteilszeichner zu tragen. Klartext "nur je 5´000,- € . Wie oft kann man dafür z.B. mach Pegnitz zum einkaufen fahren? Jetzt wird mir klar, warum HaHü nicht Banker blieb, sondern in einen Job mit Monopolkundschaft unter gesetzlichem Anschlusszwang gewechselt ist.
Trockau soll nun einen Dorfladen bekommen: > Gut so ! Stadt- & Kreisrat Hans Hümmer dämpft allerdings die Erwartungen, "Arbeitsplätze wird es nur im Niedriglohnsektor geben können". Die Geschäftsführerposition stellt er sich "ehrenamtlich" vor.Ich habe dazu auch eine "visionäre" Vorstellung: Dieser Geschäftsführer könnte doch er selbst werden? Wenn es im Zuge der Ermittlungen wegen der "Leupser Fernleitung" bei der StA-BT und Hof zu einem Strafverfahren käme, könnte er danach vielleicht nicht unfroh sein, wenigstens im heimatlichen Dorfladen noch eine Führungsposition zu bekommen? Bis dahin wäre allerdings noch reichlich Zeit und Gelegenheit, seinen gewohnten Umgangsstil mit Kunden "upgraden" zu können*. Denn: Mangels Monopolstellung und Anschlusszwang dürfte das vorhersehbar schwieriger werden als bei der Juragruppe = > Expansionspotential und langfristiges Betriebsergebnis ungewisser ! *) Merke: Die Geschäftsphilosophie, "Erfolg heißt, Partner zu übervorteilen", entspricht unter seriösen Geschäftsleuten NICHT "guter fachlicher Praxis"-
Kenne Sie noch die Redensart "lügt ie gedruckt"? Später war auf sächsisch die Rede von „Lüchnbrässe“, zum heutugen Dorfladenbeitrag im Kurier könnte man nun sagen „gedruckt wie gelogen“! Rechnen Sie selbst mit: 25´000 Gäste p.a : 365 Tage = ca. 70 Gäste täglich. Macht bei nur 2 Gaststätten einen Bedarf von zusammen mindestens 35 + X Zimmern. Wie viele Stellplätze wären dafür vorgeschrieben? Wie viele Zimmer und wie viele Stellplätze gibt es tatsächlich für so eine Besucherinvasion? Mich wundert bei diesen Rechenkünsten nun nicht mehr, dass H. Hümmer vom Bankfach zur Juragruppe gewechselt (worden?) ist. Vergleichbaren „Schwachfug“ hatte man schon verbreitet als damals die Besucherzahlen für die Autobahnkirche „schöngerechnet“ wurden! Wer schon mal drin war weiß, dass sie meistens - außer wenn der Landrat im erbaulich zuhörenswerten St. Thomas-Chor mitsingt - leider (fast) LEER ist! Geschichte wiederholt sich: Auch Nero, Napoleon und Hitler sind gescheitert! M.f.G. Leopold Mayer
Inzwischen weiß auch Heribert Prantl von der SZ, früher selbst mal StA, um den Leupser Wasserkrimi In Recherchen war jemandem aufgefallen, dass Hümmer die Jahreszahl 1992 verwendete: Das ist der Titel eines TV-Thrillers, der sich mit "Tangentopoli" befasst, einem kriminellen Netzwerk (Schwarzgeldwäsche, Korruption, illegale Parteienfinanzierung, Erpressung, usw.), das durch die Aktion "mani pulite" aufgedeckt wurde und der größte Politskandal der italienischen Nachkriegsgeschichte war.
Hinweis: Den Beitrag #41 habe ich gelöscht, da er ein Zitat dieses Beitrags war. Thomas Administrator
Thomas:Danke für die Hinweise 1. Das Betriebstagebuch ist gem. der Eigenüberwachungsverordnung nicht beim WWA. sondern bei der technischen Gewässeraufsicht, der UWB als Fachbehörde des LRA, vorzulegen. so lassen sich (Un)Wahrheiten kaschieren. 2. Eine zweite Petition ist in Vorbereitung, sie wird inhaltlich nicht die gleiche Problematik vortragen wie die erste. 3. Die in Vorbereitung befindliche Petition wird sich auf wrechassertliche Aspekte beschränken, das liegt n der Kompetenz des StMUV. 4. Dass der Ringleitungsschluss Bodendorf > Kaltenthal nicht förderungsfähig ist hat das StMUV schon 2015 an den ZwV und die Reg.v.Ofr. geschrieben. Deswegen wurde ja der Fernleitungsanschluss von Leups als Aölibi "erefunfen". 5. Die, von keiner Behörde aktuell geforderte, Sanierung der Leupser WV ist nach der RzWas auf gleiche Weise zu fördern wie seinerzeit die Anlage für die Inselversorgung Trockau. Mit der RzWas 2016 und aktualisiert sollte man beim ZwV vertraut sein? Man wird allerdings beim WWA, wenn die bei der StA-Hof laufenden Ermittlungen Subventionsbetrug ergeben, künftig bei Anträgen des ZwV bezüglich der baufachlichen Prüfung etwas mehr Sorgfalt walten lassen.
Es gibt nur drei Ausschlusssachverhalte um von der gesetzlichen Priorität für ortsnahe Wasserversorgung i. S. d. § 50 (2) WHG ausnahmsweise abweichen zu dürfen. Diese sind in der VVWas zum BayWG festgelegt. Die Behörde (WWA!, nicht der ZwV!) hat nach § 123 WHG im pflichtgemäßen Ermessen - ohne Ermessensspielraum - eine objektive Sachverhaltsfeststellung zu treffen. 1. Qualitative Versorgungssicherheit Wenn Werkleiter Hümmer seinen Verbandsräten vorgegaukelt hat, die Wasserqualität der Leupser Quelle wäre "problembehaftet" i. S. von "zu beanstanden" ist das nachweislich eine wissentliche Falschdarstellung: Unten nachzulesen! Wenn er kürzlich behauptet hat das Betriebstagebuch werde akribisch geführt und jährlich dem WWA vorgelegt hat entweder er, oder im unten genannten Schrieben die Oberregierungsrätin nicht die Wahrheit gesagt. 2. Quantitative Versorgungssicherheit Niedrigste Schüttung seit 2003 z. Zt. > 42 m³/d Wasserverbrauch der Leupser (ohne ausgeschiedenen Großverbraucher) 22 m³/d, = Reservekapazität 100 % eines Tagesbedarfs! Angeblicher Bedarf für Brandschutz 48 m³ für 2 Std. Hochbehältervolumen + Pumpensumpf lt. genehmigten Plänen 120 m³ - abzüglich des Trinkwasserbedarfs würde der Vorrat also für über vier stunden Löschwasserentnahme reichen = 100 % mehr als angeblich zu bevorraten wäre! 3. Kostenaspekt Wenn man die Erhaltungs- und Betriebskosten für Leups mit den in die TW-Trockau investierten Kosten (die nicht umgelegt, sondern voll von der Juragruppe getragen wurden) - bezogen auf Verbraucherzahl oder den Jahresverbrauch in m³ umrechnet - lässt sich nicht plausibel darstellen, dass die Kosten für Trockau vertretbar, jene für Leups unverhältnismäßig hoch sein sollen. Damit entfallen ALLE DREI der Kriterien nach denen gem. VVWas eine AUSNAHMSWEISE Abweichung von § 50 (2) zulässig wäre.
Dass die Verbandsräte wissentlich ein "krummes Ding" des Werkleiters durchwinkten, möchte ich ausschließen! Man muss sich deshalb fragen dürfen, wie leicht und plump sich die Verbandsräte - alle erfahrene Kommunalpolitiker - täuschen ließen, um einstimmig die rechtsfehlerhafte Beschlussvorlage für die Auflassung der TwV-Leups und deren Fernleitungsanschluss abzunicken wie "Wackeldackel". Das enttäuscht mich zutiefst und disqualifiziert sie m.E. ausnahmslos für diese verantwortungsvolle Aufgabe der überörtlichen, regionalen Wasserversorgung Dass dabei die Aufsichtsbehörden eine eher zweifelhafte Rolle spielten wird strafrechtlich zu klären sein. Dienstaufsichtsverfahren sind eingeleitet, die StA-Hof und BT ermitteln ihrerseits bereits ebenfalls!
Übrigens, der Werkleiter hatte vor einigen Tagen noch behauptet, das Betriebstagebuch würde jährlich der UWB zur Prüfung vorgelegt. Fr. Dr. Sheljaskov vom LRA hat schriftlich mitgeteilt, dass das Betriebstagebuch NICHT beim LRA vorliegt. Wem kann man nun trauen, wem muss man künftig misstrauen?