Anfang Dezember letzten Jahres stellte ein Landwirt beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einen Antrag um seine rund 1012 Quadratmeter große Waldfläche in der Nähe von Türkelstein roden zu dürfen. Der Antragsteller will diese Fläche, nachdem alle Bäume abgeholzt sind, künftig landwirtschaftlich nutzen. Dieses Vorhaben lehnten nun die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusss des Marktgemeinderats Gößweinstein nach einer kontroversen Diskussion mit knapper Mehrheit von drei Ja- gegen vier Neunstimmen ab.
Für die Marktverwaltung selbst sprach nichts gegen die Waldrodung. Deshalb lautete der Beschlussvorschlag auch das gegen die Rodung einer Teilfläche des Waldes auf der Flurnummer 1427 der Gemarkung Leutzdorf für eine zukünftige landwirtschaftliche Nutzung keine Einwendungen erhoben werde. Im Flächennutzungsplan des Marktes ist diese Fläche sowohl als Waldfläche, landwirtschaftliche Fläche und Baufläche ausgewiesen. Außerdem ist das Waldgrundstück, um das es geht, lediglich als „sonstige Waldfläche“ im Flächennutzungsplan dargestellt, nicht aber als „Waldfläche mit besonderer Bedeutung“. Während der Beratung im Gremium tauchte unter anderem auch die Frage auf wieso gerade hier eine Waldrodung erforderlich sein soll und ob es nicht negative Auswirkungen für die Natur hat, wenn die Bäume weg sind. Gebaut werden kann hier ohnehin nicht, weil das besagte Grundstück im Außenbereich der Ortschaft Türkelstein liegt. Außerdem sei der Antragsteller nicht privilegiert dort etwas hin zu bauen. Aus Sicht des gemeindlichen Bauamts könne jedoch nach der Waldrodung dort ein neues Biotop entstehen mit dem der Artenreichtum von Tieren wie Pflanzen an dieser Stelle verbessert werden könnte. Dennoch stimmte die Mehrheit des Rates gegen eine komplette Abholzung. Vorerst abgelehnt werden musste ein Bauantrag für einen gewerblichen Lagerplatz bei Bösenbirkig weil das dort geplante und beschlossene Gewerbegebiet noch nicht rechtsverbindlich ist. Unter Auflagen genehmigt wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf der Flurnummer 537/T in der Gemarkung Gößweinstein. Gegen die Bebauungspläne „Eschlipp West“ und „Hasenberg“ der Nachbargemeinde Ebermannstadt hatte die Räte ebenso keine Einwände wie gegen die Auffüllung eines landwirtschaftlichen Grundstücks mit der Flurnummer 198 der Gemarkung Leutzdorf.
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