Schreiben an den Bundesgesundheitsminister

Schreiben an den Bundesgesundheitsminister

08.07.2021 01:15

Herrn Bundesgesundheitsminister Dr. Jens Spahn

Per E-Mail: jens.spahn@bundestag.de


Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister,


wie ich aus den Medien entnommen habe, soll jeder Bundesbürger ein Impfangebot von Ihnen bekommen. Bzw. von der Bundesregierung. Ich bin schon 60 Jahre alt, bin ein so genannter Risikopatient da ich Bluthochdruck und Altersdiabetis habe, habe aber von Ihnen bis heute noch immer kein Impfangebot bekommen, obwohl doch nun genügend Impfstoff vorhanden sein soll.


Warum also habe ich von Ihnen bis jetzt noch kein Impfangebot bekommen ? Haben Sie mich vergessen ?


Nach der neuesten Empfehlung der Stiko, die ja die Kinder nicht impfen will, Sie und der Herr Söder aber schon, würde ich mir eine Kombinationsimpfung gegen das schreckliche Coronavirus wünschen, weil ja nun die hochansteckende Delta-Variante auf dem Vormarsch ist.

Ich würde zuerst Astra Zenica nehmen, dann Biontec/Pfizer, oder wie das heißt, danach noch Moderna und Johnsen & Johnsen und wenn möglich auch noch Sputnik 5. Damit ich umfassend geschützt bin. Der Herr Söder will ja, wie ich gehört habe, auch Sputnik 5 in Bayern produzieren lassen und soll mit dem Putin schon einen Vertrag dazu abgeschlossen haben. Ist Ihnen dass in dem fernen Berlin bekannt ?

Jedenfalls möchte ich alle verfügbaren Impfstoffe gespritzt bekommen um möglichst gegen alle Mutanten in Zukunft geschützt zu sein. Je mehr, je besser, habe ich gelesen.


Ich hoffe, Sie können sich für mich persönlich einsetzten um mir umgehend ein entsprechendes und umfassendes Impfangebot zu machen !

Bitte antworten Sie schnell, da ich um mein Leben fürchte !

Allerdings habe ich noch keinen Impfpass, Weil ich noch nie geimpft wurde. Ich hoffe aber, dies ist kein Problem und sie können mir auch so einen Impfpass ausstellen, oder ausstellen lassen, weil Sie ja bestimmt Angestellte haben, die so was machen können.

Sind Sie selbst auch schon geimpft und wenn ja, mit was für Vakzinen ? Ich würde dann zuerst die gleichen Impfstoffe nehmen, weil Sie ja der Gesundheitsminister sind und deshalb wissen müssen, welche Impfstoffe am besten sind. Die Gesundheit darf man nicht auf`s Spiel setzen, weil sie ja das Wichtigste im Leben ist !

Ich kann es daher auch nicht verstehen, warum sich der Herr Aiwanger nicht impfen lassen will. Er spielt doch mit seinem Leben und dem seiner Kühe. Denn wenn der Herr Aiwanger abkratzt, weil er sich nicht hat impfen lässt, wer soll denn dann seine Kühe füttern und melken ?

Ich schweife aber nun etwas aus und könnte noch viel mehr schreiben. Was Sie aber bestimmt nicht alles lesen können, weil Sie ja ein Minister sind der wenig Zeit hat und sich jeden Tag um die Volksgesundheit kümmern muss.

Ich mache es daher kurz und hoffe, Sie können mir umgehend ein Impfangebot machen.

Mit lieben Grüßen nach Berlin.



Christiane Göbel
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Kommentare
  • Thomas
    12.07.2021 22:38

    Und natürlich auch nicht meine Antwort darauf:

    Sehr geehrter Herr Hoffmann,

    herzlichen Dank für Ihre umfassende und aufklärende Antwort. Richten Sie bitte dem Herrn Bundesgesundheitsminister schöne Grüße von mir aus.

    Mit freundlichem Gruß
    Thomas Weichert


  • Thomas
    12.07.2021 22:35

    Die nun inzwischen erhaltene Antwort unseres Bundesgesundheitsminsiters bzw. seines dafür beauftragten Sprechers will ich natürlich nicht unterschlagen:

    Sehr geehrter Herr Weichert,

    im Namen von Herrn Bundesminister Jens Spahn danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 7. Juli 2021. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

    Sollten Sie keinen Impfpass besitzen oder diesen verloren haben, kann ein solcher kostenlos in Arztpraxen oder beim Gesundheitsamt abgeholt werden.

    Weitere Informationen zum Impfnachweis finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.zusammengegencorona.de/impfe...c3-e608bb48603d

    Die Organisation der Impfungen obliegt den Bundesländern. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann weder beurteilen, ob im Einzelfall ein Anspruch auf eine prioritäre Impfung besteht noch Ausnahmen ermöglichen. Hierfür bitte ich Sie um Verständnis.

    Informationen bezüglich der Terminvergabe in Bayern finden Sie auf der folgenden Internetseite: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/

    Bezüglich Ihrer Frage nach der Impfung von Minister Jens Spahn weise ich Sie gerne auf die Berichterstattung der ÄrzteZeitung hin: https://www.aerztezeitung.de/Politik/Spa...fen-419651.html

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Thimo Hoffmann



    _________________________________





    Referat L 4 – Beratung und Information

    für Versicherte und Leistungserbringer

    Bundesministerium für Gesundheit

    Rochusstraße 1, 53123 Bonn

    Postanschrift: 53107 Bonn

    Bürgertelefon: www.bundesgesundheitsministerium.de/serv...gertelefon.html <http://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html>

    Fax: +49 (0)228 994 41-49 00


    Buergerservice.bmg@bmg.bund.de <mailto:Buergerservice.bmg@bmg.bund.de>


  • Thomas
    08.07.2021 12:23

    Die automatisierte Antwort kam prompt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anfragen erhalten Sie diese automatische Antwort mit wichtigen Hinweisen. Die lokalen Behörden, wie die Gesundheitsämter, sind für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zuständig. Die Anwendung und Auslegung des Kranken- und Pflegeversicherungsrechts obliegt den Kranken- und Pflegekassen bzw. privaten Versicherungsunternehmen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann weder auf die Entscheidungen der vorgenannten Stellen Einfluss nehmen noch diese überprüfen. Ausnahmegenehmigungen sind nicht möglich. Die Aufsicht über die gesundheitliche Versorgung führt grundsätzlich das Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes. Allgemeine telefonische Auskünfte zur Corona-Schutzimpfung erhalten Sie unter der Telefonnummer 116 117.
    Verfolgen Sie zu aktuellen Themen unsere Webseite: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/.

    Die aktuell wichtigsten Informationen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:

    I. Coronavirus (Allgemeines, Impfen (Telefon 116 117), Masken, Reisen, Testung, …)
    II. Prüfung von Einzelfällen
    III. Aktuelle Vorhaben, Gesetze und Verordnungen sowie Auskunftsersuchen und fachliche Bewertungen


    Zu I. Coronavirus:

    1. Allgemeines:

    Grundsätzlich entscheidet die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt oder die Ärztin/der Arzt beim Gesundheitsamt (https://tools.rki.de/plztool/), ob ein Test durchgeführt wird. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann auf die Entscheidungen der vorstehenden Stellen keinen Einfluss nehmen. Bitte wenden Sie sich bei Problemen an die zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland.

    Die Zuständigkeiten für die Festlegung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen liegen aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich bei den Bundesländern, die das IfSG als eigene Angelegenheit vollziehen (Artikel 83 Grundgesetz - GG). Wenden Sie sich daher mit individuellen Fragen (z. B. zu Umzügen, Quarantäneregelungen, Besuchsmöglichkeiten in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen …) an die örtlichen Behörden im jeweiligen Bundesland.

    Die Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in Ihrer Region gelten, finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes: https://www.bundesregierung.de/breg-de/t...laender-1745198.

    Bund und Länder hatten in Anbetracht der Infektionsdynamik, und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, zusätzliche Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Bundesregierung informiert laufend auf ihrer Webseite https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus.

    Informationen zur Verordnung für Geimpfte und Genesene:
    https://www.zusammengegencorona.de/infor...lle-regelungen/
    https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusTheme...nahmV_node.html

    Beachten Sie auch die am Ende unter Punkt III aufgeführten Hinweise.

    2. Impfen:

    Das BMG kann weder beurteilen, ob im Einzelfall ein Anspruch auf eine Impfung besteht noch Ausnahmen ermöglichen.

    Die Zuständigkeit für die Organisation der Impfungen in den Impfzentren liegt bei den Bundesländern. Dazu zählt auch die Überprüfung der Impfberechtigung von Personen, die ein Impfangebot in den jeweiligen Impfzentren wahrnehmen möchten.

    Neben den Impfzentren führen nunmehr auch Arztpraxen sowie Betriebsärztinnen und -ärzte die Corona-Schutzimpfung durch. Weitergehende Informationen finden Sie unter: https://www.zusammengegencorona.de/impfe...zum-impftermin/

    Das BMG kann keine Patientenberatung durchführen. Individuelle Fragen (z.B. zu Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten, …) müssen mit den Ärztinnen/Ärzten vor Ort geklärt werden.

    Telefonische Auskünfte zur Impfung erhalten Sie unter 116 117.

    Das BMG versendet keine Impfausweise. Wenden Sie sich, um einen Impfausweis zu erhalten, an Ihre Hausarztpraxis.

    Informationen zum analogen und digitalen Impfnachweis erhalten Sie hier:
    https://www.zusammengegencorona.de/impfe...n/impfnachweis/

    Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis:
    https://www.bundesgesundheitsministerium...pfnachweis.html

    Alle wichtigen Informationen zum Impfdashboard:
    https://www.zusammengegencorona.de/impfe.../impfdashboard/

    Alle wichtigen Informationen zur Impfung mit AstraZeneca:
    https://www.zusammengegencorona.de/impfe...zeneca-impfung/

    Umfangreiche Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten:
    https://www.zusammengegencorona.de/impfen/
    https://www.bundesgesundheitsministerium...19-impfung.html

    Relevante Fragen zu COVID-19 und Impfen hat zudem das Robert Koch-Institut (RKI) zusammengestellt und umfassend beantwortet: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/g.../gesamt.html>;.

    Antworten auf häufig gestellte Fragen zu COVID-19-Impfstoffen stellt auch das Paul-Ehrlich-Institut zur Verfügung: https://www.pei.de/DE/service/faq/faq-co...rus-inhalt.html.


    Informationen finden Sie darüber hinaus auf der Internetseite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/t...ung-faq-1788988

    Eine Impfpflicht gegen das Coronavirus wird es nicht geben.

    Weitergehende Stellungnahmen sind nicht möglich. Verfolgen Sie bitte die unter Punkt 10 aufgeführten Internetseiten.


    3. Masken:



    Mit der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) erhielten Risikogruppen bis zum 15. April 2021 Zugang zu vergünstigten Schutzmasken. Die gesetzlichen Krankenversicherungen und privaten Krankenversicherungsunternehmen hatten auf Grundlage der ihnen bis zum 15. Dezember 2020 vorliegenden Daten die anspruchsberechtigten Personen zu ermitteln, denen sie Berechtigungsscheine für Schutzmasken zuzusenden hatten. Das festgelegte Datum bezog sich sowohl auf die Anspruchsvoraussetzung des Alters als auch auf das Vorliegen einer Erkrankung bzw. eines Risikofaktors. Alle Anspruchsberechtigten erhielten zwei fälschungssichere Berechtigungsscheine für jeweils sechs Masken von ihrer Krankenkasse bzw. ihrer privaten Krankenversicherung per Post zugesandt.



    Vom 16. Februar bis zum 6. März 2021 bekamen Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, kostenlose Masken.



    Eine Abgabe von Schutzmasken oder eine Ausgabe der Berechtigungsscheine und -schreiben durch das BMG erfolgte nicht. Das BMG kann zudem weder die Anspruchsberechtigung prüfen noch Ausnahmen ermöglichen. Es gelten die in der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung aufgeführten Fristen und Termine.



    Informationen, z. B. zum anspruchsberechtigten Personenkreis sowie zur Abgabe, finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium...p/schutzmv.html.



    Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Erhalt der Berechtigungsscheine und -schreiben müssen Sie sich an Ihre Krankenkasse oder Ihr privates Versicherungsunternehmen wenden.



    Unbedenklichkeitsbescheinigungen über das Tragen von Masken stellt das BMG nicht aus.

    4. Reisen/Digitale Einreiseanmeldung (DEA):

    Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor Reiseantritt über die aktuell geltenden Bestimmungen.

    Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl an Ländern derzeit gewarnt.

    Welche Regelungen aufgrund der Pandemie in anderen Ländern gelten, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts: https://www.auswaertiges-amt.de/de/Reise...ovid-19/2296762. In vielen Ländern ist eine Einreise aus Deutschland derzeit nicht möglich.

    Aktuelle Informationen für Reisende:
    https://www.bundesgesundheitsministerium...-infos-reisende

    Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne:
    https://www.bundesgesundheitsministerium...inreisende.html

    Information in other languages:
    https://www.bundesgesundheitsministerium...s-sprachen.html

    Merkblatt und Ersatzmitteilung in mehreren Sprachen zum Download:
    https://www.bundesgesundheitsministerium...kblatt-dea.html
    Sollte aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer Störung eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, muss stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausgefüllt werden. Weitere Informationen siehe Merkblatt.

    Mit individuellen Fragen zur digitalen Einreiseanmeldung, z.B. bei Änderung des ursprünglich angegebenen Aufenthaltsortes oder fehlerhaften Angaben, müssen Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt (https://tools.rki.de/PLZTool/) wenden.

    Eine Weiterleitung von Unterlagen, z.B. Testergebnissen oder Impfnachweisen, an die zuständigen Stellen erfolgt durch das BMG nicht.

    Information zur SMS für Einreisende:
    https://www.bundesgesundheitsministerium...corona-sms.html

    Sofern Sie sich seit dem 1. März 2021 durchgängig in Deutschland aufgehalten haben, können Sie die SMS als gegenstandslos betrachten.

    Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter:
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/...virus-faqs.html.


    5. Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2:



    Das BMG kann nicht prüfen, ob im Einzelfall ein Anspruch auf einen kostenfreien Test oder Erstattung der Testkosten besteht. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland.


    Informationen zur nationalen Teststrategie, zu den verschiedenen Testmöglichkeiten und dazu, wie ein Test abläuft, finden Sie hier: https://www.zusammengegencorona.de/testen/

    Nach Einreise aus dem Ausland:
    https://www.bundesgesundheitsministerium...inreisende.html

    6. Falschmeldungen:

    Es werden Falschmeldungen verbreitet, die den Anschein erwecken, sie seien vom BMG. Dazu gehört z.B. ein angebliches „Diskussionspapier zu Maßnahmen gegen Erziehungsberechtigte die bzgl. der Covid-19-Impfung Ihrer Schutzbefohlenen eine ablehnende Verweigerungshaltung einnehmen“.

    Achten Sie bei vermeintlich sensationellen Nachrichten bitte sehr genau auf die Quelle der Information und überprüfen Sie diese. Die E-Mail-Adressen des BMG enden auf @bmg.bund.de. E-Mails mit anderen Endungen, z. B. @bundesministerium-gesundheit.com oder @bmgbund oder @bundesgesundheitsministerium.com, stammen nicht vom BMG. Anhänge aus E-Mails, deren Absender für Sie unbekannt ist, sollten nicht geöffnet werden.

    Verlässliche Informationen finden Sie beispielsweise auf den unter Punkt 10 aufgeführten Webseiten.


    7. Prämie:



    Informationen zur Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege und für Pflegekräfte im Krankenhaus können Sie auf der Internetseite des BMG (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegebonus) einsehen.



    Den Einzelfall vermag das BMG nicht zu bewerten.


    Viele Berufsgruppen packen in der Krise mit an und leisten aufgrund ihrer beruflichen Position einen wichtigen Beitrag zur im internationalen Vergleich erfolgreichen Bewältigung. Die zusätzliche finanzielle Anerkennung in Form einer Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege und im Krankenhaus ist insofern nicht so zu verstehen, dass andere wenig leisten.

    8. Corona-Warn-App:

    https://www.zusammengegencorona.de/infor...ter=alleartikel
    https://www.coronawarn.app/de/faq/

    9. Kindertagesstätte/Schule/Arbeitsplatz:

    Informationen zum Kinderkrankengeld finden Sie auf den Seiten des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium...rankengeld.html
    https://www.bundesgesundheitsministerium...rankengeld.html

    Informationen für Eltern bei Schul- oder Kitaschließungen hinsichtlich Entschädigungsansprüchen stellt das BMAS zur Verfügung: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Info...ung-eltern.html.

    Informationen des BMAS, insbesondere zu Arbeitsrecht und –schutz: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Info...nen-corona.html

    10. Informationsquellen:

    Aktuelle Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Informationen finden Sie auf den Webseiten:

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus
    https://www.zusammengegencorona.de/
    https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
    https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
    www.dashboard-deutschland.de<http://w...tschland.de/>;


    Zu II. Prüfung von Einzelfällen:

    Im Rahmen der Zuständigkeiten und Befugnisse gibt es keine Möglichkeit, Einzelfälle im BMG zu überprüfen bzw. hierzu wertende Stellungnahmen abzugeben. Das BMG ist aus rechtsstaatlichen Gründen auch nicht berechtigt, über die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften im Einzelfall zu entscheiden.

    Informationen zu Beschwerden über die Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium...egeversicherung

    Informationen zu Behandlungsfehlern finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium...handlungsfehler


    Zu III. Aktuelle Vorhaben, Gesetze und Verordnungen sowie Auskunftsersuchen und fachliche Bewertungen


    Das BMG ist gegenüber Anregungen und Vorschlägen sehr aufgeschlossen. Diese werden ausgewertet und dem zuständigen Fachreferat zur Berücksichtigung bei seiner Arbeit zugeleitet. Schriftliche individuelle Stellungnahmen sind jedoch nicht möglich.


    Auch können keine Auskünfte zu der Ausgestaltung von eventuellen Neuregelungen erteilt werden, da sich diese noch im Bearbeitungsprozess befinden.

    Ebenso nimmt das BMG keine fachlichen Stellungnahmen und Bewertungen zu Zeitungsartikeln und sonstiger aktueller Medienberichterstattung vor.

    Informationen werden grundsätzlich gern zur Verfügung gestellt. Diese müssen jedoch auf Informationen, die Sie auf den unter Punkt 10 aufgeführten Webseiten finden, begrenzt werden. Recherchen oder Antworten auf umfangreiche Fragen können nicht geleistet werden.


    Sollte Ihr Anliegen durch die zuvor genannten Informationen sowie Informationsquellen nicht abgedeckt sein, erhalten Sie eine weitere Antwort. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund der Vielzahl eingehender Anfragen einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

    Ihr Bürgerservice des BMG




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