P R E S S E M I T T E I L U N G des Landratsamtes Bayreuth
Mit Allgemeinverfügungdes Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 17.03.2020 wird geregelt, dass auch kirchliche Veranstaltungen grundsätzlich vom Veranstaltungsverbot umfasst sind. Da Beerdigungen weiterhin stattfinden müssen, sind Beisetzungenauf den engsten Familienkreis unter Einhaltung der bekannten Abstandsregeln (mindestens 1,5 m) zu begrenzen; die Abhaltung von Trauergottesdiensten in Kirchen ist nicht gestattet. Eine Beantragung einer Ausnahmefür die Beerdigung auf dem Friedhof ist aufgrund der Allgemeinverfügung nicht erforderlich. Von Beileidsbekundungen am Grab ist Abstand zu nehmen. Im Übrigen wurden die Hotline (0921/728-700) sowie die FAQs auf der Internetseite des Landratsamtes Bayreuth erweitert. Hier sind Antworten zu medizinischen sowie zu Fragen zur Allgemeinverfügung bezüglich der Öffnung von Gewerbebetrieben, Gaststätten undzur Abhaltung von Veranstaltungen zu erhalten.