Wie das Landratsamt Bayreuth mitteilt war in der Nacht von Samstag, den 09.10.2021, auf Sonntag, den 10.10.2021, im Musiccenter Trockau ein mittlerweile positiv auf das Covid-19-Virus getesteter Gast anwesend, der zum Zeitpunkt seines Aufenthalts als infektiös einzustufen ist. Das Gesundheitsamt Bayreuth bittet alle im angegebenen Zeitraum anwesenden Gäste darum, auf Symptome zu achten und einen Selbsttest vorzunehmen. Sollten Symptome festgestellt werden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem Hausarzt. Wenn der Selbsttest ein positives Ergebnis zeigen sollte, vereinbaren Sie bitte einen Termin zum PCR-Test in Aichig. Ebenfalls empfiehlt das Gesundheitsamt Bayreuth eine Kontaktreduzierung bis mindestens zum 24.10.2021.
Dazu habe ich mir erlaubt einige Fragen zu stellen:
Sehr geehrter Herr Huttinger,
herzlichen Dank für Ihre Pressemitteilung die umgehend hier: Positiver Corona-Fall im Musiccenter Trockau veröffentlicht habe.
Ihre Mitteilung wirft für mich dennoch einige Fragen auf:
1.: Covid-19 ist nach meinem Wissen nicht das Virus an sich, sondern die daraus folgende Erkrankung. So jedenfalls hatte es das Landratsamt bisher in der Vergangenheit auch immer mitgeteilt. Aus den Pressemitteilungen des Landratsamtes konnte ich bisher immer entnehmen, das Personen mit dem "neuartigen Coronavirus Sars-Cov-2" infiziert seien, egal mit welcher Variante auch immer. Daher meine erste Frage: Gibt es nun eine neue Variante mit der Bezeichung "Covid-19-Virus" ?
2.: Welche Regeln galten zum Zeitpunkt 09.10.2021 im Musikcenter Trockau um dieses besuchen zu dürfen ? Die so genannte 3-G-Regel, die 2-G-Regel oder gar keine Regel ? Aktuell gilt ja wegen der Inzidenz von über 35 im Landkreis Bayreuth die 3-G Regel für Besuche von Gastronomiebetrieben in Innenräumen. Wurde dies bei der Einlasskontrolle im Musikcenter Trockau kontrolliert ?
3. Wurden, wie es eigentlich Vorschrift ist, die Kontaktdaten der Gäste im Musikcenter Trockau bei der Einlasskontrolle nicht erfasst um vom Gesundheitsamt eine Nachverfolgung zu gewährleisten ?
4. Ist der positiv getestete Gast, der angeblich invektös ist, geimpft oder genesen oder ungeimpft ?
5. Reicht als Selbststest ein Test aus dem Bau- oder Supermarkt aus ?
6. Wieso muss der PCR-Test in Aichig bei Bayreuth gemacht werden ? Kann dies nicht jeder Hausarzt auch machen ?
Über eine zeitnahe Antwort zu meinen Fragen wäre ich Ihnen sehr zu Dank verpflichtet.
in meiner Funktion als Pressesprecher des Bayreuther Landratsamts darf ich Ihnen zu Ihren Fragen folgende Rückmeldung geben:
zu 1.: Die Bezeichnung Covid-19-Virus wurde aus Simplifizierungsgründen verwendet. Korrekt ist natürlich die Bezeichnung „mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“.
zu 2.: Es galt im Musiccenter Trockau die sogenannte 3G-plus-Regel.
zu 3.: Die Kontaktdaten wurden vorschriftsmäßig erfasst.
zu 4.: Dazu geben wir keine Auskunft, da es sich um eine datenschutzrechtlich sensible Information handelt.
zu 5.: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt eine Liste nach §1 Satz 1 TestV der Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bereit, die vom Hersteller zur Eigenanwendung zweckbestimmt sind („Selbsttests“) und nach Kenntnis des BfArM eine CE-Kennzeichnung tragen oder deren erstmaliges Inverkehrbringen in Deutschland ohne CE-Kennzeichnung vom BfArM nach §11 Abs.1 MPG derzeit befristet zugelassen wird („Sonderzulassung des BfArM“).
zu 6.: Nicht jeder Hausarzt bietet PCR-Tests an, daher gilt die Empfehlung, sich bei einem positiven Selbsttest in erster Linie an das Testzentrum in Aichig zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hannes Huttinger Büro des Landrats/Medienbüro – Pressesprecher – Landratsamt Bayreuth
Es wurde laut Landratsamt Bayreuth bis heute nach der Kontaktnachverfolgung kein einziger von etwa 300 Gästen festgestellt, der mit dem Corona-Virus infiziert war. Allerdings hatte sich nach dem öffentlichem Aufruf der Behörde auch kein einziger bei dieser gemeledet.