Die 7-Tage-Inzidenz beträgt laut Robert-Koch-Institut (RKI) für den Landkreis Bayreuth aktuell 30,9 (Vortag: 35,7) und für die Stadt Bayreuth 22,7 (Vortag: 22,7). Seit dem Vortag sind insgesamt sechs neue positive Corona-Testergebnisse eingegangen, zwei aus dem Landkreis und vier aus der Stadt Bayreuth.
Dies teilt das Landratsamt heute mit.
Deshalb gilt ab morgen im Landkreis und der Stadt Bayreuth folgendes:
Außengastronomie
Die Öffnung der Außengastronomie ist ohne vorherige Terminvereinbarung oder den Nachweis eines negativen Corona-Tests erlaubt.
Sport
Im Bereich der Sportausübung und der praktischen Sportausbildung ist jeweils ohne den Nachweis eines negativen Corona-Tests Folgendes erlaubt:
•kontaktfreier Sport sowie Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von maximal 25 Personen ohne Altersbegrenzungen der Teilnehmer
•kontaktfreier Sport (im Innenbereich) in Gruppen von bis zu 10 Personen;
•Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten;
•Sportausübung auch in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung;
•die Zulassung von bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen Handels-und Dienstleistungsbetriebe, Märkte
Die Öffnung von Ladengeschäften ist unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Satz 4 der 12. BayIfSMV erlaubt. Die Verpflichtung für den Betreiber, die Kontaktdaten der Kunden nach Maßgabe von § 2 zu erheben, entfällt. Terminvereinbarungen für einzelne Kunden für einen fest begrenzten Zeitraum entfallen. Eine Testpflicht besteht nicht.
Schulen
Unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 der 12.BayIfSMV findet Präsenzunterricht in allen Klassen der Grundschulstufe sowie im Übrigen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meterndurchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge VolljährigeDie Öffnung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist erlaubt.