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Heroldsbacher Zimmerer darf wieder in die „Meisterschule“ - Ministerrat hebt nach Gerichtsbeschluss 2G-Regel an Meisterschulen auf
Heroldsbacher Zimmerer darf wieder in die „Meisterschule“ - Ministerrat hebt nach Gerichtsbeschluss 2G-Regel an Meisterschulen auf
Von Thomas Weichert
HEROLDSBACH
Die Freude ist riesig bei dem 30-jährigen angehendem Handwerksmeister Maximilian Grüner aus Heroldsbach. Nach einem zwar ablehnendem Beschluss im Eilverfahren am Montag durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof dürfen ab kommenden Donnerstag ungeimpfte Meisterschüler wieder am Präsenzunterricht der Meisterkurse der bayerischen Handwerkskammern teilnehmen.
[iMaximilian Grüner bei der Arbeit.[/i]
Bisher wurden ungeimpfte Meisterschüler aufgrund der 2G-Regel ausgeschlossen und hätten dann auch im März ihre Meisterprüfung nicht absolvieren können. Ab sofort gilt die 3G-Regel wie bei den Lehrlingskursen auch. Dies beschloss heute der bayerische Ministerrat auf Grundlage der BayVGH-Entscheidung. Gleiches gilt unter anderem für Fahrschulen. Gegen die 2G-Regelung hatten Grüner und der Maurer- und Betonbauer Sebastian Kusche aus Marktredwitz sowie weitere zahlreiche Unterstützer mit Hilfe des Forchheimer Rechtsanwalt Mario Bögelein einen Eilantrag, verbunden mit einer Normenkontrollklage eingereicht und geklagt. Über die Normenkontrollklage ist noch nicht entschieden worden.
Die Richter entscheiden das der Ausschluss aus den Meisterkursen für Ungeimpfte einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufswahl darstellt. Sie äußerten schwerwiegende Bedenken gegen die 2G-Regelung an Meisterschulen. Dies bestätigt der Pressesprecher des Verwaltungsgerichtshofs, Dr. Jörg Singer auf Anfrage der Freunde der Fränkischen Schweiz.
HWK-Geschäftsführer Dr. Bernd Sauer erklärt auf Nachfrage, das die Handwerkskammer ab Donnerstag den Beschluss aus der Kabinettssitzung umsetzten wird. „Wir stellen uns auf die Rechtssprechung und die neue Lage ein und Meisterschüler werden wieder wie Lehrlinge auch behandelt. Sauer spricht von eine klaren Beschluss. Selbsttests seien unter Aufsicht dann auch wieder in den Kursen möglich. Trotz ablehnendem Beschluss im Eilverfahren spricht Anwalt Bögelein von einem vollen Erfolg. Ziel des Eilantrags und der Normenkontrollklage sei es gewesen, das ungeimpften Meisterschüler die Kurse wieder besuchen dürfen. Die Meisterschüler hätten Arbeit aufgegeben und 10 000 Euro investiert um ihre Meisterprüfungen machen zu können. Da wäre es ungerecht gewesen wenn sie so knapp vor der Meisterprüfung ausgeschlossen wären. „Ich weiß gar nicht was ich sagen soll und bin erst mal baff“, sagt Maximilian Grüner im Gespräch mit den Freunden der Fränkischen Schweiz.
Er freue sich natürlich riesig, auch für alle anderen Betroffenen in Bayern für die er und Kuche mit geklagt haben, das alle wieder am Unterricht teilnehmen können. Für mich gingen Dreiviertel des Kurses schon mit der 3G-Regel Vorbei, ohne das es zu Ansteckungen in meiner Klasse kam, was vor allem auch dem guten Hygienekonzept der Handwerksklammer zu verdanken sei“, so Grüner. Und weiter: Ich freue mich riesig, dass wir wieder unter 3 G teilnehmen können. Und noch mehr, dass die Betroffenen sich nicht absichtlich angesteckt haben um als genesen zu gelten, sondern den rechtlich möglichen Weg gegangen sind, trotz der nun schon zweieinhalb Wochen, die am Unterricht wegen der plötzlich eingeführten 2G-Regelung nicht teilnehmen konnte. Grüner dankt insbesondere seinem Anwalt Mario Bögelein der sich auf allen Ebenen unermüdlich für ihn und seine Mitstreiter eingesetzt habe. Maximilian Grüner, betont, dass er und seine Mitstreiter weder Impfgegner noch ein Corona-Leugner sind. Die derzeit vorhandenen Impfstoffe sehen sie jedoch skeptisch. Sie wollen lediglich ihre Meisterkurse absolvieren und dann die Meisterprüfung machen können. „Im Handwerk besteht ja Nachwuchsmangel und zahlreicher Handwerksbetriebe suchen auch Geschäftsnachfolger“, so Grüner, für den das Zimmererhandwerk nicht nur Beruf, sondern Berufung ist.