Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute nach Spielzeugläden auch die 2G-Regel für Bekleidungsgeschäfte gekippt
MÜNCHEN
Seit Anfang Dezember hatten nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Geschäften des Einzelhandels. Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden: Bekleidungsgeschäfte sind nun wieder von der 2G-Regel ausgenommen. Eine erneute Schlappe für die Bayerische Staatsregierung.