Vollzug der Geflügelpest - Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Juni 2016 (BGBl. I S. 1564);
Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 21.11.2016 bzgl. des Aufstallungsgebotes nach § 13 Geflügelpest - Verordnung und vom 24.11.2016 bzgl. des Verbotes von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art betreffend Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten für den Landkreis Bayreuth
Aufgrund eines Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 15.03.2017, aus dem hervorgeht, dass alle bayerischen Kreisverwaltungsbehörden unverzüglich die Aufstallungsverpflichtung sowie das Verbot von Märkten, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art aufheben sollen, erlässt das Landratsamt Bayreuth folgende Allgemeinverfügung: 1. Die Allgemeinverfügungen vom 21.11.2016 und 24.11.2016 werden hiermit aufgehoben. 2. Die Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen bleibt bis zum 20.05.2017 gültig. Die Geflügelhalter sind weiterhin verpflichtet, die strikten Biosi- cherheitsmaßnahmen einzuhalten. 3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Bayreuth in Kraft. 4. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben. Bayreuth, 16.03.2017 Landratsamt Dr. Gleißner-Klein Regierungsdirektorin