Städtebauliche Vereinbarungen sollen hohes Defizit beim Abwasser in Kirchehrenbach und Weilersbach verhindern
Von Thomas Weichert
Kirchehrenbach
Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Ehrenbach-Weilersbach-Gruppe steckt in einem Dilemma, Denn nach der bisherigen Erschließungspraxis mit Finanzierung ausschließlich über die Beiträge würden bei Gesamterschließungsmaßnahmen für die vier anstehenden Baugebiete – je zwei in Kirchehrenbach und Weilersbach - Kosten von 7,5 Millionen Euro entstehen.
Kalkuliert sind aber dafür nach den gültigen Beitrags- und Gebührensatzungen nur Einnahmen in Höhe von 4,2 Millionen Euro. Somit würde dem Abwasserzweckverband und den beiden Gemeinden Kirchehrenbach und Weilersbach ein Defizit in Höhe von 3,3 Millionen Euro entstehen. Wasser- wie auch Abwassereinrichtungen müssen von gesetzeswegen her aber kostendeckend betrieben werden. Dies bedeutet, dass alle Anschlussteilnehmer den Betrieb einer Abwasserinrichtung zu 100 Prozent finanzieren müssen und die Kommunen dafür keine Schulden machen dürfen. Von diesem Defizit hätte der Abwasserzweckverband bei Kosten von 2,7 Millionen Euro und Einnahmen von nur 600 000 Euro einen Fehlbetrag von 2,1 Millionen Euro zu finanzieren. Während der jüngsten Verbandsversammlung berichtete Verwaltungsrat Klemens Denzler dem 16-köpfigen Gremium ausführlich über die rasch ansteigende Diskrepanz zwischen den Herstellungskosten von Netzerweiterungen und Erschließungsmaßnahmen sowie den zu erwartenden Beitragseinnahmen gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Exemplarisch am Beispiel der Kirchenstraße beleuchtete Denzler die Verkehrswertentwicklung und Kostenbelastung bei der Aufschließung neuer Baugebiete. Allein durch die gemeindliche Bauleitplanung erfahren die privaten Grundstückseigentümer eine enorme Aufwertung ihres Grundeigentums. Aus diesem Grund sei es laut Denzler nicht mehr nachzuvollziehen, die Erschließung der Baugebiete mit enormen Haushaltsmitteln der Mitgliedsgemeinden und des Abwasserzweckverbandes zu subventionieren. Letztendlich würden so die Altanschließer über erhöhte Abwassergebühren und die Gemeindebürger über erhöhte Steuerbelastungen für die enormen Wertsteigerungen der Baugrundstücke im neu erschlossenen Ortsbereich bezahlen. Anhand der Kostenschätzungen der beteiligten Ingenieurbüros stellte Denzler beispielhaft dar, welch enorme Fehlbeträge für die Gemeinde und den Abwasserzweckverband bei der herkömmlichen beitragsmäßig abzurechnenden Erschließung anfallen. Grund für diese entstehenden Defizite ist die systemimmanente fortschreitende Unterdeckung auf Grund des im Globalberechnungsprinzip verankerten Grundsatz, dass alle Alles zahlen würden, tatsächlich jedoch nur die Neuanschließer zu den aus diesem Grund nur gering angestiegenen Beiträgen herangezogen würden.
Guter Rat teuer
Nun war guter Rat teuer. Für Verbandsvorsitzenden Johannes Schnitzerlein (CSU) waren fünf Handlungsoptionen denkbar. Zunächst das sogenannte „Ansparmodell“ bei den künftige Netzerweiterungen und Baugebietserschließungen erst dann erfolgen, wenn der Zweckverband genügend Kapital dafür angespart hat. Dieses Modell hätte aber schon jetzt Beitrags- und Gebührenerhöhungen nötig gemacht. Das „Ansparmodell“ wurde von den Räten einstimmig abgelehnt. Möglich wäre auch eine Rechnungsperiodenkalkulation mit gesplitteter Abwassergebühr unter Mithilfe externer Berater und Gutachter. Auch dieses Modell wurde mit 2:14 Stimmen abgelehnt. Als möglich sah man auch an die Abwasserbeseitigung als rechtlich einfachste Lösung komplett auf das Kommunalunternehmen der Stadtwerke Forchheim zu übertragen. Dies hätte jedoch eine Auflösung des Zweckverbands zur Folge. Damit konnten sich die Räte genauso wenig anfreunden wie mit einer Trennung der Anlagen und Zuständigkeiten. Bei diesem Modell müssten die Mitgliedsgemeinden die Beiträge und Gebühren erheben und der Zweckverband wäre nur noch für die zentralen Anlagen, die Pumpen und die Verbindungsleitungen zuständig. Einstimmig entschieden sich die Verbandsräte am Ende während der emotionsgeladenen Sitzung für den Abschluss einer städebaulichen Vereinbarung mit den beiden Mitgliedsgemeinden Kirchehrenbach und Weilersbach. Durch diese Vereinbarung soll nun geregelt werden dass die Mitgliedsgemeinden die Kosten für Netzerweiterungen und künftige Baugebietserschließungen vollständig übernehmen und mit den Neunschließern auch für noch unbebaute Grundstücke abrechnen. Danach übernimmt der Abwasserzweckverband die neuen Leitungen. Dies habe den Vorteil das die Gemeinden die entstehenden Erschließungskosten über Kostenerstttungsvereinbarungen mit den Gründstückseigentümern refinanzieren und weder für den Verband noch für die Gemeinden ein Defizit entsteht. Diesem Angebot müssen nun aber noch die Gemeinderäte der beiden Kommunen zustimmen.