Pottenstein: Grundgebühr für Abwasser wird eingeführt
Von Thomas Weichert
POTTENSTEIN
Die Abwassergebühr bleibt den Kalkulationszeitraum der nächsten vier Jahre auf dem gleichen Stand wie dem der zurückliegenden vier Jahre. Pro Kubikmeter bezogenes Frischwasser werden für den Kubikmeter in die Pottensteiner Kläranlage eingeleitetes Abwasser weiterhin 3,15 Euro für die Anschlussteilnehmer fällig. Teurer wird es aber trotzdem, da eine differenzierte Grundgebühr analog der ebenfalls geänderten Satzung des Trinkwasserbezugs der Pottensteiner Eigenwasserversorgung eingeführt wurde.
Bei einem Wasserzähler der vier Kubikmeter pro Stunde schafft werden sowohl beim Frischwasserbezug als auch beim Abwasser jeweils eine Grundgebühr von 36 Euro pro Jahr fällig. Ein normaler Haushalt bezahlt somit nun insgesamt 72 Euro Grundgebühr für Trink- und Abwasser. Hat ein Haus größere Wasserzähler, wird es entsprechend noch teurer. Dann bis zu 142 Euro Grundgebühr bei einem Wasserzähler der mehr als 16 Kubikmeter in der Stunde schafft. Davon gibt es im gesamten Anschlussgebiet jedoch nur einen. Nämlich den des Hallenbads Juramar. Dennoch werden gerade Kleinverbraucher, die wenig Trinkwasser benötigen, nun tiefer in die Tasche greifen müssen. Gegen die Einführung einer Grundgebühr beim Abwasser stimmten letztendlich Birgit Haberberger, Franz Macht und Erwin Sebald (alle CSU-Fraktion) und Peter Wiegärtner (JL). Wie Haberberger betonte sei die Einführung einer Grundgebühr beim Abwasser kein Anreiz für die Bürger um Wasser zu sparen. Sie hätte es lieber gesehen wenn die Einleitungsgebühr auf 3,42 Euro erhöht worden wäre. Diese Meinung der CSU kritisierte Hans Schaffer (CWU/UWV) am Ende der Sitzung scharf. Für Bürgermeister Stefan Frühbeißer ging es bei der Einführung der Abwassergrundgebühr um mehr Beitragsgerechtigkeit für alle. Denn der so wie so vorhandene Aufwand für Betrieb der Kläranlage und den Unterhalt des Kanalnetzes werden dadurch gerechter verteilt. Daher sei es nur konsequent beim Abwasser den gleichen Maßstab anzuwenden wie beim Frischwasser, so der Rathauschef. Frühbeißer verwies darauf, dass der Wasserverbrauch zurückgegangen sei. Die logische Konsequenz des Wassersparens ist somit ein Anstieg der Gebühren. Außerdem sei in den nächsten Jahren bis 2021 mit einer normalen Kostensteigerung von durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr zu rechnen. So müssen zirka 770000 Euro an jährlichen Kosten im Abwasserbereich durch die Gebühren der Bürger gedeckt werden. Außerdem steht die Überprüfung des kompletten Kanalnetzes an das auch hydraulisch berechnet werden muss. „Das sind enorme Kosten die auf die Kommune und somit auf die Bürger zukommen“, betonte Frühbeißer. Außerdem sei das Problem der Schlammbehandlung in der Kläranlage noch zu lösen. Nämlich dann wenn der Klärschlamm nicht mehr auf landwirtschaftliche Nutzflächen ausgebracht werden darf. Der Bürgermeister zollte seinen Rathausmitarbeitern Lob. Denn diese hätten die Gebühren in der Vergangenheit realistisch kalkuliert. Außerdem habe man in Pottenstein im Vergleich zu manch anderen Gemeinden trotz hoher Investitionen in den Abwasserbereich noch günstige Gebühren. Roland Lang (BU) hielt die Einführung einer Abwassergrundgebühr für „vertretbar“. Denn ohne diese stiege die Einleitungsgebühr deutlich an.