Pottenstein: „Lichterfest“ ist nun verkaufsoffener Feiertag
Von Thomas Weichert
POTTENSTEIN
Bernhard Bauernschmitt ist mit dem Kompromiss zufrieden nachdem der Stadtrat am Dienstagabend einstimmig seinem Antrag stattgab, den Dreikönigstag als verkaufsoffenen Feiertag zu deklarieren. Kompromiss deshalb, weil nun alle Pottensteiner Geschäfte am „Tag der Ewigen Anbetung“ nur in der Zeit von 11 bis 16 Uhr ihre Läden öffnen dürfen. Und zwar egal was auch immer sie verkaufen. Somit darf nun auch Manfred Rother seinen Weihnachtsladen in dieser Zeit für die Besuchermassen der alljährlichen Lichterprozession öffnen. Dies war ihm bisher versagt, da er nach der alten Verordnung nicht das darin speziell deklarierte Sortiment angeboten hatte.
Bernhard Bauernschmitt ist zufrieden. Im Bild als "Obernarr" des Narrenkübels Gößweinstein mit der "Stabilisierungshilfe" für das Gößweinsteiner Rathaus. Foto: Thomas Weichert
Der neuen Verordnung über die „Offenhaltung der Verkaufsstellen aus Anlass der Ewigen Anbetung“ stimmten nach ausführlicher Erklärung der Rechtslage durch Bürgermeister Stefan Frühbeißer (CWU/UWV) und durchwegs positiven Wortmeldungen aus dem Gremium zu Bauernschmitts Antrag, den weitere neun Geschäftsleute unterzeichnet hatten, alle Stadträte zu. Die Verwaltung hatte aufgrund des Antrags der Gewerbetreibenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt. Strikt gegen einen generellen verkaufsoffenen Feiertag am 6. Januar hatten sich die katholische Kirche und die Gewerkschaft Verdi ausgesprochen. Die Handwerkskammer brachte keine Einwände vor und das Landratsamt Bayreuth verwies auf die Stellungnahmen der Kirche und der Gewerkschaft und riet das Verkaufsgebiet räumlich einzuschränken. Pottensteins derzeitiger Pfarradministrator, der Auerbacher Dekan Marek Flasinski, sah durch eine Offenhaltung der Geschäfte am hochheiligen Pottensteiner Feiertag die christlichen Werte dieses Kirchenfestes in Gefahr und verwies außerdem auf den Schutz der Familie. Die Gewerkschaft Verdi verwies auf den Schutz der Arbeitnehmer und wandte ein, den Tag der „Ewigen Anbetung“ nicht zu einem Kommerstag verkommen zu lassen. Sollte der Stadtrat an diesem Tag einen verkaufsoffenen Feiertag beschließen, so kündigte die Gewerkschaft dagegen schon einmal das Mittel der Aufsichtsbeschwerde an. Den Schutz der Arbeitnehmer sah Frühbeißer jedoch nicht als gefährdet an, da der größte Teil der Pottensteiner Geschäfte Inhaber geführte Betriebe sind. Frühbeißer verwies jedoch darauf, dass nun auch Geschäftsleute mit einem Reisegewerbeschein von auswärts kommen könnten und bei Vorhandensein eines entsprechenden Stellplatzes einen Verkaufsstand von 11 bis 16 Uhr betreiben könnten. Wie Frühbeißer betonte, könne man dies als Stadt dann nicht verhindern, da nun jeder Gewerbetreibende, egal woher er kommt, das Recht hätte Waren zu verkaufen. „Eine eierlegende Wollmilchsau können wir nicht kreieren“, warnte Frühbeißer. Entlang des Prozessionswegs dürfen allerdings keine zusätzlichen Essens- oder Getränkestände aufgebaut werden. Dies wiederum fällt nicht unter das Ladenschlussgesetz, sondern unter eine gastronomische Gestattung für Speisen und Getränke die an Ort und Stelle verzehrt werden, erklärte Geschäftsstellenleiter Gerhard Thiem Förster. Dazu ein Beispiel: Der Pottensteiner Metzger darf nun zwar sein Ladengeschäft öffnen und darin auch Speisen und Getränke verkaufen, nicht aber einen Bratwurstgrill vor sein Geschäft auf den Gehsteig stellen. Dies deshalb nicht, weil zusätzliche Grillstände nicht mehr zugelassen werden. Peter Wiegärtner (JL), der für die Pottensteiner Gewerbetreibenden sprach, forderte eine Lösung und schlug eben die dann so auch einstimmig beschlossene verkaufsoffene Zeit von 11 bis 16 Uhr vor.
Lichterfest ist schon längst Kommers
„Auch wenn die Kirche sagt es soll nicht zum Kommers verkommen, ist es dies aber leider schon so“, so der Braumeister. Maria Dreßel (FWG) sprach sich für eine Unterstützung der einheimischen Geschäftsleute aus. „Die meisten haben ohnehin keine Mitarbeiter“, betonte Dreßel. „ich sehe keinen Grund die Gewerbetreibenden einzuschränken“, so auch Robert Bärtlein (CWU/UWV). Nach seiner Meinung könne sich die Kirche am 6. Januar auch so gut präsentieren. „Das kirchliche Fest und den Kommers kann man gar nicht trennen“, so auch Roland Lang (BU). Er bat jedoch darauf zu achten, dass das kirchliche Fest nicht durch laute Musik und Alkoholisierte gestört wird. Dem entgegnete Frühbeißer, dass die Leute teilweise schon jetzt machen, was sie wollen. Die Gefahr sei nun groß das mehr Gewerbetreibende von außerhalb kommen, denn eine Eingrenzung der Verkaufsgenehmigung nur für Gewerbetreibende des Stadtgebiets sei unzulässig, so der Rathauschef. Dem entgegnete Lang, das eine „Störung der kirchlichen Sache auch schon durch die bisherigen Verkaufsstände passieren kann“. Rainer Brendel (BPU) verwies darauf dass man ja keine weiteren gaststättenrechtlichen Konzessionen mehr erteilt, also keine neuen Stände mehr zulässt an den zum Beispiel Alkohol ausgeschenkt wird. Birgit Haberberger sprach sich für die CSU-Fraktion eindeutig für einen verkaufsoffenen Feiertag aus. Schließlich war noch die Frage offen, ob der verkaufsoffene Feiertag für das ganze Stadtgebiet oder nur für einen bestimmten Bereich gilt. Möglich wäre auch gewesen den verkaufsoffenen Feiertag nur auf die Geschäfte entlang des Prozessionswegs zu beschränken. Erwin Sebald (CSU) sprach sich für den gesamten Ortskern von Pottenstein aus. Der Rat beschloss jedoch dann, das die räumliche Einschränkung für den gesamten Ortsteil Pottenstein gilt. Heinrich Plank (FWG) schlug schließlich noch vor, die Satzung nur für eine Gültigkeit von vorerst zwei Jahren zu beschließen. „Wenn wir uns dann vor Schuhverkäufern nicht mehr retten können, müssen wir uns was anderes überlegen“, so Plank. Die Räte folgten dann jedoch dem Rat von Norbert Hartmann (BPU). Nach Meinung von Hartmann sei die Geltungsdauer Verordnung ja nicht für die nächsten zehn Jahre in Stein gemeißelt. Denn der Stadtrat könne sie jederzeit aufheben oder ändern.