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Stadt Pottenstein klagt erneut gegen Kreisumlagebescheid – Würde die Stadt gewinnen, hätte dies Auswirkungen auf alle bayerischen Landkreise und deren Kommunen
Stadt Pottenstein klagt erneut gegen Kreisumlagebescheid – Würde die Stadt gewinnen, hätte dies Auswirkungen auf alle bayerischen Landkreise und deren Kommunen
Von Thomas Weichert
POTTENSTEIN
Die Stadt Pottenstein reicht über ihren Bayreuther Rechtsanwalt Karl-Friedrich Hacker nach 2018 zum fünften Mal in Folge Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth, diesmal gegen den aktuellen Umlagebescheid 2022 des Landratsamts Bayreuth zur Höhe der Kreisumlage ein. Unumstritten ist die erneute Klageeinreichung im Stadtrat allerdings nicht. Fünf Stadträte stimmten gegen die erneute Klage.
Laut Hacker ruhen die bisherigen Klageverfahren. Über die Klage aus dem Jahr 2018 will das Verwaltungsgericht Ende Juli entscheiden. Es kann aber auch noch etwas länger dauern, schätzt der Anwalt. Würde die Stadt Pottenstein die Klage aus dem Jahr 2018 dann gewinnen, könnte dies Auswirkungen auf alle bayerischen Landkreise haben. Wie Bürgermeister Stefan Frühbeißer (CWU/UWV) erklärte, sei es für ihn nur konsequent, wenn die Stadt weiter klagt. Inzwischen sind auch einige Entscheidungen ergangen. Die Stadt Forchheim einigte sich nach einer ähnlichen Klage mit dem Landkreis Forchheim auf einen Vergleich, weil der Kreis einlenkte. Die Richter stellten in diesem Verfahren jedoch fest, das die keisangehörigen Gemeinden vor Festsetzung der Kreisumlage anzuhören sind. In einem jüngsten Urteil hoben die Richter hervor, das nicht nur eine Anhörung erfolgen, sondern der jeweilige Finanzbedarf der Kommunen vor Festsetzung der Kreisumlage ermittelt werden muss. Dies scherte den Kreistag auch heuer nicht. Er setzte die Kreisumlage wie gehabt mehrheitlich fest und wegen der äußerst knappem Rückmeldefrist von nur drei Tagen, noch dazu über das Wochenende, konnten die 33 Landkreisgemeinden, von den elf Stabilisierungshilfe bekommen, ihren Bedarf nicht ermitteln. Größtes Problem sind die unterschiedlichen Buchungssysteme. Der Landkreis wendet die Doppik an, die Gemeinden die Kameralistik. „Mit der Doppik-Buchführung zahlt der Umlagezahler (die Gemeinden) die Maßnahmen doppelt“, so Frühbeißer, der betonte das der Landkreis inzwischen 24 Millionen Euro an Überschuss angehäuft hat. Frühbeißer hält die bisherige Regelung als „kommunalrechtlich äußerst bedenklich.“ „Wir haben eigentlich eine Regelungslücke“, so der Stadtchef, der auch Kreisrat ist. So häuft der Landkreis Geld von den Kommunen an, während Stabilisierungsgemeinden keine freiwilligen Leistungen mehr tätigen dürfen. Laut Frühbeißer hält selbst Landrat Florian Wiedemann (FW) die freiwilligen Leistungen des Landkreises für zu hoch. So die Beteiligung an Zweckverbänden wie der Seilbahn am Ochsenkopf, und der Therme Obernsees. Ein schönes Beispiel ist die Hotelfachschule in Pegnitz. „Vor Jahren mag dies noch Charme gehabt haben als die meisten Schüler aus dem Landkreis kamen. Dann wurde sie zum Luxusgut und nun hat der Kreistag die Notbremse gezogen“, so Hacker. Oder die Beteiligung des Landkreises am Cabrio Sol in Pegnitz. Ebenfalls eine freiwillige Leistung die alle 33 Gemeinden mitbezahlen mussten. Für Frühbeißer geht es bei der Klage um sehr viel Geld. „Um wie viel“, wollte Dritter Bürgermeister Christian Weber (JL) wissen. Dazu fehle es noch an solidem Zahlenmaterial, antworte Hacker, der aber von einem Bereich sprach der in die Hunderttausende gehe. Weiterhin wollte Weber wissen ob man mit der Klage nicht auch die Zweckverbände angreife und was dies dann bedeuten würde. Schlimmstenfalls müsse sich der Landkreis dann überlegen, wo er das Geld für die Zweckverbände herbekomme. Frühbeißer betonte außerdem, das die Zweckverbände in Pottenstein (FSV Museum und Teufelshöhle) schuldenfrei sind und der Kreis durch die Teufelshöhle anteilig sogar Gewinn erwirtschafte. Dies sei in Obernsees und im Fichtelgebirge nicht der Fall. Für Frühbeißer ist die Klage der Stadt gegen den Landkreis kein Politikum, sondern es gehe um die Sache. Mit dem Landkreis und den Landrat habe er nach wie vor ein gutes Verhältnis. Der Landrat habe es allerdings bisher nicht für notwendig gehalten, hier einzuschreiten. Allerdings habe Wiedemann laut Frühbeißer bestätigt, das große Schnitzer passiert sind. Schon 2016 hätten schon die Rechnungsprüfer aus unterschiedlichen Fraktionen gesagt, dass es so nicht weitergehen könne. Anwalt Hacker bezeichnete das ganze als Spiel „Fang die heiße Kartoffel.“ Problematik sei, dass die Regelungen des Gesetzgebers dazu „verdammt knapp“ sind und das die Rechtssprechung bestrebt sei, so wenig wie möglich hineinzuregieren. „In der Realität krankt es furchtbar an einem tragfähigen Regelwerk“, so Hacker, auch weil mit den unterschiedlichen Buchungssystemen „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden. „Steter Tropfen höhlt jedoch den Stein“, war Hacker für eine erneute Klage. Zweiter Bürgermeister Roland Lang (BU) meinte, wenn es der Kreistag und der Landrat wolle, müsse es sich doch auch ohne Klage ändern lassen. Außerdem fragte er sich, wo die anderen Bürgermeister sind, warum die nicht auch klagen ? Letzteres beantwortete Frühbeißer damit, dass andere Bürgermeister sehr wohl klagen würden, jedoch keine Mehrheiten in ihren Gremien bekämen. Viele Kreisräte unterschiedlicher Fraktionen haben ihm jedoch bestätigt, das er recht habe. Reinhold Thiem (BU) fürchtete eine Hängepartie, wenn die Stadt gewinnt und der Landkreis Widerspruch einlegt. Darauf warte aber gerade der Landkreistag, der sich durch die Klage der Stadt Pottenstein eine Grundsatzentscheidung erhofft. Ludwig Siefler (BPU) war der Meinung das Ganze weiter zu verfolgen, Lang war am Vortag noch dagegen, nach dem Vortrag von Hacker aber auch dafür weiter zu machen, auch wenn es eine 60 : 40 Entscheidung werden könnte. Weber wollte die Entscheidung zunächst vertagt wissen um einen Vertreter des Landratsamts in den Stadtrat zu laden. Dies sei nicht möglich, da ansonsten die Frist zur Klageerhebung abgelaufen wäre, so Frühbeißer. Weber und vier weitere Stadträte stimmten schließlich gegen die Klage. "Unsere Heimat ist ein Gemeinschaftsprojekt und kann nur erfolgreich sein wenn wir im Landkreis Bayreuth zusammenarbeiten und Lösungen in den politischen Gremien treffen, statt uns gegenseitig zu verklagen“, so Weber. Die langfristigen finanziellen Auswirkungen in einem noch nicht einmal