Zum Gebrauch von FFP2-Masken - Das Gesundheitsamt Bayreuth informiert
BAYREUTH (Ldr-)
Die Filterwirkung von FFP-2 Schutzmasken lässt aufgrund Tragedauer wegen der zunehmenden Durchfeuchtung durch die Atemluft nach.
FFP-2-Masken dürfen aufgrund des erhöhten Atemwiderstands,bei richtigem, also dichtem Sitz, im medizinischen Bereich aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nur über einen Zeitraum von 75 Minuten getragen werden, sofern es sich um einen Einsatz mit leichter körperlicher Belastung handelt.
Mit zunehmend anstrengenderer Tätigkeit ist die Tragezeit entsprechend kürzer anzusetzen. Man kann aber davon ausgehen, dass, sofern eine solche Maske nicht erkennbar durchfeuchtet ist, sie bei richtig – zu den Wangen hin dicht – getragen, für mindestens 75 Minuten Schutz bietet, es sei denn, der Träger würde sich sehr anstrengen oder zum Beispiel reden. In diesem Fall müsste die Maske, die dann ja auch erkennbar feucht würde, engmaschiger gewechselt werden.
Im Rahmen des neuen Hygienekonzepts im Landratsamt gilt für Sitzungen bei Teilnehmern, die nur dasitzen und nicht sprechen, eine Tragedauer von 90 Minuten. Zu einer Infektionsgefährdung kann es dann kommen, wenn FFP-2-Masken nicht völlig korrekt getragen werden.
Zu dieser für mich in der Tat überraschenden Pressemitteilung habe ich heute im Landratsamt nachgefragt und folgende Fragen dazu gestellt, zu denen die Antwort noch aussteht:
Sehr geehrte Frau Görner-Güttling,
dazu habe ich ein paar Fragen:
1. Welche Art von Masken werden vom medizinschen Personal an den Kliniken in der Stadt Bayreuth und der Sana Klinik in Pegnitz getragen ?
2. Kommen FFP-2 Masken und/oder OP-Masken zum Schutz gegen das Coronavirus in den Kliniken zum Einsatz ?
3. Falls FFP-2 Masken vom medizinischen Personal getragen werden müssen, wie lange dürfen diese am Stück getragen werden und muss danach, wie von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung empfohlen, eine 30-minütige Arbeitspause eingelegt werden ?
4. Falls FFP-2 Masken getragen werden, dürfen diese dann wiederverwendet werden nachdem sie beispielseise sterilisiert wurden, oder müssen diese entsorgt und durch neue ersetzt werden ?
Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Weichert Freier Journalist Hammermühle 1 91344 Waischenfeld Tel.-Büro: 09202/970881
Zu Frage 1: Welche Art von Masken werden vom medizinschen Personal an den Kliniken in der Stadt Bayreuth und der Sana Klinik in Pegnitz getragen ?
Antwort: Bitte in den Kliniken nachfragen.
Zu Frage 2: Kommen FFP-2 Masken und/oder OP-Masken zum Schutz gegen das Coronavirus in den Kliniken zum Einsatz ?
Antwort: Bitte in den Kliniken nachfragen.
Anmerkung dazu: Im Klinikum Bayreuth habe ich dazu bereits drei mal per Mail nachgefragt. Bisher aber auf alle Nachfragen keinerlei Antwort bekommen. Ich werde aber weiterhin hartnäckig dranbleiben, versprochen !
Zu Frage 3: Falls FFP-2 Masken vom medizinischen Personal getragen werden müssen, wie lange dürfen diese am Stück getragen werden und muss danach, wie von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung empfohlen, eine 30-minütige Arbeitspause eingelegt werden ?
Antwort: Es gibt keine konkreten Empfehlungen für die Tragedauer von FFP2-Masken für Privatpersonen. Allerdings gibt es Empfehlungen des Arbeitsschutzes, wie lange eine FFP2-Maske ohne Unterbrechung getragen werden kann. An diesen Empfehlungen orientiert sich auch das Robert Koch-Institut (RKI): „Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen - 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren“, erklärt das RKI auf seiner Seite.
Zu Frage 4: Falls FFP-2 Masken getragen werden, dürfen diese dann wiederverwendet werden nachdem sie beispielseise sterilisiert wurden, oder müssen diese entsorgt und durch neue ersetzt werden ?
Antwort: Im Rahmen des Arbeitsschutzes, wo FFP2-Masken gewöhnlich eingesetzt werden, sollen Einwegmasken nach einer Schicht – also nach acht Stunden – oder bei Durchfeuchtung entsorgt werden („Empfehlung organisatorischer Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Zusammenhang mit dem Auftreten von SARS-CoV-2, sowie zum ressourcenschonenden Einsatz von Schutzausrüstung“ vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe vom 7. Mai 2020). Liegen den Masken individuelle Herstellerangaben bei, gelten diese. Im Pandemiegebrauch werden FFP2-Masken wahrscheinlich selten in Acht-Stunden-Schichten getragen, sondern eher jeweils kurze Zeiten im Supermarkt oder beim Tanken. Werden Masken also wiederverwendet, sollte die Maske zwischen den Trage-Intervallen so gelagert werden, dass sie trocknen kann und keine Gegenstände kontaminiert. Die Plattform infektionsschutz .de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät: „Bewahren Sie wiederverwendbare Mund-Nasen-Bedeckungen vorübergehend in einem separaten Beutel auf. Zu Hause können Sie die Mund-Nasen-Bedeckung auch zum Trocknen aufhängen“. Das RKI schreibt hierzu allerdings: „FFP2-Masken (sollten) grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.“ Zur weiteren Information: BfArM - Empfehlungen des BfArM - Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken)
Außerdem hatte ich mir aufgrund der Pressemitteilung des Landratsamtes (Siehe #1) erlaubt, eine weitere Frage nachzuschieben. Was passiert aber nun mit einem Kreisrat der doch mal was sagt ? Was dieser ja während einer Kreistags- oder sonstigen Sitzung durchaus als gewählter Bürgervertreter tun sollte. Wann muss er dann die FFP-2 Maske wechseln und durch eine neue ersetzen ?
Antwort: Aus den Regeln der Berufsgenossenschaft ergeben sich hier keine konkreten Vorgaben für den Einzelfall, so dass eine individuelle Beurteilung erfolgen müsste. Sofern die Maske zum Sprechen abgenommen würde, wäre (bei einem Indexfall) ein höherer Ausstoß infektiösen Materials anzunehmen. Wenn die Maske beim Sprechen getragen würde, ist davon auszugehen, dass sie schneller nass würde. Da es zur Dauer bis zur relevanten Durchfeuchtung keine festen Zeitangaben gibt (die Vorgaben der Berufsgenossenschaften beziehen sich auf die Erhöhung des Atemwiderstandes), könnte als Orientierung die Vorgabe zur Tragedauer bei leichter körperlicher Belastung genutzt werden, wobei allerdings hier kürzere Zeiträume (Dauer des Sprechens) zu beurteilen sein dürften. Grundsätzlich stellt beides (Ablegen der Maske, Durchfeuchtung) eine Erhöhung des Infektionsrisikos dar. Allerdings wird dies durch den Gesetzgeber hingenommen, der ja entsprechende Versammlungen gestattet bzw. ein Umstellen auf Video-Konferenzen in bestimmten Sitzungsformen sogar ausschließt. Minutengenaue Angaben, wie sie in der Technik möglich sind, lassen sich in Bezug auf Personen nicht sinnvoll machen. Ein kategorisches Unterbinden jedweden Kontakts ist aber in unserer Gesellschaft bzw. unserem Rechtssystem nicht möglich.
Kurzes Zwischenfazit: Es ist absolut lobenswert dass das Landratsamt Bayreuth immer zeitnah auf Anfragen von Journalisten ausführlich und detailliert antwortet. Mein Verständnis geht bezügllich der Anfragen an das Klinikum Bayreuth diesbezüglich inzwischen gegen Null. Landrat Florian Wiedemann ist beim Bayreuth und bei der Klinik Hohe Warte Vorsitzender des Aufsichtsrats. Ich werde mich noch einmal mit meinen Fragen an den Klinikverbund bzw. deren Pressesprecher wenden. Soillte ich dann dennoch keine Antworten bekommen, wie vom Landratsamt selbst vorgeschlagen, werde ich mich an Landrat Wiedemann und an seinen Stellvertreter, den Bayreuther Oberbürgermeister, höchstpersönlich wenden. Die Bürger und vor allem auch die Leser unserer Seite haben ein Anrecht dazu, diese Antworten zu bekommen. Zur Verwendung der FFP-2 Masken bleibt nach den Auskünften des Landratsamts Bayreuth festzuhalten, dass diese Masken (eigentlich Staubschutzmasken wie sie im Handwerk verwendet werden) Einmalprodukte sind und nach einmaliger Anwendung entsorgt und durch neue ersetzt werden sollten.