Geänderte Hausmüllabfuhr wegen Karfreitag und Ostermontag
Das Landratsamt Bayreuth weist darauf hin, dass die Hausmüllabfuhr im Landkreis vor und nach Osternwie folgt geändert wird:Karfreitag(Achtung: Abfuhr erfolgt einen bis zwei Tage früher!):Montag, 29.03.2021 Abfuhr zwei Tage früher und zwar am: Samstag, 27.03.2021 Dienstag, 30.03.2021 Abfuhr einen Tag früher und zwar am: Montag, 29.03.2021 Mittwoch, 31.03.2021 Abfuhr einen Tag früher und zwar am: Dienstag, 30.03.2021Donnerstag, 01.04.2021 Abfuhr einen Tag früher und zwar am: Mittwoch,31.03.2021 Freitag, 02.04.2021 Abfuhr einen Tag früher und zwar am: Donnerstag, 01.04.2021Ostermontag (Abfuhr erfolgt einen Tagspäter): Montag, 05.04.2021 Abfuhr einen Tag später und zwar am: Dienstag, 06.04.2021 Dienstag, 06.04.2021 Abfuhr einen Tag später und zwar am: Mittwoch, 07.04.2021 Mittwoch, 07.04.2021 Abfuhr einen Tag später und zwar am: Donnerstag, 08.04.2021 Donnerstag, 08.04.2021 Abfuhr einen Tag später und zwar am: Freitag, 09.04.2021Freitag, 09.04.2021 Abfuhr einen Tag später und zwar am: Samstag, 10.04.2021 Nutzen Sie auch die Abfall-App, die zuverlässig an die Problemmülltermine und alle Abfuhrtermine der Rest-, Bio-und Papiertonne sowie der Gelben Tonne erinnert. Laden Sie sich die kostenlos App aus Ihrem Store herunter (Suchname Abfall Bayreuth). Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Mülltonnen am Abfuhrtag grundsätzlich um 6 Uhr zur Entleerung bereitstehen müssen.
ich habe in ihrer Pressemitteilung gerade gelesen das die Müllabführ für Freitag, 02.04.2021 die Abfuhr einen Tag früher und zwar am: Donnerstag, 01.04.2021 erfolgen soll. Der sogenannte "Corona-Gipfel" mit der Bundeskanzlerin und den Ministerpräisdenten der Bundesländer hatte nun aber aktuell entschieden das der Gründonnerstag, 1. April 2021, so was ähnliches wie ein zusätzlicher Feiertag werden soll an dem sogar die Lebensmittelgeschäfte geschlossen haben und an dem keine Firma arbeiten darf. Dies hat auch der Bayerische Ministerpräsident Söder heute nachmittag so angekündigt.
Daher meine Frage: Wie kann es deshalb sein, das die Beschäftigten des Entsorgungsunternehmens des Landkreises Bayreuth am 1. April arbeiten sollen, bzw. müssen.
die neue Kategorisierung des Gründonnerstag ist ja heute erst erfolgt. Sobald klar ist, welche Betriebe systemrelevant sind und wo an einem „zusätzlichen Feiertag“ gearbeitet werden darf – und was das für unserer Abfallentsorgung hinsichtlich möglicher Terminverschiebungen bedeutet, werden wir dies in einer Mitteilung veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Karen Görner-Gütling M.A. Büro des Landrats/Medienbüro - Landratsamt Bayreuth