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Lockdown: Was ab 12. April in ganz Bayern gilt - Testpflicht an Schulen - Baumärkte und Gärtnereien keine Sonderstellung mehr
Testpflicht an Schulen - Baumärkte und Gärtnereien keine Sonderstellung mehr
Von Thomas Weichert
MÜNCHEN/FRÄNKISCHE SCHWEIZ
Am heutigen Mittwoch, 7. April, hat sich das bayerische Kabinett erneut getroffen, um über die weiteren Corona-Maßnahmen im Freistaat zu beraten.
Das sind die neuen Beschlüsse:
* die bisher geltenden Maßnahmen wie die Notbremse und Ausgangsbeschränkung über einer Inzidenz von 100 bleiben bestehen
* geplante Öffnungen wie z.B. bei der Außengastronomie werden um zwei Wochen verschoben (frühestens also ab dem 26. April möglich) auch die geplanten Testregionen für Öffnungen werden um zwei Wochen verschoben (frühestens also ab dem 26. April möglich)
Für zweifach geimpfte Personen soll die Quarantänepflicht entfallen
Schulen dürfen nach den Osterferien so öffnen: unter 100 Wechselunterricht über 100 nur Abschlussklassen im Wechselunterricht (inkl. 4. Klassen und 11. Klassen) - alle anderen im Distanzunterricht Es gilt für alle Schüler eine generelle Testpflicht. Nur mit negativem Selbsttest darf am Unterricht teilgenommen werden. Die Tests sollen direkt an den Schulen gemacht werden. Die Osterferien werden nicht verlängert. Der Unterricht beginnt wieder am 12. April. Für den Einzelhandel gelten ab dem 12. April folgende Regeln:
Inzidenz unter 50: Handel kann normal öffnen Inzidenz zwischen 50 und 100: Click und Meet möglich Inzidenz zwischen 100 und 200: Click&Meet mit Test erlaubt Inzidenz über 200: nur Click&Collect erlaubt
Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen bekommen ab dem 12. April keine Sonderstellung mehr und werden in das normale Konzept eingegliedert.
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