Alles wird teurer. So nun auch die Friedhofsgebühren in Kirchehrenbach nachdem die Gemeinde für den gemeindlichen Gottesacker von 2014 bis 2020 ein Defizit in Höhe von 64.236 Euro geschrieben hat. Die jährlichen durchschnittlichen Unterhaltskosten für den alten und neuen Friedhof liegen bei 47.764 Euro die schon lange nicht mehr Grabnutzungsgebühren gedeckt werden können.
Ein Hauptgrund liegt vor allem auch darin begründet, das sich die Bestattungskultur – weg von Erdbestattungen, hin zu Urnengräbern – in den letzten Jahren verändert hat. Durch Urnengräber nimmt die Gemeinde jedoch wesentlich weniger ein als durch ein bisher traditionelles Erdgrab. Verwaltungsrat Klemens Denzler hat sich daher intensiv mit dem Problem der Kostenunterdeckung befasst und eine neue Gebührenkalkulation nach der so genannten „Äquivalenzziffernmethode“ durchgeführt, wodurch sich nun ein Kostenfaktor in Höhe von 41,94 Euro je Berechnungseinheit ergab. Die jährliche zukünftige Grabgebühr errechnet sich nun durch eine Multiplikation dieses Wertes je Berechnungseinheit mit der Gesamtäquivalenzziffer für die jeweils veranlagte Grabart. Für ein Doppelgrab im alten Friedhofsteil werden nach Denzlers Berechnung zum Beispiel in Zukunft 159 Euro fällig, im neuen Friedhofsteil 170 Euro. Eine Dreifachgrabstätte kostet nun jährlich 239 Euro, eine Urnengrabstätte 98 Euro, eine Urnenrohrgrabstätte 56 Euro und am günstigsten ist ein anonymes Urnengrab mit 35 Euro. Das Ausheben und Verfüllen einer Grabstätte kostet künftig 800 Euro, einer Kindergrabstätte die Hälfte und für alle Formen der Urnengrabstätten werden für deren Anlage 300 Euro fällig. Dann gibt es noch Gebühren für die Benutzung des Leichenhauses, Streifenfundamente und den Bodenaustausch im neuen Friedhofsteil die für ein Reihengrab mit 300 Euro und für ein Familiengrab mit 600 Euro berechnet werden. Wie Denzler erklärte sei die Kalkulation von Friedhofsgebühren ein nicht einfaches Metier. Die Nachbargemeinde Pretzfeld hatte ein externes Büro dafür beauftragt, was aber mindestens 7000 Euro kostet und dann noch auf die neuen Gebühren drauf gerechnet werden müsste. Johannes Bail (CSU) zeigte sich erschrocken über die deutliche Kostensteigerung vor allem für Familiengräber. „Dann kann man jedem nur raten, ein Einzelgrab zu nehmen“, so Bail. „Wenn Sie mir nicht glauben, dann nehmen sie ein Satzungsbüro“, so Denzler, der für eine Herabsetzung der Gebühren nur die Möglichkeit sah, die Leistungen der Gemeinde für den Friedhof zu verringern. „Ich glaube aber nicht, dass das in Kirchehrenbach mehrheitsfähig ist“, schob er nach. Zum Beispiel wenn der Bauhof nicht mehr so oft mäht, die Hecke nur noch einmal im Jahr stutzt, oder wenn von einer Blumenwiese Löwenzahnsamen auf die Gräber fliegen. Laurenz Kuhmann (SPD) wollte wissen wie der Trend für die künftige Gebührenentwicklung sei. Einen Trend könne man da nicht erkennen, so Denzler, der künftig Graburkunden ausstellen möchte. Eine weitere Frage war, was es kostet wenn jemand 12 Urnen in ein Familiengrab platziert. Für Bürgermeisterin Anja Gebhardt (SPD) war dies absurd. „Bleiben wir bei der Realität“, mahnte sie. „Das billigste Angebot ist ein anonymes Urnengrab, dass was für die Sparfüchse ist“, daraufhin Denzler, der damit für Erheiterung sorgte. Die Rathauschefin verwies darauf, das die Gemeinde viel für den Friedhof mache und man trotzdem noch in einer annehmbaren Preisklasse sei. „Die Konkurrenz ist nicht groß, weil die meisten teurer sind“, gab ihr Denzler recht. Siegfried Adami (SPD) wollte wissen warum man seinen kleinen Dackel auf dem Arm nicht mit auf den Friedhof nehmen dürfe. „Das ist so wie beim Metzger“, entgegnete im die Bürgermeisterin und Denzler ergänzte, dass sicher keiner angezeigt wird, wenn er seinen Dackel im Friedhof herumträgt. Adami wollte nun den „Hundeverbots-Passus“ in der Satzung gestrichen haben. Denzler wollte das nicht, weil sonst auch Kampfhunde oder Rotweiler auf den Friedhof dürften. Adami stimmte dann als einziger gegen die neue Satzung. „Wegen dem Hund“, wie er bekräftigte.