Kirchehrenbach: Eine Satzung zur Aufhebung einer Satzung
Von Thomas Weichert
Kirchehrenbach
Es klingt ziemlich kurios was unter anderem auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung in Kirchehrenbach stand. Der Gemeinderat sollte einen Erlass zur Aufhebung einer Satzung erlassen, was dieser dann auch mit vier Gegenstimmen beschlossen hat.
Konkret ging es dabei um die Abschaffung für den Kostenersatz der gemeindlichen Feuerwehr nach deren Einsätzen. Im Beschlussvorschlag der Verwaltung liest sich dies im bestem Amtsdeutsch so: „Erlass einer Satzung zur Aufhebung einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der der Feuerwehr der Gemeinde Kirchehrenbach.“ Um eine gemeindliche Satzung aufzuheben, beziehungsweise außer Kraft zu setzen, braucht es demnach „Aufhebungssatzung“ der bisherigen Satzung. Für Asterix-Fans erinnert dies etwas an den Band „Asterix erobert Rom“. Im „Haus das Verrückte macht“ brauchten Asterix und Obelix aus formal-verwaltungstechnischen Gründen den Passierschein „A 38“ an Schalter 1 um einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zu stellen. Dies wurde angeblich im neuen Rundscheiben "B 65" festgelegt. Nun bricht das Chaos unter den Beamten im „Haus das Verrückte macht“ aus, die nun in immer größer werdenden Scharen durch das Gebäude toben. Um eine Satzung aufzuheben, braucht es heute allerdings keines Passierscheins mehr, sondern einer neuen Satzung, die die alte aufhebt. Gemeinderat Siegfried Adami (SPD) war dagegen. „Ich kapiere nicht wieso man für überörtliche und freiwillige Leistungen unserer Feuerwehr nichts verlangen kann“, sagte Adami. Laut seines Parteigenossen Laurenz Kuhmann sei der Verwaltungsaufwand jedoch höher, wie man zweistellige Beträge bei Feuerwehreinsätzen einnehme. Laut Bürgermeisterin Anja Gebhardt (SPD) habe der Rat schon während der Dezembersitzung beschlossen, diese Satzung aufheben zu wollen. „Nach einem Jahr sollten wir noch mal drauf schauen“, dazu Dritter Bürgermeister Konrad Galster (FW) abschließend.