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Die Bürger sollen entscheiden ob sich die Gemeinde Unterleinleiter an den Windkraftplanungen auf der Langen Meile beteiligt
Die Bürger sollen entscheiden ob sich die Gemeinde Unterleinleiter an den Windkraftplanungen auf der Langen Meile beteiligt
Von Thomas Weichert
Unterleinleiter
Während der Gemeinderatssitzung am 27. Oktober hatte sich der Gemeinderat noch einstimmig entschlossen sich vorläufig nicht aktiv am Planungsprozess für die Ausweisung eines Vorranggebiets zum Bau von Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet oberhalb von Dürrbrunn zu beteiligen. Mit der Folge, dass die Gemeinde Unterleinleiter beim regionalen Planungsverband Oberfranken West selbst keine Vorranggebiete auf ihrem Gemeindegrund anmeldet.
Nachdem die Nachbargemeinde Eggolsheim, wie schon einmal vor etwa eineinhalb Jahren, die Ausweisung eines Vorranggebiets und somit auch den Bau von Windrädern auch an der Gemeindegrenze von Unterleinleiter wieder massiv vorantreibt, hat sich auch in Unterleinleiter der Wind in Windeseile gedreht. Wie Bürgermeister Alwin Gebhardt (DWV) informierte waren vor über einem Jahr noch 99 Prozent der Dürrbrunner und die überwiegende Mehrheit der Unterladerer gegen den Bau eines Windparks auf der Langen Meile. Nach einer, zwar nicht repräsentativen, Meinungsabfrage in der Bevölkerung seien die Meinungen dazu nun dreigeteilt. Von „auf jeden Fall dafür“ über „keine Meinung dazu“ bis hin zu „auf keinen Fall“. Das gleiche Bild zeigte sich nun im Gemeinderat. Eigentlich lautete der Beschlussvorschlag, dass sich die Gemeinde Unterleinleiter nur dann an entsprechenden Gesprächen beteiligt, wenn der Markt Eggolsheim tatsächlich ein Windkraftvorranggebiet auf der Langen Meile beantragt. Gebhardt geht davon aus das der Marktgemeinderat Eggolsheim Ende November den Beschluss fassen wird, die Lange Meile als Vorranggebiet vorzuschlagen. War es bisher so, das in einem Landschaftsschutzgebiet keine Windräder errichtet werden durften, hat der Gesetzgeber das Kriterium „Landschaftsschutzgebiet“ von einem harten zu einem weichen Kriterium umgewidmet. Dies bedeutet, dass Windräder in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden können wenn die jeweilige Kommune, in diesem Fall der Marktgemeinderat von Eggolsheim, die Ausweisung eines Vorranggebiets mitträgt. Da es sich bisher nur um das Gemeindegebiet von Eggolsheim handelt, hätte Unterleinleiter darauf keinerlei Einfluss. Bis zur Gemeindegrenze oberhalb Dürrbrunn könnten also ohne Mitspracherecht von Unterleinleiter Windräder entstehen. Würde man ein oder zwei Windräder jedoch kurz hinter dieser Grenze auf Unterleinleiter Gemeindegrund bauen, würden auch die Bürger von Unterleinleiter finanziell davon profitieren. Dann müsste sich Unterleinleiter aber aktiv am Planungsprozess beteiligen. Dritter Bürgermeister Ewald Rascher (FWG) meinte jedoch, dass die größten Gewinner die Grundbesitzer sind auf deren Grund eine Windkraftanlage steht. Bürger könnten sich zwar mit Einlagen finanziell beteiligen, dies könne betriebswirtschaftlich aber auch schief gehen. Jetzt höre er von Bürgern aber auch andere Meinungen. Nach Ablauf von 25 Jahren würden die Anlagen wieder abgebaut und die Betonfundamente restlos entfernt. Bis zu 300.000 Euro müssten für einen möglichen Rückbau zurückgelegt werden. Dies sieht Gebhardt wegen der fortschreitenden Geldentwertung jedoch als problematisch an. Letztendlich bliebe der Grundstückseigentümer auf diesen Kosten sitzen. „Wo kommt dann der Strom her wenn alle Anlagen wieder abgebaut werden“, bezweifelte Zweiter Bürgermeister Holger Strehl (NWG) einen kompletten Rückbau. Eher würden dann an gleicher Stelle neue Anlagen errichtet. „Das die Zufahrtsstraßen wieder zurückgebaut werden, da lache ich ja drüber“, so Uwe Knoll (FWG), der einen Ratsentscheid dazu anregte. „Was machen wir dann wenn die Bürger sagen, wir wollen es nicht ?.“ Wollte Strehl dazu wissen. „Wie man`s macht, ist es blöd“, dazu Reinhold Geck (NWG), der betonte das der Konflikt automatisch komme. Ernst König (DWV) erkannte eine planerische Unschärfe im Regionalplan. „Weiß man denn wie der regionale Planungsverband an Gemeindegrenzen umzugehen gedenkt“, wollte König wissen. Zudem bleibt ein Landschaftsschutzgebiet ein solches, auch wenn die Kriterien nun weicher sind. Man habe jetzt schon Flugplatzlärm, Schießlärm und Schwerlastverkehr in Dürrbrunn. Hinzu käme dann noch das ständige Blinken der Windräder. Schallgeräusche und Schattenwurf. „Machen wir uns nichts vor, das wird erdrückend dort oben“, so Rascher, der nun zusammen mit Thomas Preller (FWG) eine Bürgerbefragung forderte. „Aus der Hüfte zu schießen wäre mir auch zu unsicher“, so König, der vorschlug die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, welches Instrument das richtige wäre um die Meinung der Bürger einzuholen. Dem stimmte der Rat einstimmig zu. „Es muss eine Abstimmung geben“, beharrte Rascher. Zur Sitzung waren übrigens nur zwei Bürger erschienen.
Regierung von Oberfranken erklärt weiteres Vorgehen zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen auf der Langen Meile und im Regionalen Planungsverband Oberfranken-West
Von Thomas Weichert
Eggolsheim
Zur Berichterstattung zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen, insbesondere auf der Langen Meile, hat sich nun die Pressesprecherin der Regierung von Oberfranken, Sabine Kerner, zu Wort gemeldet. Sie erläutert in ihrer Stellungnahme das weitere Vorgehen zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im Regionalplan der Regierung und des Regionalen Planungsverband Oberfranken-West.
Der Planungsausschuss, in dem Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise und Städte und Gemeinden sitzen, berät und beschließt unter anderem darüber, welche Flächen für die Windkraftnutzung als Vorrangflächen in den Regionalplan aufgenommen werden. Die planerischen Grundlagen und Beschlussvorschläge für die beiden oberfränkischen Regionalen Planungsverbände West und Ost werden von den Regionsbeauftragten erarbeitet, die auf Grundlage des Bayerischen Landesplanungsgesetzes der Regierung von Oberfranken zugeordnet sind. Die dort erarbeiteten Planungsunterlagen und Stellungnahmen dienen den Gremien der Regionalen Planungsverbände als Entscheidungsgrundlage. Aktuell hat der Regionale Planungsverband Oberfranken-West in seiner Sitzung am 17. November die Fortschreibung des Regionalplans im Kapitel Windenergie beschlossen.
Bei der Auswahl und Festlegung der Vorranggebiete nehmen die regionalen Planungsverbände grundsätzlich die gesamte Fläche einer Region in den Blick. Als erster Schritt werden die Potentialflächen ermittelt, auf denen Windkraft nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Danach erfolgt zunächst eine Bewertung dieser Potentialflächen durch verschiedene Fachstellen bei der Regierung von Oberfranken, bei den Landratsämtern und durch weitere betroffene Behörden. Anschließend werden die Potentialflächen zunächst im Regionalplanverfahren und im Anschluss an ein öffentliches Beteiligungsverfahren geprüft und abgewogen. Bei den Potentialflächen handelt es sich also noch nicht um verbindliche Vorranggebiete für Windenergie, sondern um eine vorbereitende Arbeitsunterlage.
In einer Besprechung im Rathaus Ebermannstadt mit Vertretern des Landratsamtes Forchheim, der Regierung von Oberfranken, der Gemeinde Eggolsheim, der Stadt Ebermannstadt sowie dem Umweltministerium wurde eine erste vorläufige Karte mit Potenzialflächen vorgezeigt und im Nachgang der Ausschnitt für die Gemeinde Eggolsheim als interne Arbeitsgrundlage übermittelt. In dieser Sitzung des Regionalen Planungsverbandes wurde angekündigt, dass die Potenzialflächen allen Kommunen voraussichtlich im Januar zur Verfügung gestellt werden können.
Im Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung werden im weiteren Verlauf selbstverständlich die Planunterlagen ausgelegt und im Internet auch der Öffentlichkeit zur Einsicht und Stellungnahme bereitgestellt. Erst nach Auswertung und Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen fasst der Regionalen Planungsverband dann einen Beschluss über die Gebiete, welche künftig als Vorranggebiete für den Bau von Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden sollen.