Gemeinderat Leutenbach: Weiter Streit um Rumpler-Anwesen
Von Thomas Weichert
LEUTENBACH
Groß war das Interesse bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montagabend die erstmals nach Corona wieder im Sitzungssaal des Rathauses stattfand. 14 Bürgerinnen und Bürger waren gekommen, die eine Aussprache zu der kürzlich veröffentlichten Stellungnahme von Bürgermeister Florian Kraft (FW) (wir berichteten) bezüglich des beabsichtigten Kaufs des Gasthofes Rumpler erwarteten.
Denn Gemeinderat Raimund Dörfler hatte (WVE) hatte bereits am 23. Januar per E-Mail an den Rathauschef beantragt das eine öffentliche Diskussion während der nächsten Gemeinderatssitzung zu seiner Stellungnahme stattfinden soll. Zu Beginn der Sitzung wunderte sich Dörfler nun aber, warum sein Antrag nicht auf der Tagesordnung stand. Dem entgegnete Kraft das Dörflers Antrag zu spät eingegangen war und deshalb erst bei der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung behandelt werden könne. Reinhardt Weber monierte anschließend das in nichtöffentlicher Sitzung der Tagesordnungspunkt „Kauf des Anwesens Dorfstraße 11 bis 13“ zur Beratung anstand. Wie Weber zunächst meinte, brauche man darüber nicht mehr beraten, weil die Gemeinde schließlich nichts gekauft habe. Während des letzten Tagesordnungspunktes „Anfragen“ kritisierte Weber dann Kraft scharf. „Warum machst du denn so einen Krampf“, so Weber ungehalten in Richtung Kraft in Bezug auf dessen Stellungnahme. Denn Kraft schrieb darin nun von Flüchtlingen, sprach aber in besagter nichtöffentlicher Sitzung laut Weber eindeutig von „Asylanten“. Dann hätte Kraft in dieser Sitzung auch noch gesagt, das die Gemeinde selbst Asylanten im Gasthof Rumpler unterbringen könne. „Darüber können wir uns dann in nichtöffentlicher Sitzung unterhalten“, unterbrach Kraft Weber. Der machte aber weiter: Nachdem Igor Lamprecht (FWG) dann die Einnahmen für die Gemeinde hochgerechnet hatte, sei dies für einige Gemeinderäte der Grund gewesen dem Kauf zuzustimmen. Obwohl dies laut Landratsamt für die Gemeinde „verboten“ war, so Weber, der Kraft vorwarf, den Gemeinderat nicht entsprechend informiert zu haben. Weiterhin fragte sich Weber, wieso der Bürgermeister das Grundbuchamt beim Amtsgericht und Finanzamt informieren musste, das der Notarvertrag nicht zustande kam. Denn der Gemeinderat habe zu keinem Zeitpunkt der Notarsurkunde und somit dem Kauf zugestimmt. „Wer nichts gekauft hat, muss deshalb auch kein Amt informieren, dass er nichts gekauft hat“, so Weber. Dörfler wandte ein das der Rat laut Protokoll und Amtsblatt am 20. Oktober letzten beschlossen habe, das Anwesen Dorfstraße 16 zu kaufen. Also das so genannte „Krämershaus“, dass schon längst der Gemeinde gehöre. Kraft sprach hier von einem redaktionellem Fehler. Dörfler forderte daraufhin, diesen in den Protokollen und im Amtsblatt zu berichtigen. Er sprach von einem Verstoß gegen die Gemeindeordnung. Weiter kam Dörfler nicht mehr weil Kraft, mit Hinweis dieses Thema später zu behandeln, diese Diskussion abbrach und die öffentliche Sitzung schloss. Seine vorbereitete Erklärung konnte Dörfler somit nicht mehr vortragen.