Lockerungen für Außengastronomie und Sport im Landkreis Bayreuth in Aussicht:
Bei stabiler7-Tage-Inzidenz unter 100 ab 13. Mai Öffnungen vorgesehen
Liegt die 7-Tage-Inzidenz fünf Tagein Folge stabil unter 100, so wird zwei Tage später die sogenannte „Bundesnotbremse“wieder aufgehoben. Damit sind dann auch weitere Öffnungen möglich – das betrifft die Außengastronomie, Theater oder Kinos, kontaktfreien Sport im Innnenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel. In Summe muss die 7-Tage-Inzidenz also sieben Tage in Folge unter 100 liegen, um diese Öffnungen umsetzen zu können. Frühestens am folgenden achten Tag kann das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bei weiterer Unterschreitung der Inzidenz von 100 feststellen, dass die Lage als stabil angesehen werden kann und zu einer entsprechenden Allgemeinverfügung das erforderliche Einvernehmen erteilen. Das Einvernehmen des Staatsministeriums kann für den Landkreis Bayreuth daher frühestens am 12.05.2021 erteilt werden, sodass auch eine öffentliche Bekanntmachung der neuen Regelungen frühestens am 12.05.2021 erfolgen kann. Diese Regelungen können folglich frühestens ab dem 13.05.2021 gelten. Der Landkreis Bayreuth wird baldmöglichst die Öffnungsschritte durchführen. Die diesbezüglichen Vorbereitungen sind bereits abgeschlossen.