Leutenbach: Streit um Dachfarbe und Laufzeit der Urnengräber
Von Thomas Weichert
LEUTENBACH
Im Hasengarten 26 will ein Grundstücksbesitzer ein neues Einfamilienhaus bauen und hatte dafür einige Abweichungen des dort bestehenden Bebauungsplans beantragt. Unter anderem will er sein Hausdach mit antrazitfarbenen Dachziegeln eindecken. Dies ist im Hasengarten jedoch nicht erlaubt, weil der Bebauungsplan nur rote Dacheindeckungen zulässt.
Dennoch hatte der Gemeinderat in der Vergangenheit schon Ausnahmen zugelassen. So bei der Kniestockhöhe oder bei der Größe der Fenster. Reinhard Weber (WVE) forderte die Erstellung einer Übersicht von allen Befreiungen die man hier bisher zugelassen hatte. „Sonst wäre es unter Umständen unfair“, so Weber. „Wir sind doch jetzt ein anderes Gremium wie vor 20 Jahren“, gab ihm Bürgermeister Florian Kraft (FW) zurück und hielt so eine Liste nicht für sinnvoll. Denn heute könne man auch anders entscheiden wie damals. „Jeder zweite weicht von den Vorgaben ab, eine Übersicht wäre daher gut“, pflichtete Raimund Dörfler (WVE) Weber bei der in Richtung Kraft nachlegte: „Da tust du nach Nase entscheiden, oder willst du die Gemeinderäte für dumm verkaufen ?“ Dies wies Kraft entschieden zurück. „Der Weber hat doch recht, denn es ist eine Sache der Gerechtigkeit und der Moral“, legte nun auch Dörfler nach. Zweiter Bürgermeister Roland Schmitt (WVO) sprach sie vor ein Dach in rot aus. „Dort haben alle ein rotes Dach, da sollte er auch ein rotes Dach machen“, gab ihm Jochen Kubik (Wählergruppe Ortsspitz/Seidmar) recht. Nun ließ Kraft abstimmen. Das gemeindliche Einvernehmen für den Wohnhausbau wurde erteilt, der Befreiung von der Dachfarbe aber nicht zugestimmt. Bei dem Neuerlass der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung aller Bestattungseinrichtungen für die Gemeinde Leutenbach ging es lediglich um die Ruhefrist von Urnengräbern die von 20 auf 15 Jahre reduziert wurde. Dadurch reduziert sich auch die Gebühr von 580 auf 430 Euro. Möglich ist eine Verlängerung für zehn Jahre. Diese wollte Weber auf fünf Jahre verkürzt wissen. „Für ältere Leute sind zehn Jahre schon sehr viel“, gab ihm Dörfler wieder recht. Bürgermeister Kraft verwies auf die bayerische Mustersatzung an die man sich gehalten habe. Ausnahmen könne man aber immer machen. „Wenn zehn Jahre in der Satzung stehen, kann ich nicht davon abweichen“, wettere Weber zurück. Kraft ließ nun abstimmen. Es blieb bei zehn Jahren, einzig Dörfler stimmte dagegen. Zur geplanten Dorferneuerung in Ortsspitz hatte die Gemeinde den vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt. Dabei sollte eine alte Scheune, bei der es nicht mehr viel zu erhalten gibt, abgerissen werden. Das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) hatte den vorzeitigen Maßnahmenbeginn jedoch mit der Begründung abgelehnt, das Bausubstanzen grundsätzlich zu erhalten sind. Kraft will diesbezüglich nachverhandeln. Weiterhin informierte der Bürgermeister das die Firma Schuster für 10 078 Euro den Auftrag erhalten habe das Dach der Aussegnungshalle auf dem Leutenbacher Friedhof zu erneuern. Es wurde bei einem Sturm beschädigt. Kubik fragte an, ob es für Leutenbach nicht auch sinnvoll sei eine „Bürgerapp“ anzuschaffen. Nach dem Vorbild der digitalen Dorfplätze in Kirchehrenbach oder Weilersbach. „Wenn Interesse besteht, informieren wir uns in Kirchehrenbach“, sicherte im Kraft zu. Dörfler wollte wissen wie der Sachstand „Dorfladen“ in Leutenbach ist. Laut Kraft gäbe es da nichts Neues zu berichten. „Also eine Totgeburt“, kommentierte dies Dörfler.