Eklat zum Beginn der Marktgemeinderatssitzung in Gößweinstein
Von Thomas Weichert
GÖSSWEINSTEIN
Die Marktgemeinderatssitzung am Donnerstagabend begann mit einen Eklat. Während des ersten Tagesordnungspunktes „Bürgerfragen“ warf Ferdinand Haselmeier in seiner Eigenschaft als Sprecher der Interessengemeinschaft (IG) Rathaus Gößweinstein dem Bürgermeister und der Marktverwaltung ein „völlig undemokratisches Verhalten“ vor.
IG-Sprecher Ferdinand Haselmeier während seines Vortrags im Café Greif
Hintergrund war die Nichtveröffentlichung einer Bekanntmachung der IG zum Beginn des Bürgerbegehrens „Kein Rathaus im Pfarrhaus“ im Gößweinsteiner Boten, also dem Amtsblatt der Gemeinde. Am Mittwoch letzter Woche hatte Haselmeier eine Email an die Gemeinde geschickt mit der Bitte, den Aufruf der IG zum Start des Bürgerbegehrens im Amtsblatt zu veröffentlichen. Enthalten darin vor allem die Gaststätten und Geschäfte in denen die Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren ab sofort vorerst bis zum 15. Juli ausliegen. Am Donnerstagnachmittag hatte Haselmeier eine Rathausmitarbeiterin angerufen und gefragt, welche Überschrift er sich denn für seinen Artikel wünscht. Haselmeier ging daher davon aus, das sein Artikel auch im nächsten Amtsblatt erscheint, was aber dann nicht der Fall war. Inzwischen hatte ihn Geschäftsleiter Peter Thiem angerufen und sich entschuldigt, dass die Gemeinde vergessen habe ihm – Haselmeier – mitzuteilen, das sein Artikel nicht ihm Amtsblatt veröffentlicht werden konnte. Der Grund: politische Meinungsäußerungen werden nicht im amtlichen Teil des Gößweinsteiner Boten abgedruckt. Haselmeier, beziehungsweise die IG, hätte statt dessen eine Anzeige über den Wittich Verlag schalten können. Zu diesem Zeitpunkt war aber das Kind schon in den Brunnen gefallen, weil das Amtsblatt schon erschienen war. Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW) sprach von einem Versehen, weil Haselmeier nicht rechtzeitig eine Rückmeldung aus dem Rathaus bekam. Man habe schlichtweg vergessen ihn zu informieren, so Zimmermann, der sich dafür während der Sitzung auch bei Haselmeier entschuldigte. Wie Zimmermann betonte sind solche Artikel, die eine politische Meinungsäußerung erhalten, im amtlichen Teil des Amtsblattes ausgeschlossen. Außerdem sei ein Amtsblatt keine Zeitung. Die Begründung, dass es ein Versehen war, hielt Haselmeier für absolut unglaubwürdig. Er warf dem Bürgermeister vor dass dieser seinen Aufruf zum Start des Bürgerbegehrens bewusst verhindern wollte. „Wenn du mir nicht glaubst, muss ich damit leben“, so Zimmermann abschließend. Allerdings: Die Einladung zu den Informationsveranstaltungen der IG wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Und zwar im amtlichen Teil.