„Kleines Dorf, großer Protest.“ Berichteten die Freunde der Fränkischen Schweiz Mitte Juni diesen Jahres über einen geplanten Funkmastbau mit 45 Meter Höhe nur etwa 180 Meter vom letzten Haus des Jurhochdorfes entfernt inmitten einer bisher landwirtschaftlichen genutzten Freifläche. Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses des Gößweinsteiner Marktgemeinderats entschieden sich damals nach einer Ortseinsicht gegen die Stimme von Verwaltungsexperte Maximilian Sebald (CSU/Juf) dafür, das gemeindliche Einvernehmen für den Bau des Schleuderbetonmastens an dieser Stelle nicht zu erteilen.
Diesen Beschluss des beschließenden Bauausschusses rügte nun das Landratsamt Forchheim als Rechtsaufsichtsbehörde und verwies die damalige Entscheidung wieder zurück an das Gremium, mit der Aufforderung dem Vorhaben nun zuzustimmen. Falls dies nicht erfolge, werde das gemeindliche Einvernehmen zu Bau des Funkmasten durch das Landratsamt ersetzt. Weil dieses Bauvorhaben privilegiert sei und somit von rechtswegen nach dem Baugesetzbuch nicht abgelehnt werden könne. Bei der Sitzung am 21. Juni war die absolute Mehrheit der Ausschussmitglieder noch der Meinung, dass der anvisierte Funkmaststandort, für den mit dem Grundstückseigentümer bereits ein Pachtvertrag bestand, gegen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes und des Denkmalschutzes verstoße und den Erholungswert und das Orts- und Landschaftsbild schädige. Die Kohlsteiner selbst befürchteten zudem eine erhebliche Wertminderung ihrer Grundstücke und Immobilien. Elf Kohlsteiner Bürgerinnen und Bürger waren nun auch zur Ausschusssitzung ins Haus des Gastes gekommen. „Wir wissen das wir den Funkmast nicht verhindern können, wollen ihn aber weiter weg vom Ort haben“, betonte einer der Kohlsteiner schon vor der Sitzung gegenüber unserer Zeitung. Doch daraus wurde dann schließlich nichts. Laut Landratsamt wurde al Ergebnis der Prüfung festgestellt das die notwendigen Fachbehörden beteiligt wurden und die bauplanrechtliche Zulässigkeit gegeben sei. Deshalb forderte das Landratsamt den Markt Gößweinstein nun dazu auf, unter Beachtung der Rechtsauffassung den Bauantrag nochmals zu behandeln und das gemeindliche Einvernehmen dafür zu erteilen. „Sollte dies nicht erfolgen, wird das gemeindliche Einvernehmen ersetzt“ so das Landratsamt. Einzig Dritter Bürgermeister Manfred Hänchen (CSU) blieb nun bei seiner ursprünglichen Ablehnung. „Ich bleibe dabei das dieser Funkmast dort oben nichts zu suchen hat“, sagte der frühere Ebermannstadter Polizeichef. Wie Hänchen weiter argumentierte würden die Mobilfunkbetreiber ihrer Selbstverplichtung nicht nachkommen umfassend zu informieren. Was ihm auch besonders in die Nase steigt, sei die Tatsache, das es ich bei dem Bauherren um ein US-amerikanisches Unternehmen handle welches an der Börse notiert sei. Das Schreiben des Landratsamts sei außerdem ein Widerspruch in sich selbst, denn es müsse eine Ersatzzahlung nach dem bayerischen Naturschutzfonds geleistet werden, wenn der Mast dort errichtet wird. „Auf der freien Fläche im Naturschutzgebiet ist das ein No Go“ so Hänchen, der nichts dagen hätte wenn der Maststandort weiter in Richtung Waldlage nach Behringersmühle hin verschoben würde. „Ein Eigentümer weiter hinten hat abgelehnt, weil dieser Standort dann auch wieder mittendrin wäre“ so ein Zwischenruf aus dem Publikum. Weitere Wortmeldungen aus dem Zuhörerbereich unterband dann Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW) laut Geschäftsordnung. „Wir haben keine andere Möglichkeit“, konsternierte Vizebürgermeister Georg Bauernschmidt (SPD). Zimmermann betonte, das man alles versucht habe, den Standort zu verschieben. Maximilian Sebald erklärte das die Rechtslage eindeutig sei. Hänchen gab er diesbezüglich recht, das die Kommunikation zwischen den Mobilfunkbeibern und der Gemeinde zu wünschen übrig lasse. Dies sei anders vereinbart gewesen, so Sebald. Benno Beck (BMG) wollte wissen, ob es noch eine Möglichkeit gibt, dass der Mast wo anders hinkommt. Dies verneinte Bürgermeister Zimmermann. Denn es sei schon alles erledigt.