Gößweinstein: Bittgang nach Tüchersfeld nach ominösen Anrufen abgesagt
Von Thomas Weichert
GÖSSWEINSTEIN/TÜCHERSFELD
Im Franziskanerkloster und beim Mesner der Basilika gingen letzten Mittwoch zwei ominöse Anrufe ein worauf hin dann der Bittgang der Gößweinsteiner Gläubigen am selben Abend abgesagt wurde. Darüber informierte der Gößweinsteiner Pfarrer Pater Flavian Michali die Gottesdienstbesucher am gestrigen Sonntag in Gößweinstein. Der bislang unbekannte Anrufer, nach dem inzwischen die Kripo Bamberg fahndet, hatte angekündigt das beim Bittgang von Gößweinstein nach Tüchersfeld der am selben Abend stattfinden sollte, es eine „Erscheinung geben werde“ und „etwas von oben kommt.“ Vertreter der Pfarrgemeinde Gößweinstein haben sich daraufhin dann mit der Polizeiinspektion Ebermannstadt und dem erzbischöflichen Ordinariat in Verbindung gesetzt. In Gößweinstein soll dann eine Polizeistreife vor Ort gewesen sein. Gemeinsam habe man dann aus Sicherheitsgründen entschieden den Bittgang nach Tüchersfeld abzusagen. Auch Generalvikar Georg Kestel war eingeschaltet worden. Von der Kripo Bamberg soll nun herausgefunden werden um wen es sich bei dem anonymen Anrufer handelte.
Gößweinstein: Ermittlungsverfahren nach ominösen Anrufen im Kloster und beim Mesner abgeschlossen
Von Thomas Weichert
GÖSSWEINSTEIN/TÜCHERSFELD
Wie von den Freunden der Fränkischen Schweiz berichtet gingen am 24. Mai zwei ominöse Anrufe eines Unbekannten im Franziskanerkloster und beim Mesner ein woraufhin der Bittgang der Gläubigen der Pfarrei Gößweinstein nach Tüchersfeld abgesagt wurde. Der unbekannte Anrufer hatte unter anderem angekündigt das es während des Bittgangs eine „Erscheinung geben werde“ und „etwas von oben kommen werde“. Daraufhin wurde vom Pfarrer die Polizei und das erzbischöfliche Ordinariat in Bamberg eingeschaltet und die Kripo Bamberg nahm schließlich Ermittlungen gegen Unbekannt auf um herauszufinden um wen es sich bei dem Anrufer handelt. Wie der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken, Jürgen Stadter, den Freunden der Fränkischen Schweiz nun auf Anfrage erklärte, habe die Staatsanwaltschaft Bamberg den Fall inzwischen rechtlich bewertet und kam zu dem Entschluss, das Ermittlungsverfahren abzuschließen, da durch die Aussagen des Unbekannten am Telefon kein Straftatbestand erfüllt wurde. Man konnte aufgrund der Aussagen auch nicht davon ausgehen, dass etwas passieren wird. Es sei aber richtig gewesen den Bittgang abzusagen. Weitere Ermittlungen seien daher nicht mehr notwendig. Außerdem seien auch keine Kosten entstanden die einen Schadensersatzanspruch auslösen würden.