grundsätzlich bin ich gerne bereit, eine Verfassungsbeschwerde (zum Bundesverfassungsgericht) gegen das Gesetz einzulegen.
Allerdings muss ich auf folgendes hinweisen:
1)
Gegen das Gesetz als solches, kann nur im Normenkontrollverfahren Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Dies können nur einzelne Fraktionen des Deutschen Bundestags, der Deutsche Bundestag insgesamt, die Bundesregierung oder einzelne Bundesländer. Einzelpersonen können kein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht einleiten.
2)
Ich könnte also nur für Einzelpersonen Verfassungsbeschwerde einlegen, wobei zunächst der Instanzenzug vollständig durchlaufen sein muss, beispielsweise ein Strafverfahren einschließlich der Rechtsmittelinstanzen oder ein Bußgeldverfahren, einschließlich einer Entscheidung des Beschwerdegerichts.
Eine Verfassungsbeschwerde wird vom Bundesverfassungsgericht nur dann zu entscheiden angenommen, wenn der Instanzenzug vollständig ausgeschöpft war.
3)
Von einer Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof halte ich nichts. Auch wenn der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einzelnen Fällen auch einmal positiv für einen Bürger entschieden hat, generiert er sich i. d. R. als ein verlängerter Arm der Staatsregierung.
4)
Da ich bereits in zwei Fällen Betroffene vertrete, bzw. verteidige, könnte ich diese Verfahren zum Anlass nehmen, nach Durchlaufen des Instanzenzugs Verfassungsbeschwerde einzulegen. Wenn diese, sicherlich zeitaufwändige, Verfassungsbeschwerde von anderen unterstützt würde (die Betroffenen erhalten insoweit keinen Deckungsschutz, auch nicht durch eine RSV), würde mir dies natürlich leichter fallen, Verfassungsbeschwerde(n) zu erheben.
Eigentlich hatte ich einen Sturm der Entrüstung unter der Deutschen Richterschaft, insbesondere unter ehemaligen Richtern des Bundesverfassungsgerichts erwartet und bin sehr enttäuscht darüber, dass außer Herrn Papier sich bislang niemand von Rang und Namen gemeldet hat - armes Deutschland!
Mit besten Grüßen und Wünschen
Ortwin _________________________________
Kanzlei Ortwin Lowack Friedrichstr. 17 II D-95444 Bayreuth
Rechtsanwalt Ortwin Löwack vertritt dazu eine andere Auffassung wie der Deutschlandfunk. Er meint, das auch einzelne Fraktionen des Deutschen Bundestags zwar keine Klage, wie in dem Bericht fälschlicherweise dargestellt, sondern ein Normenkontrollverfahren einleiten können: Rechtsanwalt Ortwin Lowack bzgl. Verfassungsbeschwerde Ich frage mich echt, was das für Journalisten sind, die sich hinten und vorne nicht mit dem Recht auskennen und was für Unsinn sie verbreiten !