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Streit um Abwasserabgabe weitet sich aus – Schon drei Klagen gegen Landratsamt beim Verwaltungsgericht Bayreuth anhängig
Streit um Abwasserabgabe weitet sich aus – Schon drei Klagen gegen Landratsamt beim Verwaltungsgericht Bayreuth anhängig
Von Thomas Weichert
Forchheim/Kirchehrenbach
Wie während der Verbandsversammlung des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung der Ehrenbach-Weilersbach-Gruppe bekannt wurde, sind insgesamt drei Klageverfahren zur nachträglichen Festetzung der Abwasserabgabe gegen das Landratsamt Forchheim vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth anhängig. Insgesamt geht es um rund 415 000 Euro, die die Stadtwerke Forchheim und der Abwasserzweckverband und weitere Abwassergäste an das Landratsamt Forchheim bezahlen sollen. Das Ganze datiert jedoch bereits aus den Jahren 2014 und 2015.
Sowohl die Stadtwerke Forchheim als auch der Abwasserzweckverband der Ehrenbach-Weilersbach Gruppe und die ebenfalls beteiligte Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gosberg haben inzwischen ihre Anwälte aus drei verschiedenen Kanzleien eingeschaltet. Wie Verwaltungsrat Klemens Denzler, der die Klage des Abwasserzwecksverbands verfasst hat, die am 29. Dezember letzen Jahres beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde, erläutert, wurden die Anlagen der in die Kläranlage einleitenden Gemeinden nach bisheriger Praxis als getrennte Anlagen angesehen, Wenn für kurze Zeit eine Gemeinde, bezeihungseise in diesem Fall der Abwasserzweckverband, keine wasserrechtliche Genehmigung in den Vorfluter der Wiesent hatte, dann wurde eine so genannte Abwasserabgabe fällig. Die lag immer so bei 5000 bis 6000 Euro. Nun auf einmal, weil laut Denzler ein neuer Sachbearbeiter im Landratsamt damit betraut wurde, soll der Abwasserzweckverband nachträglich für das jahr 2015 eine Abwasserabgabe in Höhe von 78 734 Euro bezahlen. Und dies obwohl das Landratsamt Forchheim mit Bescheid von 30. Dezember 2015 dem Abwassererzweckverband die wasserrechtliche Erlaubnis rückwirkend zum 6. Juli 2015 erteilt hatte ihr Mischwasser aus ihren Entlastungsbauwerken in die Wiesent einzululeiten.
Sechs Jahre später
Fast sechs Jahre später, am 7. Dezember 2020, erließ das Landratsamt nun einen Bescheid und forderte rückwirkend jene 78 734 Euro vom Abwasserzweckverband ein. Dies ließ sich der Verband nicht gefallen, rügte dies auch beim Umweltministerium. Daraufhin erließ das Landratsamt Forchheim einen neuen Bescheid der am 23. Dezember 2020 – einen Tag vor Heiligabend – der Frau des Verbandsvorsitzenden Johannes Schitzerlein von zwei Mitarbeitern des Landratsamts persönlich in ihrer Privatwohnung übergeben wurde. In diesem neuen Bescheid nahm nun das Landratsamt die Bewilligung der wasserrechtlichen Erlaubnis ab dem 6. Juli 2015 wieder zurück und sprach die Bewilligung erst zum 1. Januar 2016 aus. Auf Grund dieser Teilrücknahme der gehobenen Erlaubnis wurde dann die Abwassergebühr für das Jahr 2015 in voller Höhe auf 169 047 Euro gegenüber den Stadtwerken Forchheim festgesetzt, die diesen Bescheid ebenfalls einen Tag vor Heiligabend erhielten. Dagegen haben nun wiederum die Stadtwerke Forchheim als Kommunalunternehmen gegen das Landratsamt Forchheim Klage eingereicht. Denn das Landratsamt ist nun zu der Rechtsauffassung gelangt, dass die Abwasseranlage der Stadt Forchheim inklusive aller Abwassergäste als „hydraulische Einheit“ anzusehen sei. Nach dieser Rechtsmeinung, die zuvor anders ausgelegt wurde, würden nun fehlende wasserrechtliche Genehmigungen, unter anderem auch in Pretzfeld und der VG Gosberg dazu führen, dass nicht nur diejenigen Abwasseranlagen mit der Abwasserabgabe belastet werden, die kein Wasserrecht bessen haben, sondern die Gesamtabwasseranlage als hydraulische Einheit.
33 000 Forchheimer sollen zahlen
Dies würde nun dazu führen, das nun auch sämtliche Einwohner der Stadt Forchheim zur Abwasserabgabe herangezogen werden. Für Denzler erscheint dies mehr als befremdlich, weil die Stadtwerke Forchheim durchgehend über alle notwendigen Wasserrechte für ihr Stadtgebiet verfügt haben. Aus diesem Grund hätten nun auch die Stadtwerke Forchheim gegen den Bescheid des Landratsamts Klage eingereicht. Dem aber noch nicht genug: Ebenfalls am 23, Dezember letzten Jahres erhielten die Stadtwerke Forchheim vom Landratsamt Forchheim einen weiteren Abwasserabgabebescheid in Höhe von 169 047 Euro für das Jahr 2015. Auch dagegen klagen die Stadtwerke nun gegen das Landratsamt. Zu den Prozessen vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth – Termine dafür stehen noch nicht fest – sind auch alle Abwassergäste beigeladen. So auch die Ehrenbach-Weilersbach Gruppe. „Denn“, so Denzler, „sei zu befürchten, dass die Stadtwerke Forchheim den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Ehrenbach-Weilersbach-Gruppe in Haftung nehmen werden, falls sie die Prozesse verlieren. Dies deshalb, weil der Zweckverband den Bescheiderlass in dieser Höhe wegen einen kurzzeitig fehlendem Wasserrecht im Jahr 2015 verursacht habe.