Weil dies ab nächstes Jahr auch die Autofahrer in der Fränkischen betrifft, daher hier diese Meldung:
Der Verbandskasten im Auto muss künftig zwei Mund-Nase-Bedeckungen enthalten. Das sieht eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, die aller Wahrscheinlichkeit nach im Jahr 2022 in Kraft tritt. Der genaue Zeitpunkt ist noch unklar, genau wie die Höhe des Bußgeldes für den Fall, dass die Masken fehlen. Bislang wurden fehlende Gegenstände im Verbandskasten mit fünf Euro Bußgeld geahndet. tw
die mitführpflicht von extramasken war ja schon seit letztem jahr in arbeit. jetzt haben die das doch durchgesetzt. steht schon fest ob es normale medizinische masken sein dürfen oder ffp 2 sein muss? und muss da dann auch eine haltbarkeit drauf stehen? damits auch ja seine ordnung hat...
Zitat von Alda Fuchdl im Beitrag #2 steht schon fest ob es normale medizinische masken sein dürfen oder ffp 2 sein muss? und muss da dann auch eine haltbarkeit drauf stehen? damits auch ja seine ordnung hat...
Das ist mir bisher nicht bekannt. Liefere es aber gerne nach sobald ich es weiß.
Ja, irgendwohin müssen die eingekauften Masken ja nun hinverkauft werden, wenn das Corona-Narrativ endgültig ins sich zusammenbrechen sollte....was ich natürlich nicht glaube! ;-)