„Wir wissen nicht wohin mit unseren Pferden.“ Dies sagt Brigitte Stefanac aus Kleingesee, die über ihren Rechtsanwalt nun die Aufforderung des Landratsamts Forchheim bekommen hat, auf ihrem Grundstück in der Heide bei Kleingesee ihre dort befindlichen baulichen Anlagen mit Fristsetzung zum 20. März vollständig zu beseitigen und die Pferdehaltung dort aufzugeben.
Das erste Bild zeigt Brigitte Stefanac mit ihrem 13 Jahre altem Hengst das weitere Foto den Wallach (mit Decke) und die Stute und das letzte Bild die vorhandenen Gebäude die nun abgerissen werden müssen.
Die „baulichen Anlagen“ bestehen eigentlich nur aus einem Pferdeboxenstall der bereits vor 20 Jahren dort von der Familie Stefanc errichtet wurde, aus einem Heulager und aus einem umzäunten 4000 Quadratmeter großem Gelände auf dem die noch verbliebenen drei älteren Pferde, eine 26 Jahre alte Stute, ein 24 Jahre alter Wallach und ein 13 Jahre alter Hengst ihren Auslauf haben. „Unsere Pferde sollten hier nur noch ihr Gnadenbrot bekommen“, sagt Brigitte Stefanac. Nach dem Bescheid des Landratsamts, der am 2. Februar erstellt wurde, muss jedoch alles abgerissen und die Pferdehaltung eingestellt werden. Überraschend kommt das Ganze jedoch nicht und hat eine lange Vorgeschichte. Vor 32 Jahren kaufte Brigitte Stefanac, die aus Forchheim stammt, zusammen mit ihrem Ehemann Paul, der Kroate ist, einen Bauernhof in der Weinstraße in Kleingesee. Mit dem Kauf des Anwesens wurden damals auch zwei Pferde mit erworben. Die Stefanacs pachteten dann Grundstücke am „Reiperts“ und „Galgenberg“ wo sie bis zu 100 Schafe und fünf Pferde hielten. Vor 25 Jahren ergab sich dann die Gelegenheit zunächst ein Grundstück am Heideweg zu pachten das viel näher an Kleingesee liegt, auf dem damals nur eine alte Holzhütte stand. Später ergab sich die Gelegenheit für die Stefanacs dieses Grundstück zu erwerben, dass vor sechs Jahren dann endgültig auf sie überschrieben wurde. Vor 20 Jahren bauten die Stefanacs auf dem Gelände einen Pferdelaufstall und das Heulager und zäunten es ein. Am Anfang waren es noch sechs Pferde. Einen Plan reichten sie damals bei der Gemeinde Gößweinstein dazu nicht ein, weil sie davon ausgingen dass sie als Landwirte privilegiert sind und dies deshalb auch im Landschaftsschutzgebiet ohne Plan bauen können. Keiner hatte sich damals, und auch die Jahre danach, daran gestört. Bis vor etwa sechs Jahren sich die Besitzverhältnisse des Nachbargrundstücks, auf dem ein kleines Wäldchen steht, geändert hatten. Die Stefanacs ließen ihr Grundstück privat vermessen um sicher zu gehen, dass sie nicht auf fremden Grund etwas einzäunen. „Wir wollten nur wissen, wo unsere Marksteine stehen“, sagt Brigitte Stefanac. Von dieser Vermessung bekam der neue Nachbar, der den Wald geerbt hatte, allerdings etwas mit und da begann bereits der Ärger. Als dann auch noch ein Baum auf ihr Grundstück umfiel und die Stefanacs Schadensersatz haben wollten, zeigte der neue Nachbar die Stefanacs wegen „Schwarzbau“ an. „Und dann ging es richtig los“, erzählt Brigitte Stefanac. Als ein paar Tage später ein Brief vom Landratsamt mit der Anzeige kam. Die Stefanacs legten Widerspruch ein, weil sie sich privilegiert fühlten. Der damalige Landwirtschaftsdirektor Reinhold Wunder gab den Stefanacs recht und bescheinigte die Privilegierung. Der Rechtsstreit ging schließlich vor das Verwaltungsgericht Bayreuth, die Verwaltungsrichter sahen dies anders und urteilten, das keine Privilegierung vorliege und die Stefanacs zurückbauen und ihre Pferdehaltung dort einstellen müssen. Inzwischen hatten die Stefanacs bei der Gemeinde einen Bauplan eingereicht mit dem sie die Errichtung eines Vordachs, eines Boxenstalls, einer Mistlege und einer Koppel beantragten. Dies sei schon 2015 gewesen, wie sich Brigitte Stefanac erinnert. Dieser Bauplan wurde jedoch weder vom Markt Gößweinstein befürwortet noch vom Landratsamt genehmigt. Als sie den Bauplan einreichten, trat auch die Jagdgenossenschaft auf den Plan. „Von dieser Seite ist dann behauptet worden das wir die Wege kaputtfahren und wegen den Pferden das Wild verscheuchen“, sagt Brigitte Stefanac. All die Jahre davor sei dies aber kein Thema gewesen. Wie Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW) dazu erklärt, lag schon damals eine Privilegierung nicht vor. Außerdem hätten die Mitglieder des Bauausschusses damals darauf hingewiesen das die Versorgung der Pferde an diesem Standort nicht gewährleistet sei, weil die Zufahrt nicht geklärt ist und die Gemeinde dort auch keinen Winterdienst leistet. Zimmermann betont, dass nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt die Baugenehmigungsbehörde ist. Zimmermann bestätigt die Aussage von Brigitte Stefanac, das er damals der Familie helfen wollte. „Der Bürgermeister hatte uns seine Hilfe zugesichert und versprochen, das wir uns alle an einen Tisch setzen. Dieses Treffen fand dann aber ohne uns statt“, so Stefanac. Diese Darstellung weißt Zimmermann entscheiden zurück. „Ein solches Treffen gab es nie“, so Zimmermann, der betont mit keinem Weiterem gesprochen zu haben. „Natürlich versucht man den Bürgern zu helfen, doch erst einmal braucht man dafür Rechtssicherheit“, so Zimmermann weiter. Er habe jedoch Lösungsvorschläge gemacht, wie man der Sache Herr werden könnte. „Als dann die Richter das Baurecht abgelehnt haben waren uns als Gemeinde die Hände gebunden, da der Fall juristisch geklärt war“, so Zimmermann weiter, der auch sagt, dass die Gemeinde alles Weitere danach nur noch am Rande mitbekam. Das letzte Gespräch mit dem Bürgermeister war vor fünf bis sechs Jahren, bestätigt auch Brigitte Stefanac. Danach ging alles nur noch über ihren Anwalt und das Landratsamt. Um einen drohenden Rückbau zu verhindern hatten die Stefanacs inzwischen einen befreundeten Landwirt gebeten ihr Grundstück unentgeldlich anzupachten und darauf neben den drei noch verbliebenen Pferden, Schafe zu halten. Im Gegenzug hätte die Familie Stefanac diesem Landwirt monatlich 40 Euro für die Unterbringung und das Heu für ihre drei Pferde bezahlt. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bamberg kam aber nach einer Überprüfung zu dem Ergebnis, das es sich bei dem Betrieb des befreundeten Landwirts zwar um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, der auch privilegiert sei, durch die Pferdehaltung auf dem von ihm angepachteten Grundstücks der Stefanacs jedoch kein spürbarer Einkommensbetrag für seinen Betrieb, der in der Zwischenzeit an dessen Ehefrau übergegangen ist, erwirtschaften ließe. Auch nicht mit den sechs Schafen der Rasse Walliser Schwarznasenschafe die zwischenzeitlich dort eingestellt wurden. Und dadurch, das sich die Stefanacs weiterhin um ihre Pferde kümmern wollten, handele es sich nicht um eine landwirtschaftliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit. Weshalb die Gebäude auf dem Grundstück der Stefancs auch nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb des Pächters dienen. Aufgrund der Stellungnahme des Landwirtschaftsamts stellte das Landratsamt nun fest, das auch mit einer Verpachtung des Grundstücks eine landwirtschaftliche Privilegierung nach dem Baugesetzbuch nicht vorliege und eine Zulässigkeit auch deshalb nicht ergibt, da öffentliche Belange beeinträchtigt sind. Als Gründe führt das Landratsamt den Widerspruch zum Flächennutzungsplan, die Lage im Landschaftsschutzgebiet, die Beeinträchtigung naturschutzfachlicher Belange und die Schonung des Außenbereichs und dessen Freihaltung vor einer nicht privilegierten Bebauung an. Deshalb könne auch keine nachträgliche Baugenehmigung erteilt werden. Reißen die Stefancs nicht alles bis zum 20. März ab, droht ihnen nun der Erlass einer kostenpflichtigen Beseitigungsanordnung die nach ergebnislosem Fristablauf auch mit Mitteln des Verwaltungszwanges durchgesetzt werden kann. Was im Klartext heißt: Die Behörde beauftragt letztendlich eine Firma mit dem Abriss den die Stefanacs bezahlen müssen. Bis zum 23. März haben die Stafancs nun Zeit sich dazu nochmals zu äußern. Also drei Tage nach Fristablauf. Wie Brigitte Stefanac sagt, sieht ihr Anwalt nur noch die Möglichkeit bis dahin eine Fristverlängerung zu beantragen um den Rückbau noch eine zeitlang hinauszuziehen. Brigitte Stefanac spricht von „reiner Willkür“ und auch davon, dass dann dort im Umkreis alle anderen auch ihre Hütten und Hallen abreißen müssten, weil diese auch nicht privilegiert seien. Dies möchte sie nun auch vom Landratsamt überprüft wissen. Das Wichtigste jedoch: Wohin nun mit ihren Pferden ? „Denn es ist keine artgerechte Haltung einen Gaul 24 Stunden in eine Box zu sperren“, sagt Brigitte Stefanac und betont, dass es ihr nur darum geht das ihre Pferdeboxenstall nur noch solange hätte stehen bleiben sollen, wie die alten Pferde noch leben. „Dann hätten wir sowieso alles abgerissen.“