Gößweinstein: Viele Beschlüsse zu den Bürgerentscheiden im Dezember gefasst
Von Thomas Weichert
GÖSSWEINSTEIN
Am 4. Dezember können sich die Gößweinsteiner wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger entscheiden ob das Rathaus ins Pfarrhaus kommt oder nicht. Bereits während der vorletzten Marktgemeinderatssitzung hatte der Marktgemeinderat mit 8 : 6 Stimmen entscheiden dass das Bürgerbegehren „Kein Rathaus ins Pfarrhaus“ der Interessengemeinschaft (IG) „Zukunft Rathaus Gößweinstein“ zulässig ist und diesem ein eigenes Ratsbegehren entgegengesetzt. Zu den beiden Bürgerentscheiden waren nun noch formelle Beschlüsse notwendig die während der Sitzung am Dienstagabend im Pfarrzentrum gefasst wurden. Zunächst ging es jedoch um die Protokollgenehmigung der letzten Sitzung. Mit einem Schreiben an den Bürgermeister hatte IG-Sprecher Ferdinand Haselmeier Formulierungen in der Niederschrift kritisiert und den Marktgemeinderat dazu aufgefordert, diese aus dem Protokoll zu streichen. Geschehe dies nicht, werde sich Haselmeier rechtliche Schritte vorbehalten. Haselmeier stört sich daran, das unter dem Punkt „Beratung“ im Protokoll steht, das bedauert werde, dass das gesamte Projekt wegen dem Bürgerbegehren Schaden genommen hat. Weiterhin kritisiert Haselmeier die im Protokoll getroffene Feststellung, dass von den für das Bürgerbegehren unterschreibenden Personen zum Teil wohl Horrorszenarien vorgespielt wurden, sollte das Projekt umgesetzt werden. Ebenso das die Marktgemeinderäte es bedauern, dass nun ein Bürgerentscheid komme. Diese Formulierungen dienen dazu, das Bürgerbegehren insgesamt schlecht zu machen, so Haselmeier. Auch hätten solche Aussagen in einem amtlichen Protokoll nichts zu suchen und lassen demokratisches Verständnis vermissen. „Man kann die Zukunftssorgen vieler Bürger nicht als Horrorszenarien abwerten“, schrieb Haselmeier. Wie Bürgermeister Hanngörg Zimmermann dazu erklärte, habe die IG grundsätzlich keinen Anspruch darauf, das über ihren Antrag zur Protokolländerung im Gemeinderat verhandelt wird. Zweiter Bürgermeister Georg Bauernschmidt (SPD) verwies darauf, das ein Protokoll die wesentlichen wiedergeben soll. Eine Protokollierung einzelner Wortbeiträge ist dabei nicht vorgesehen. Maximilian Sebald (CSU/JuF) schlug einen Kompromiss vor. Und zwar das nur ein Teil der Marktgemeinderatsmitglieder das Bürgerbegehren bedauert. Diesem Vorschlag zur Protokolländerung stimmte der Rat gegen die Stimme von Georg Lang (CSU) zu. Danach verlas Zimmermann eine Stellungnahme des Landratsamtes, das Formulierungen in der Begründung des Bürgerbegehrens zwar bedenklich seien, das Begehren selbst aber nicht unzulässig ist. Anschließend wurde einstimmig eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden beschlossen. Diese wurde auch deshalb notwendig, weil im nächsten Tagesordnungspunkt die Wahlbezirke neu gefasst wurden. Anstatt der bisher sieben Wahllokale wird es nur noch einen Abstimmungsbezirk in der Gößweinsteiner Schule geben. Dafür wurden aber nun sechs, anstatt bisher vier Briefwahlbezirke eingerichtet. Die Briefwahlunterlagen werden gleich mit dem Abstimmungsschein übersandt und müssen nicht mehr extra beantragt werden. Dies erhöhe die Wahlbeteiligung und sei bürgerfreundlicher, so die Begründung. Lang verwies darauf das auch die Briefwahl eine geheime Wahl sei und nicht von der ganzen Familie am Küchentisch ausgefüllt werden dürfe. „Ich bitte, das Wahlgeheimnis einzuhalten“, so Langs Appell. Manfred Hänchen (CSU) ist zwar grundsätzlich ein Befürworter der Wahl vor Ort, stimmte aber auch Neufassung der Wahlbezirke weil mit der Briefwahl eine höhere Wahlbeteiligung zu erwarten sei. Im nächsten Tagesordnungspunkt wurden Stichfragen zu den Bürgerentscheiden festgelegt. Die Stichfrage für das Ratsbegehren lautet „Rathaus in das Pfarrhaus“, die des Bürgerbegehrens „Kein Rathaus ins Pfarrhaus“. Die Stichfrage entscheidet nur dann über den Ausgang der Bürgerentscheide, wenn die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zur vereinbarenden Art und Weise beantwortet werden. Wenn also beispielsweise ein Wähler beim Ratsbegehren dafür ist, dass das Rathaus ins Pfarrhaus kommt und beim Bürgerbegehen dagegen ist. Wie Geschäftsleiter Peter Thiem dazu erklärt, würde die Stichfrage erst dann entscheiden, wenn sowohl das Ratsbegehren als auch das Bürgerbegehen eine einfache Mehrheit von über 50 Prozent der Stimmen erhalten. Gegen eine Begründung des Ratsbegehrens stimmten schließlich Georg Lang und Hans Heckel (beide CSU). Darin heißt es unter anderem, das der Marktgemeinderat die Einbindung der Bürgerschaft in den Entscheidungsprozess zum, Standort des neuen Rathauses begrüßt und in seiner mehrheitlichen Auffassung positiv dafür werben will das Rathaus ins Pfarrhaus zu verlegen ohne den Bürgerbekehren „Kein Rathaus ins Pfarrhaus“ negativ entgegenzutreten. Für lang stellt sich die Frage, wie dies mit den ganzen Veranstaltungen bis zur Wahl in Einklang gebracht werden soll. Bezüglich der Fördermöglichkeiten zum Pfarrhausumbau findet am 20. Oktober ein weiteres Gespräch mit der Regierung von Oberfranken statt, kündigte Zimmermann an.
Gößweinstein: Viele Beschlüsse zu den Bürgerentscheiden im Dezember gefasst Von Thomas Weichert