Gemeinderat Gößweinstein: Kampfabstimmungen um Bauplatz im "Büchenstock"
Von Thomas Weichert
GÖSSWEINSTEIN
Die Bäume sind schon gefällt und die Bauwerberin steht offenbar schon in den Startlöchern. Auf einem Hanggrundstück am angrenzenden Neubaugebiet „Oberer Büchenstock“ in Gößweinstein will die Tochter des ehemaligen zweiten Bürgermeisters Peter Weißenberger ein Einfamilienhaus bauen. Ihr Grundstück liegt jedoch im Außenbereich und ist bisher im Flächennutzungsplan des Marktes als landwirtschaftliche Nutzfläche beziehungsweise Waldfläche ausgewiesen. Der Marktgemeinderat ist sich jedoch einig das dieses Grundstück bebaut werden kann. Nicht einig ist man sich im Rat jedoch über die Vorgehensweise zur Änderung des Flächennutzungsplans und ob dort ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll in den noch zwei dahinter liegende Grundstücke des Nachbarn einbezogen werden sollen der dies aber vehement ablehnt.
Um den Sachverhalt zu erläutern war Andrea Schleicher vom Planungsbüro Anuva zur Gemeinderatssitzung gekommen deren Büro bereits den Flächennutzungsplan für die gesamte Marktgemeinde erstellt hatte. Ihre Empfehlung an die Räte war klar: Sie riet davon ab dass die bisherigen landwirtschaftlich genutzten Flächen am Büchenstock als Bauland ausgewiesen werden. Sie rechnet vor allem mit kritischen Einwendungen der Grundstückseigentümer in diesem Bereich was das Verfahren zum einen in die Länger ziehen würde und zum anderen weitere Beteiligungsschritte wie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erforderlich mache. Noch schwerwiegender sei allerdings das die Regierung von Oberfranken bereits darauf hingewiesen habe das eine Änderung des Flächennutzungsplans sehr gut begründet sein müsse. So habe man schon damals für Gößweinstein Zahlen zur realen Nichtverfügbarkeit von Bauflächen liefern müssen. Eine Erweiterung von Bauflächen in Gößweinstein unter dem Gesichtspunkt dass diese auf längere Sicht nicht verfügbar sein werden, könne städtebaulich kaum begründet werden und somit die Genehmigungsfähigkeit einer Flächennutzungsplanänderung gefährden. Im Klartext: Wenn der Flächennutzungsplan nicht geändert werden kann, kann auch nicht gebaut werden. Außerdem rechnet die Planerin mit erheblichen Mehrkosten, wolle man dort ein neues Baugebiet ausweisen.
Lang für große Lösung
Nach Vorschlag der Verwaltung sollte nun nur noch der Flächennutzungsplan für das Grundstück der Bauwerberin geändert werden. Georg Lang (CSU) war jedoch, wie in der Bauausschusssitzung auch schon, dafür das Verfahren zur Ausweisung eines Baugebiets für alle drei Grundstücke in diesem Bereich durchzuziehen. Da dies ein sehr transparentes Verfahren in der Öffentlichkeit sei. „Das ist wesentlich sinnvoller als es in der Amtsstube auszuhandeln“, so Lang. Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (BMG) wies dies entschieden zurück. „Der Bauwerber möchte bauen, der Nachbar will aber kein Baugebiet“, betonte Zimmermann und sprach sich dafür aus den Flächennutzungsplan eben nur für dieses eine Grundstück zu ändern. „Ich habe der kleinen Prognose entnommen dass uns das nicht genehmigt wird“, erkannte Bernhard Vogel (SPD) nach den Ausführungen der Planerin und heilt den Aufwand für eine kleine Änderung für ähnlich groß wie für die große Lösung mit Baugebiet. Außerdem würde sich dort eine Baumaßnahme massiv für die Natur auswirken, so Vogel.
Planerin sieht keinen Bedarf
„Vor zwei Jahren haben wir den Bedarf für die Gemeinde von Bauflächen dargestellt der für 15 Jahre reichen sollte“, hierzu Andrea Schleicher. „Wenn wir mit dieser Einstellung weitermachen werden wir auch in zehn Jahren kein zweites Baugebiet haben“, konterte jedoch Peter Helldörfer (CSU). Daniela Drummer (FWG) riet davon ab dem Hinterlieger ein Baugebiet aufzwingen zu wollen. Jürgen Kränzlein (SPD) war zwar grundsätzlich dafür das dort eine weitere Bebauung stattfinden soll, meinte aber das die Behörden zu keinem anderen Ergebnis wie einer Ablehnung kommen werden da sie sonst eine 360-Gradwendung vollziehen müssten. Außerdem sei dies ein höchst sensibler Bereich, pflichtete Kränzlein seinem Parteifreund Vogel bei. Nach Meinung von Lang werde das Verfahren bei einer großen Lösung nicht in die Länge gezogen, es könnte nur ein paar Euro mehr kosten. „Jeder weis wenn ich etwas Schreiben muss dann haben wir einen Gedanken mehr, denn auch der Grundstückseigentümer muss sich dann Gedanken machen“, plädierte Lang für eine Änderung des Flächennutzungsplans für alle drei Flurnummern. Alle offenen Fragen werden in einem Verfahren wunderbar gelöst“, so Lang. Georg Bauernschmidt (SPD) war für einen Kompromiss, um sich alles offen zu halten. Flächennutzungsplan ändern ja, Bebauungsplan für alle drei Grundstücke aufstellen nein.
Räte für Ausnahme
„Ist das nicht ein Freischein dass wir dann immer einzelne Ausnahmen machen müssen“, fragte Matthias Wendler (JuF) in die Runde. Er war ebenso wie Lang für das große Verfahren um das Ganze zu legitimieren. „Wenn wir die Leute bei uns behalten wollen müssen wir diesen Weg gehen“, so Konrad Schrüfer (FWG) der nur für eine Baugenehmigung des beantragten Grundstücks war. „Dem stimme ich nicht zu, weil die Kosten dann die Allgemeinheit tragen muss“, so jedoch Rainer Polster (FWG). Schließlich kam es zu mehreren Kampfabstimmungen. Mit 9 zu 7 Stimmen wurde der Vorschlag der Verwaltung abgelehnt den Flächennutzungsplan nur für ein Grundstück zu ändern. Mit 12 zu vier Stimmen stimmte der Rat danach dafür, alle drei Grundstücke im Flächennutzungsplan als Baugrundstücke auszuweisen. Im Zuge einer Einbeziehungssatzung soll jedoch nur das Grundstück der Familie Weißenberger bebaut werden können. Anteilsmäßig muss sich die Gemeinde in diesem Fall dann aber auch an den Erschließungskosten beteiligen. Weiterer Schritt ist nun die Anhörung der Nachbarn und der Behörden. Das geplante Bauvorhaben wird die Räte daher noch länger beschäftigen.
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Bild "Büchenstock 1": Die Bäume sind schon gefällt. Auf diesem Hanggrundstück am Oberen Büchenstock in Gößweinstein will die Tochter des ehemaligen zweiten Bürgermeisters Peter Weißenberger ein Einfamilienhaus bauen. Mit knapper Mehrheit stimmte der Gemeinderat für eine Änderung des Flächennutzungsplans damit dieses Grundstück von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche im bisherigen Außenbereich bebaut werden kann. Dahinter liegen zwei weitere Grundstücke des Nachbarn (Bild Büchenstock 2) der diese landwirtschaftlich und zur Kleintierhaltung mit Ziegen nutzt. Auch diese Flächen sollen im Flächennutzungsplan nun als Bauland ausgewiesen werden, in der Erweiterung des Bebauungsplans Oberer Büchenstock jedoch nicht, da der Nachbar strikt dagegen ist das seine Grundstücke Wohnbauflächen werden. Fotos: Thomas Weichert
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