Vielen Stadt- und Gemeinderäten ist sie ein Graus. Doch sie muss sein. Sagt jedenfalls die Rechtsaufsicht in den Landratsämtern, da die Gemeinden ihre Einnahmequellen ausschöpfen müssen um leistungsfähig bleiben zu können. Besonders dann, wenn eine Gemeinde verschuldet ist. Die Rede ist von der Straßenausbaubeitragssatzung (Sabs) die auch der Gemeinderat Aufseß auf Weisung aus dem Landratsamt Bayreuth beschließen musste um den Haushalt genehmigt zu bekommen.
Dies ist schon eine zeitlang her. Nun kam das Thema bei der jüngsten Gemeinderatssitzung aber wieder auf die Tagesordnung, da den Juristen im Landratsamt die vom Gemeinderat beschlossene Beteiligungshöhe für die Bürger an den Kosten des Straßenausbaus als zu gering erschien. Laut Vorgabe der Kreisverwaltungsbehörde dürfen die Sätze für den Eigenanteil den die Kommune für den Straßenausbau leisten muss, nicht zu hoch sein. Bei Anliegerstraßen dürfe der Eigenanteil der Gemeinde höchstens 20 Prozent über dem der Mustersatzung liegen, bei allen anderen Straßen wie Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen nur 15 Prozent höher. Die Wiedervorlage dieser Satzung sorgte für Unverständnis im Gemeinderat. Vor allem deshalb weil die kommunale Selbstverwaltung in diesem Fall kaum mehr Spielraum lässt. „Jetzt kommt das Landratsamt daher und sagt das passt nicht“, wunderte sich Alexander Schrüfer (WG Sa/Ne). „Wo ist da eine Rechtssicherheit, ob da 20 oder 40 Prozent drinstehen ? Fragte Adalbert Söhnlein (WG Sa/Ne) in die Ratsrunde. „Wir haben die Grenzen ausgelotet“, brachte es Ernst Rothenbach (GL) schließlich auf den Punkt und für Bürgermeister Ludwig Bäuerlein (CSU/UW) war klar, das man für den Bürger nicht mehr rausholen kann. Am Ende beschloss der Rat gegen die Stimme von Söhnlein die Straßenausbaubeitragssatzung nach den Vorgaben des Landratsamts zu ändern und den Eigenanteil der Gemeinde so hoch wie möglich festzusetzen. Die Sozialstation der Caritas in Hollfeld hatte wie jedes Jahr wieder einen Zuschussantrag eingereicht. Einstimmig entschloss sich der Rat den gleichen Zuschussantrag wie letztes Jahr in Höhe von 700 Euro zu gewähren. Dies sind etwa 50 Cent pro Gemeindebürger. Zu Beginn der Sitzung informierte Bäuerlein das es nach ergiebigen Regenfällen zu zahlreichen Straßen- und Wegeschäden kam. Er musste daher als Bürgermeister auch ohne vorherigen Ratsbeschluss umgehend handeln. Hatte es zum Beispiel in Neuhaus die Bergstraße ins Tal gespült. Auch viele Wanderwege waren durch das Unwetter in Mitleidenschaft gezogen worden. Ursprünglich schätzte Bäuerlein den Schaden auf rund 20000 Euro. Es kostete dann aber nur die Hälfte die Wege wieder zu richten. Für die Bergstraße in Neuhaus fielen 6000 Euro an und für die Wege in den Fluren in Sachsendorf, Neuhaus und Zochenreuth insgesamt 4000 Euro. „Gut das es gemacht wurde, gut wäre aber auch gewesen die Jagdgenossenschaften zu informieren“, kommentierte dies Holger Nützel (GL). Denn laut Nützel hätten die Jagdgenossenschaften ihre Wege selbst gerichtet. Bäuerlein entgegnete das er bei den Familien der Jagdvorstände angerufen habe und nichts dafür könne wenn dies den Jagdvorstehern dann nicht ausgerichtet werde. Nützel verwies auch darauf das am Kirchberg in Aufseß unterhalb des Kriegerdenkmals ein Teil des Berges vor dem „Wegkippen“ sei. Hier müsse dringend was gemacht werden. Zu Beginn der Sitzung gedachte man während einer Schweigeminute dem verstorbenen Altbürgermeister Eberhard Lahner und dem ebenfalls verstorbenem dritten Bürgermeister Josef Lindner. tw