Gemeinderat Unterleinleiter: Biogasanlage des Landwirtschaftdirektors in der Kritik
Von Thomas Weichert
UNTERLEINLEITER Lediglich über zwei Bauanträge landwirtschaftlicher Nutzung hatten die Gemeinderäte während der jüngsten öffentlichen Ratssitzung zu entscheiden. Bauherr beider Bauvorhaben ist Reinhold Wunder, seines Zeichens Landwirtschaftsdirektor von Bamberg. Beide von Wunder beantragten Bauvorhaben sind eigentlich genehmigungsfrei da „landwirtschaftlich privilegiert“, aber dennoch muss rein formell das so genannte gemeindliche Einvernehmen eingeholt werden. Ohne Probleme genehmigten die Räte Wunders Antrag auf Erweiterung seiner landwirtschaftlichen Lagerhalle. Bei der Erweiterung von Wunders Biogasanlage bei Dürrbrunn mit einem Anbau einer Getreidelagerhalle erhitzen sich aber dann die Gemüter, da dieses Bauvorhaben bereits verwirklicht wurde und der Gemeinderat somit vor vollendeten Tatsachen stand.
Uwe Knoll (FWG) wunderte sich über Wunder und tat seinem Unmut damit kund dass der Gemeinderat nun wieder einmal das gemeindliche Einvernehmen im Nachhinein erteilen soll. Gerade bei Dürrbrunn seien in der Vergangenheit schon Lagerhallen gebaut worden die der Gemeinderat erst genehmigt hatte als sie schon standen. „Wir sind wieder einmal die Deppen“, so Knoll, der diese Praxis nicht länger dulden will. Josef Geck (NWG) pflichtete Knoll bei. „Wir müssen endlich einmal Charakter zeigen“, so der Dürrbrunner der forderte die teilweise 40 Jahre alten Bebauungspläne endlich auf den neuesten Stand zu bringen. Auch Bürgermeister Gerhard Riediger (NWG) befand es für notwendig die Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan auf Fordermann zu bringen beziehungsweise diese „abzurunden“. Ganz anders Ernst König (DWV). „Ich sehe das nicht so kritisch denn lehnen wir ab, ersetzt das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen“, so König. Er räumte jedoch ein das es „verfahrenstechnisch“ falsch gelaufen ist, was jedoch kein Grund sei die Erweiterung einer Biogasanlage abzulehnen, zumal diese ja einst genehmigt wurde. Die Anlage selbst wurde bereits 2005 mit genehmigtem Plan errichtet. Die nun beantragten Neubauten und die Standortverschiebungen seien aber so „spektakulär“ um sie ablehnen zu können, so König weiter. Laut Antrag umfassen die Änderungen der einst erteilten Baugenehmigung für Wunders Biogasanlage den Anbei einer Getreidehalle und eines Getreideraums, die Befestigung der Hoffläche, den Bau eines Gärrestelagers und die Errichtung eines Pumpraums zwischen der Vorgrube und dem Nachgärer. Am Ende stimmten dann doch alle für die Erweiterung der Biogasanlage da auch keine Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken oder der Wohnbebauung dadurch zu erwarten sind. Wie Knoll betonte geht es ihm nicht um die Erweiterung der Biogasanlage, sondern ums Prinzip. Also erst Plan einreichen, dann genehmigen lassen und dann bauen und nicht umgekehrt.