Der Streit zwischen einem Landwirt, der auf seinem Grundstück in Kirchehrenbach unterhalb des Rathauses eine Reithalle mit Nebengebäude bauen will, und der Gemeinde schwillt seit Jahren. Sein Vorhaben wurde immer wieder abgelehnt weil das Grundstück im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans in einem Mischgebiet liegt in dem nach der früheren Planung des Baugebiets „Kirchehrenbach-Nord“ auch eine Wohnbebauung möglich wäre zu der die Abstandsflächen nicht eingehalten werden können. Wohnhäuser wurden bis jetzt aber dort noch nicht errichtet.
Nun hat der Landwirt erneut einen Bauantrag auf Errichtung einer Reithalle mit fast 42 Metern Länge und 22 Metern Breite eingereicht an die er eine acht mal sieben Meter große unterkellerte Sattelkammer anbauen will. Da auch der Brandabstand nicht vorhanden ist, beantragte der Bauherr eine Befreiung nach der Bayerischen Bauordnung. Alle Nachbarn haben ihm ihre Unterschrift dagegen aber verwehrt. Sogar der Verwaltungsgerichtshof in München hatte sich mit dem Fall schon befasst und darauf hingewiesen, das bei einer Erteilung der Baugenehmigung für den Landwirt dann Bestandsschutz bestehe. Was umgekehrt bedeuten würde, das eine Wohnbebauung in diesem Bereich entlang der Hauptstraße nicht mehr möglich mache. „Beides wird sich nicht in Einklang bringen lassen und stets zu Konflikten führen“, heißt es abschließend in der Stellungnahme der Verwaltung. Für Rainer Gebhardt (SPD) ist der Fall klar. „Wenn jemand dort doch ein Häuschen rein bauen will, muss er 30 Meter Abstand einhalten. Johannes Pieger (CSU) verwies auf den Gerichtsbeschluss. Demnach sind es 60 Meter Abstand. So oder so könnte der Abstand zur geplanten Reithalle aber nicht eingehalten werden. Für Bürgermeisterin Anja Gebhardt (SPD) ist der Fall auch klar. Nach aktueller Rechtslage könne man die Reithalle dort nicht genehmigen. Es sei denn, es werden dort keine Wohnhäuser mehr hin gebaut. Johannes Bail (CSU) forderte deshalb eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderats. Der Gemeinderat müsste sich grundsätzlich einmal entscheiden ob entweder nördlich der schon bestehenden Bebauungen an der Hauptstraße weitere Wohnbebauungen gewünscht werden oder oh den jetzt geplanten und künftigen Bauvorhaben des Landwirts zugestimmt werden soll. Eine solche Grundsatzentscheidung könne aber heute nicht getroffen werden, da sie nicht auf der Tagesordnung steht, betonte die Bürgermeisterin, gab aber Bail recht. Aktuell gehe es um den Bauantrag für die Reithalle, dem erneut nicht zugestimmt werden könne, weil er nicht dem Flächennutzungsplan entspricht und weiterhin immissionsschutzrechtliche Probleme zu erwarten sind. Dem folgte der Rat einstimmig und lehnte die Reithalle mit Nebengebäude erneut ab. In einer der nächsten Sitzungen soll es dann um die Grundsatzentscheidung gehen. Dazu können sich die Räte nun Gedanken machen.Die Bauanträge zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses und dem Abriss eines alten Wohnbegbäudes mit Naubau an gleicher Stelle fanden Zustimmung.