Aus dem Bau- und Umweltausschuss Gößweinstein Von Thomas Weichert GÖSSWEINSTEIN
Erneut ging es während der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Marktgemeinderats um die Genehmigung oder Ablehnung eines Flachdachs auf einem Wohnhaus. Der Bauwerber aus dem Gößweinsteiner Ortsteil Hardt hatte schon letztes Jahr ein Wohnhaus mit Flachdach auf seinem Grundstück beantragt was damals noch abgelehnt wurde. Inzwischen hatte der Gesamtgemeindeart aber entschieden das Flachdächer auf Wohnhäusern in Baugebieten nicht mehr grundsätzlich abgelehnt werden.
Nach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung soll nun dem Bauherrn aus Hardt das Wohnhaus mit Flachdach genehmigt werden. Dem stimmten auch alle Räte außer Georg Lang (CSU) letztendlich zu. Lang jedoch nicht deshalb weil er Flachdächer grundsätzlich nicht haben will, sondern weil er die gesamte Vorgehensweise der Marktverwaltung für recht zweifelhaft hält. Denn der Fall ist kompliziert da für dieses Grundstück im Außenbereich bisher noch gar kein Baurecht besteht. Wie Lang betonte müsse zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden um dort überhaupt hin bauen zu können. Außerdem gehe es beim Baurecht nur um das zu bebauende Grundstück. „Wem es gehört ist für uns uninteressant“, so Lang der eindringlich davor warnte eine Baugenehmigung vom jeweiligen Grundstückseigentümer abhängig zu machen. Wäre es nach Lang gegangen würde das beantragte Wohnhaus schon stehen. „Aber es muss ja alles anders gemacht werden dass es länger dauert“, kritisierte der Ex-Bürgermeister. Denn wenn es nach ihm gegangen wäre hätte man den Flächennutzungsplan längst geändert und ein ordentliches Baugebiet in Hardt ausgewiesen. So aber werde immer der Weg des geringsten Widerstands gesucht der dann auch nicht zum Ziel führe. Außerdem befürchtete Lang das eine Genehmigung eines Flachdachs auch Auswirkungen auf zukünftige Bauten dort habe. „Damit zwingen wir unter Umständen die Nachbarn auch ein Flachdach zu bauen“, so Lang. Zweiter Bürgermeister Georg Bauernschmidt (SPD) befand das es jedoch schwierig sei ein Baugebiet auszuweisen wenn die Grundstückseigentümer nicht mitspielen. Langs Einwand, das ein Flachdach auch Auswirkungen auf nachfolgende Hausbauten habe, wies Bauernschmidt mit dem Hinweis zurück, das es in Hardt bereits viele Häuser mit Spitzdächern gibt. Konrad Schrüfer (FWG) fragte in die Runde ob es überhaupt noch sinnvoll sei generell einen Bebauungsplan aufzustellen. „Wir wollen das bei uns junge Leute bauen. Die haben aber andere Vorstellungen wie wir“, so Schrüfer. Er verwies auf das Therapiezentrum von Markus Poser das auch ein Flachdach hat und auf die genehmigten Wohncontainer in Behringersmühle. „Auf die Schulen hat man früher auch ein Flachdach gebaut“, so Schrüfer. „Wenn die Leute das unbedingt wollen sollten wir es zulassen.“ Lang konterte. Das Therapiezentrum und die Schulen seien Sonderbauten und keine Wohnhäuser. Tanja Rost (JuF) betonte das sie sich mit Flachdächern immer etwas schwer tue. „Weil es aber mit Holz verkleidet ist kann ich mich mit dem Gedanken anfreunden“, so Rost. „Wir verkorksen das Ganze und brocken den nachfolgenden Generationen die Suppe ein“, lies Lang nicht locker. Als konsequenter Verfechter eines Bebauungsplans betonte Lang noch einmal mit Nachdruck, das zuerst das Baurecht und dann auch noch eine ordentliche Erschließung geschaffen werden müsse. Gegen die Stimme von Lang wurde jedoch schließlich der einstige ablehnende Beschluss des Bauausschusses aufgehoben und dem Wohnhausbau mit Flachdach das gemeindliche Einvernehmen erteilt. In Kohlstein hingegen wurde einstimmig der Bau eines Bungalows im Neubaugebiet abgelehnt. Denn solche Flachbauten sieht er Bebauungsplan dort nicht vor. Wie Bürgermeister Hanngörg Zimmermann zu dieser Bauvoranfrage aus Kohlstein erklärte könne man einen Bungalow auch nicht im Zuge der Erteilung einer Befreiung des gültigen Bebauungsplans genehmigen da es die Grundzüge der Planung betrifft. „Geben wir dem statt, würde es das Landratsamt ablehnen“, so Zimmermann. Außer man ändere in Kohlstein den Bebauungsplan. Die Genehmigungen zweier Carports und die Zustimmungen zu Baumaßnahmen in den Nachbargemeinden Ebermannstadt und Obertrubach waren nur Formsache. Unter dem Punkt Anfragen äußerte lang größte Bedenken das die Straße nach Moschendorf noch lange hält. Hier sah er dringenden Handlungsbedarf. Laut Zimmermann müsse nach Moschendorf aber zunächst eine provisorische Ausweichstraße von Köttweinsdorf her gebaut werden bevor man die Bergstrecke saniert. Schrüfer fragte wieso wegen der nun geschaffenen 30er Zone durch ganz Gößweinstein alle fünf Meter ein 30er Schild aufgestellt werden musste. Nach seiner Meinung reiche an den Ortseingängen ein Hinweisschild das in ganz Gößweinstein 30 Stundenkilometer gilt. Zimmermann verwies darauf dass dies nicht Sache des Marktes sei, da es sich bei der Ortsdurchfahrt von Gößweinstein um eine Staatsstraße handle und somit der Freistaat dafür zuständig sei.