Gößweinstein: Im Baugebiet „Büchenstock-Erweiterung“ werden Flachdächer erlaubt
Von Thomas Weichert
GÖSSWEINSTEIN Erneut kam es während der jüngsten Marktgemeinderatssitzung zu einer kontroversen Diskussion ob künftig in bereits aufgestellten Bebauungsplänen Flachdächer auf Wohngebäuden erlaubt sind. Während der Maisitzung hatte der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen dass die Errichtung von Flachdächern auf Wohngebäuden im Markt Gößweinstein nicht mehr aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt wird.
Unseren Bericht darüber hatte auch ein Bauwerber gelesen der im Baugebiet „Büchenstock-Erweiterung“ ein Wohnhaus mit Flachdach bauen wollte, dies aber im März nach einer Entscheidung im Bauausschuss abgelehnt wurde. Der Bauwerber teilte der Gemeinde nun mit, dass er weiterhin ein Haus mit Flachdach am Büchenstock in Gößweinstein bauen will. Eine von der Verwaltung in der Zwischenzeit eingeholte Rechtsauskunft beim Landratsamt hatte in der Zwischenzeit ergeben das man für ein Flachdach keine Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplans erteilen könne, sondern den Baubauungsplan ändern müsse. Dies deshalb weil die Errichtung eines Flachdachs die Grundzüge der Planung betreffen. Um dem Bauwerber nun den Wohnhausbau mit Flachdach doch noch zu ermöglichen schlug die Verwaltung nun vor ein Verfahren zur Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplans „Büchenstock-Erweiterung“ einzuleiten. Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist zum einen die Möglichkeit zur Errichtung von Flachdächern und zum anderen die Einarbeitung von bereits erteilten Befreiungen.
Was kostet die Bebauungsplanänderung ?
Dietmar Winkler (CSU) wollte dazu zunächst wissen was der Gemeinde die Änderung des Bebauungsplans kostet. Geschäftsstellenleiter Peter Thiem schätzte dafür Kosten von etwa 10000 Euro. Dies bezweifelte Georg Lang (CSU) stark. „Was ist wenn es 30000 Euro kostet“, fragte Lang der betonte das der Gemeinderat entschieden habe keine Flachdächer haben zu wollen. Dem widersprach Jürgen Kränzlein (SPD) mit verweis auf den Grundsatzbeschluss Flachdächer nicht mehr generell abzulehnen. Außerdem hielt Kränzlein Lang vor das in dessen Amtszeit als Bürgermeister 49 Befreiungen und Änderungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt wurden und nur ganze drei Bauvorhaben nach dem Bebauungsplan durchgeführt wurden. Lang konterte das diese Befreiungen von den Festsetzungen des Baubauungsplans jedoch nichts gekostet haben. Lang schlug stattdessen vor ein neues Baugebiet für eine „Flachdachsiedlung“ auszuweisen. „Das ist engstirniges Denken“, kam prompt Kränzleins kontra. „Es geht um die Grundsätzlichkeit“, meldete sich nun Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (BMG) zu Wort. Laut Zimmermann habe man inzwischen zwei Bauwerber die ein Haus mit Flachdach errichten wollen. „Es geht daher auch um Zuzug nach Gößweinstein“, so Zimmermann. Matthias Wendler (JuF) war nun für Vertagung der Entscheidung. Erst sollten die genauen Kosten der Bebauungsplanänderung ermittelt werden, so Wendler. Daniela Drummer (FWG) war jedoch für eine sofortige Änderung. Da man grundsätzlich Flachdächer zulassen will könne man jetzt nicht „ätsch bätsch sagen“, so Drummer. „Wenn einer so ein Haus bauen will, so er`s halt bauen“, bekam sie Schützenhilfe von Rainer Polster (FWG).
Antrag auf Absetzung abgelehnt
Wendler stellte nun den Antrag zur Geschäftsordnung den Tagesordnungspunkt abzusetzen. „Zu spät“, befand Bürgermeister Zimmermann, da ein Antrag zur Geschäftsordnung nur von einem Rat gestellt werden kann der sich noch nicht an der Diskussion beteiligt hat. „Jetzt werde ich etwas sauer, denn dann hättest du schon zu dem Zeitpunkt abstimmen lassen müssen als Wendler erstmals für eine Vertagung war“, so nun ein sichtlich verärgerter Georg Lang. Denn dies sei auch eine Frage der Fairness, so Lang. Zimmermann beeindruckte dies jedoch nicht. Er ließ nun über den Verwaltungsvorschlag zur Änderung des Bebauungsplans abstimmen. Neun Räte waren dafür, sechs dagegen. Im Baugebiet Büchenstock-Erweiterung werden somit Flachdächer zugelassen.