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Marktgemeinderat Gößweinstein: Gemeindeverbindungsstraße muss regelkonform gebaut werden – Sonst gibt es keine Förderung
Marktgemeinderat Gößweinstein: Gemeindeverbindungsstraße muss regelkonform gebaut werden – Sonst gibt es keine Förderung
Von Thomas Weichert
GÖSSWEINSTEIN
Die etwa zwei Kilometer lange und in sehr schlechtem Zustand befindliche Gemeindeverbindungsstraße zwischen Hartenreuth und Leutzdorf soll bekanntlich erneuert und ausgebaut werden. Um für diesen Straßenvollausbau Zuschüsse des Freistaats zu bekommen muss die Straße allerdings so gebaut werden wie die Vorgaben der Regierung von Oberfranken dafür sind. Diese Vorschriften stießen nun im Marktgemeinderat auf Unverständnis und sorgten für Kopfschütteln einiger Gemeinderäte.
Beispielweise wollte der Rat eine generelle Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 Stundenkilometer (km/h) für die ganze Strecke haben. Dies sei aber nach der Straßenverkehrsordnung, die in ganz Deutschland gilt, nicht erlaubt, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h betragen muss. Reduziert die Gemeinde die Geschwindigkeit jedoch generell, dann bekommt sie für den Straßenbau keinen Zuschuss. Der Jurist im Rat, Jürgen Kränzlein (SPD) interpretierte dies so: „Man muss 100 fahren.“ Für Kränzlein ein Unding da die Straße durch den Wald erhebliches Gefahrenpotential birgt. Zum einen fahren dort große landwirtschaftliche Maschinen die im Begegnungsverkehr auf das Bankett fahren müssen. Zum anderen sind dort viele Fußgänger unterwegs und zum weiteren befindet sich an der Ortseinfahrt von Leutzdorf die gut frequentierte Speisegaststätte Richter. „Muss ich erst warten bis was passiert um die Geschwindigkeit reduzieren zu können“, fragte Kränzlein in die Runde. Die Antwort kam von Geschäftsleiter Peter Thiem. „Wir müssen die Straße so bauen, das man 100 fahren, sonst gibt es keinen Zuschuss.“, klärte Thiem auf. „Große Fahrzeuge fahren halb auf dem Bankett. Verstehen kann ich das Ganze nicht“, schüttelte auch Georg Lang (CSU) mit dem Kopf. Für Dietmar Winkler (CSU) ist die Ortseinfahrt von Leutzdorf das Problem. „Bekommen wir auch keine Förderung wenn wir dort einen großen Blumenkübel für 500 Euro auf die Straße stellen“, wollte Winkler wissen. Für Kränzlein geht das auch billiger. Er schlug eine Bake für 67 Euro vor um die Geschwindigkeit zu reduzieren. Laut Regierung dürfte der Markt Einbauten zur Geschwindigkeitsreduzierung errichten, allerdings ohne Förderung. Rund 30000 Euro würde so etwas kosten. Fahrbahnteiler auf Höhe der Ortstafel zur Geschwindigkeitsreduzierung, wie ebenfalls vorgeschlagen, sind staatlich nicht anerkannt und eine Querungshilfe sei aufgrund der Ortsrandlage auch nicht erforderlich. Vom Einbau von Bodenwellen wurde ebenfalls abgeraten. Dadurch könnten bei schnellem Überfahren Fahrzeugschäden entstehen und der Ärger wäre so vorprogrammiert. Außerdem würde die Gemeinde die Stabilisierungshilfe riskieren, würde sie etwas bauen was nicht erforderlich ist. Abgelehnt wurde auch der Wunsch das Bankett teilweise bis zu den Leitpfosten zu asphaltieren. Dies sei nicht regelkonform und würde die Förderung der gesamten Maßnahme gefährden, heißt es dazu in der Stellungnahme. Gänzlich verzichtet wird auch auf Schutzplanken im Waldbereich. Vielmehr soll ab Asphaltkante der Wald links und rechts entlang der Straße 4 Meter breit, anstatt 3 Meter gerodet werden. Dies spart etwa 50000 Euro ein, weil man dann keine Schutzplanken braucht. Kopfschütteln auch bei Reinhold Hutzler (FWG). Nicht jedoch über die Vorgaben der Regierung, sondernm über die Ansichten seiner Ratskollegen. „Wenn ich von Etzdorf nach Gößweinstein reinfahre, kann ich auch 100 fahren“, so Hutzler. Nach dem Ortsschild vor dem Gößweinsteiner Feuerwehrhaus gilt dann plötzlich 30. Genau wie in Leutzdorf auch, so Hutzler. Einzig Kränzlein stimmte am Schluss gegegen die Beschlussempfehlung der Verwaltung die Auflagen der Regierung zur Kenntnis zu nehmen um den Zuschuss nicht zu gefährden.