Fränkische Schweiz Waischenfeld
»
Die Fränkische Schweiz
»
Nachrichtenarchiv 2019
»
Marktgemeinderat Wiesenttal: Kein Hausbau im Außenbereich in Oberfellendorf - Gemeindegebeit wird um 42 Quadratmeter kleiner
Marktgemeinderat Wiesenttal: Kein Hausbau im Außenbereich in Oberfellendorf - Gemeindegebeit wird um 42 Quadratmeter kleiner
Von Thomas Weichert
WIESENTTAL
Eigentlich hätten die Vorstandsmitglieder des Fördervereins Familienschwimmbad Streitberg unter dem ersten Punkt der Tagesordnung der Marktgemeinderatssitzung über die Ergebnisse der letzten Badesaison und über das Bad im Allgemeinen berichten sollen. Dieser Punkt wurde auf Wunsch der Vereinsführung jedoch einstimmig auf den 26. März vertagt, da an diesem Tag auch gleich eine Ortsbegehung mit den Gemeinderäten im Bad stattfindet.
Einem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet in Oberfellendorf erteilten die Räte gegen die Stimmen von Konrad Rosenzweig und Susanne Braun Hofmann (beide CSU) sowie Helmut Hofmann (ZJ) nach kontroverser Diskussion mehrheitlich eine Absage. Bürgermeister Helmut Tauts (FWW) erster Kommentar zu diesem Antrag war: „Nicht einfach weil es eine landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet ist.“ Für Roland Knauer (BBS) ist das gewünschte Baugrundstück „viel zu weit draußen.“ „Das hat für mich nichts mehr mit Ortsabrundung zu tun“, so Knauer. „Wir müssen für jeden Bauantrag absolut dankbar sein. Aber es ist einfach zu weit im Außenbereich. Genehmigen wir das zersiedeln wir die Ortskerne“, war auch Marco Trautner (FWW) gegen eine Genehmigung. Trautner riet das der Bauwerber sein Grundstück tauschen solle, um trotzdem in Oberfellendorf bauen zu können. Denn es gäbe im Ort ja ausgewiesene Bauflächen. Konrad Rosenzweig verwies darauf das der Rat grundsätzlich die Planungshoheit habe und betonte auch, das es in Oberfellendorf noch Baulücken gäbe die man zuerst auffüllen sollte. Dennoch riet Rosenzweig das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und dann eben die Träger öffentlicher Belange darüber entscheiden zu lassen. „Denn“, so Rosenzweig“, die Entwicklung gehe irgendwann weiter und später ist dieses Grundstück eben ein Baugrundstück. „Denn diejenigen die nach uns kommen werden fragen wo man noch bauen kann“, so Rosenzweig“. „Ich würde auch sagen keine Chance dort zu bauen“, so Manfred Bischoff (FWW) und Roland Knauer hielt nichts davon, wie von Rosenzweig vorgeschlagen, dem Landratsamt den „schwarzen Peter“ zuzuschieben. „Ich würde Farbe bekennen“ so Knauer. Das gemeindliche Einvernehmen erteilt hingegen wurde einem gleichlautenden Vorbescheidsantrag zum Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Birkenreuth da dieses Grundstück im Flächennutzungsplan bereits al Wohnbaufläche ausgewiesen ist und von der Kreisstraße aus gut erschlossen werden kann. Genehmigt auch der Neubau eines Garagengebäudes mit Lagerraum in Niederfellendorf. Hier muss mit dem Grundstückseigentümer allerdings eine Sondervereinbarung getroffen werden da unter dem gewünschten Garagenbau die Wasserleitung der Nachbarn liegt. Auch genehmigt der Bau einer Doppelgarage vor der Nützelmühle in Draisendorf und die Gebietsänderung von Ebermannstadt und Wiesenttal. Im Bereich eines Betonwegs in der Gemarkung Wohlmannsgesees wird das Gemeindegebiet von Wiesenttal geringfügig um 42 Quadratmeter kleiner und Ebermannstadt dafür um diese Differenz größer. Taut bezeichnete diese Gebietsbereinigung als „kleine Flurbereinigung aufgrund eines Vermessungsakts“. Bezüglich der Hadergasse in Streitberg teilte Taut mit großem Bedauern mit das eine Aufnahme ins Dorferneuerungsverfahren dieser Straße vom Amt für ländliche Entwicklung abgelehnt wurde. „Ich hoffe aber das dies nicht für immer gestorben ist“, so Taut. Zweiter Bürgermeister Gerhard Kraus (BBS) stellte dazu den Antrag beim Amt nachzuhaken warum nicht alle Hausbesitzer in Streitberg in den Genuss einer privaten Förderung im Zuge der Dorferneuerung für ihre beabsichtigte Hausverschönerung kommen. Kraus fordert das alle Streitberger diesbezüglich gleich behandelt werden müssen.