Bürgerbegehren im Ahorntal scheitert an falscher Fragestellung
Von Thomas Weichert
AHORNTAL
Das Bürgerbegehren pro Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld und kontra Rathausneubau ist vorerst aus rechtlichen Gründen gescheitert. Grund für das Scheitern ist nach der Rechtsauffassung der Juristen im Landratsamt Bayreuth die falsche Fragestellung nach dem so genannten „Koppelungsverbot“. Nach der Gemeindeordnung ist das eingereichte Bürgerbegehren von Jonas Gleich und seinen Mitstreitern zwar zulässig weil es den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde betrifft, die Fragestellung sei aber nicht zulässig. Dieser Rechtsauffassung schloss sich der Gemeinderat während der gut besuchten Gemeinderatssitzung im Feuerwehrhaus von Kirchahorn gegen die Stimme von zweitem Bürgermeister Günther Kaiser (FWA) an. Somit ist das Bürgerbegehren, jedenfalls vorerst, vom Tisch.
Viele Bürger waren diesmal zur Gemeinderatssitzung gekommen
„Wenn wir dem zustimmen öffnen wir einer Klage Tür und Tor“, betonte Bürgermeister Gerd Hofmann (FBA) der auszugsweise das Schreiben der Rechtsaufsicht des Landratsamts verlas. Aus diesem Schrieben geht unter anderem hervor das die Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht der erforderlichen Form nach der Gemeindeordnung entspricht. Die Fragestellung „Sind sie dafür, dass der Rathausneubau in Kirchahorn gestoppt wird und eine Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld, unter Vorbehalt einer Bürgeranlaufstelle in Kirchahorn, gebildet wird ?“ enthalte zwei Fragen, die sich auf unterschiedliche inhaltlich nicht miteinander verbindbare Themen beziehen. Ob der Rathausneubau in Kirchahorn gestoppt werden und eine Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld gebildet werden soll, seien zwei unterschiedliche Fragestellungen, die ein Bürger nicht unbedingt beide mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten kann oder will, da es sich um zwei, objektiv betrachtet, sachlich nicht zusammenhängende Fragen handle. Außerdem berufen sich die Juristen des Landratsamts auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2000 das nach der Bayerischen Verfassung in einem ähnlichen Fall bei einem Volksbegehren aufgrund des Koppelungsverbots ebenso entschieden hatte.
Initiator Jonas Gleich
Dies sei auch auf ein Bürgerbegehren anzuwenden, heißt es in dem Schreiben des Landratsamts. Zudem sei es laut dieses Urteils auch erforderlich das der Bürger bei Abstimmungen ein Höchstmaß an Abstimmungsfreiheit hat und seinen Willen so differenziert wie möglich zur Geltung bringen könne. Dies sei eben mit der Fragestellung des Bürgerbegehrens im Ahorntal nicht zu verwirklichen, da der Bürger gezwungen wäre über mehrere, sachlich nicht zusammenhängende Regelungsvorschläge im Paket abzustimmen. Deshalb sei die Fragestellung des eingereichten Bürgerbegehrens somit nicht zulässig, so die Meinung der Rechtsaufsicht. Wie Bürgermeister Hofmann jedoch feststellte, seinen mehr als genug Unterschriften für das Bürgerbegehren eingegangen. Jonas Gleich, der diesmal mit einigen seiner Mitstreiter zur Sitzung gekommen war, nahm das Scheitern des Bürgerbegehrens gelassen. „Ich habe es geahnt, unsere Ansicht ist aber das es zwei Fragestellungen sind die zusammengehören“, so Gleich gegenüber der NN. „Wir müssen das erst einmal so akzeptieren und werden nun diskutieren wie es weitergeht. Wir werden auf jeden Fall am Ball bleiben“, so Gleich, für den nur eine Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld in Frage kommt. „Die beiden Gemeinden arbeiten ohnehin schon eng zusammen“, sagt Gleich für den eine VG mit Mistelgau-Glashütten nicht ziel führend wäre. Möglich wäre vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Jedoch vielleicht mit wenig Aussicht auf Erfolg. Daher überlegen Gleich und seine Mitstreiter nun ein neues Bürgerbegehren mit einer anderen Fragestellung auf den Weg zu bringen. Möglich wären auch zwei Bürgerbegehren. Einmal für eine VG mit Waischenfeld, einmal gegen den Rathausneubau.
Mitstreiterin Jennifer Haas
Eine der Mitstreiterinnen für eine VG mit Waischenfeld und gegen den Rathausneubau ist die 26-jährige angehende Gymnasiallehrerin Jennifer Haas aus Kirchahorn. „Wir geben nicht auf, denn es geht um die Zukunft unseres Ahorntals und darüber sollen die Bürger selbst entscheiden dürfen“, so Haas. Wieder genügend Unterschriften für ein neues Bürgerbegehren zu sammeln sei außerdem kein Problem. „Denn es hat sich gezeigt das vieler Ahorntaler unserer Meinung sind“, betont Jennifer Haas. Zuvor hatte Manfred Herzing (FBA) einen Passus im Protokoll der letzten Sitzung bezüglich des Bürgerbegehrens kritisiert. Dies führe zu großen Irritationen über Dinge die nicht zutreffend seien, so Herzing, der betonte dass er erwarte, das von der Gemeinde die Bürger umfassend informiert werden. „Das habe ich vorab vermisst“ so Herzing. Peter Thiem (FBA) schlug schließlich vor die Anmerkung von Geschäftsstellenleiter Christian Arneth aus dem letzten Protokoll zu streichen. Dem stimmten die Räte einstimmig zu.