Ahorntal: Bürgerbegehren für Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld eingereicht
Von Thomas Weichert
AHORNTAL Im Rathaus von Kirchahorn wurde heute ein Bürgerbegehren mit folgender Fragestellung eingereicht: "Sind Sie dafür, dass der Rathausbau in Kirchahorn gestoppt wird und eine Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld, unter Vorbehalt einer Bürgeranlaufstelle in Kirchahorn, gebildet wird?" In den kommenden Tagen prüft nun die Gemeindeverwaltung, ob das Bürgerbegehren den gesetzlichen Anforderungen nach der Gemeindeordnung entspricht. Dabei werden die Fragestellung, die Begründung, sowie die Unterschriften hinsichtlich ihrer Richtigkeit überprüft. Eingereicht wurde das Bürgerbegehren von Jonas Gleich aus Körzendorf.
Wie der 25-jährige Körzendorfer gegenüber den Freunden der Fränkischen Schweiz betont stecke keine politische Gruppierung sondern ein rein privater Zusammenschluss mehrerer Personen hinter dem Antrag. Angesichts der Kosten von rund 2,5 Millionen Euro für ein neues Rathaus, was relativ teuer sei, sollen die Bürger entschieden, so Gleich. Bürgermeister Gerd Hofmann bestätigt auf unsere Anfrage die Einreichung des Bürgerbegehrens zur Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld.
Auf den ersten Blick seien genügend Unterschriften vorhanden, so Hofmann. Angeblich etwa an die 400 Unterschriften. Gegen die Stimmen aller drei Bürgermeister hatte sich der Gemeinderat gegen ein von zweitem Bürgermeister Günter Kaiser beantragtes Ratsbegehren ausgesprochen um die Bürger entscheiden zu lassen. Nun nehmen es die Bürger selbst in die Hand. Waischenfelds Bürgermeister Edmund Pirkelmann zeigte sich während der Stadtratssitzung am heutigen Dienstagabend im Badershaus optimistisch und erfreut. Eine Stellungnahme von Pirkelmann gäbe es aber erst wenn dies öffentlich werde.
Gemeinderat muss öffentlich entscheiden
Sind die Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren erfüllt wird der Gemeinderat Ahorntal im Anschluss in einer öffentlichen Sitzung die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen. Bei Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist dann innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Bei diesem Bürgerentscheid haben die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ahorntal die Möglichkeit aktiv im Rahmen der direkten Demokratie über die Fragestellung zu entscheiden. Mittels Mehrheitsbeschluss unter Beachtung eines Abstimmungsquorums wird somit eine Entscheidung herbeigeführt, welche einen Gemeinderatsbeschluss ersetzt, wodurch Bürgermeister und Gemeindeverwaltung mit der Umsetzung des Entscheides beauftragt werden.
Bürger sollen umfassend informiert werden
Damit die Bürger vor der Entscheidung umfassend über die Thematik eines Bürgerentscheides, sowie den bisherigen Ablauf und die Planungsarbeiten zum Rathaus, und natürlich zur Frage was eine Verwaltungsgemeinschaft ist, wie diese funktioniert und welche Vorteile und Nachteile diese hat, informiert werden, wird es in den kommenden Wochen mehrere Informationskanäle geben. Geplant sind so beispielsweise eine Informationsveranstaltung, sowie ein Sonderdruck für alle Haushalte oder eine Information im nächsten Mitteilungsblatt der Gemeinde Ahorntal.