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Ahorntal: Vizebürgermeister stellt Antrag auf Ratsbegehren zur Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld
Ahorntal: Vizebürgermeister stellt Antrag auf Ratsbegehren zur Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld
Von Thomas Weichert
KIRCHAHORN Die Überraschung kam ganz zum Schluss: Unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen“ stellte zweiter Bürgermeister Günther Kaiser (FWA) während der Gemeinderatssitzung zur Haushaltvorberatung den Antrag auf ein „Ratsbegehren“ damit die Ahorntaler Bürger selbst entscheiden können ob die Gemeinde Ahorntal eine Verwaltungsgemeinschaft (VG) mit der Nachbargemeinde Waischenfeld eingehen soll oder nicht. Über den Antrag Kaisers muss der Gemeinderat dann bei der nächsten Sitzung abstimmen.
2. Bürgermeister Günther Kaiser. Foto: Thomas Weichert
Kaiser ist der einzige Verfechter im Ahorntaler Gemeinderat der für eine Verwaltungsgemeinschaft mit Waischenfeld ist. Sein Antrag auf ein Ratsbegehren hat aber nun eine ganz andere Dimension als seine Anträge dazu in vorherigen Gemeinderatssitzungen, da dies zur Gewissensfrage für so manchen Gemeinderat werden könnte. Denn Kaiser will den Ahorntaler Bürgern selbst die Möglichkeit geben sich für oder gegen eine VG mit Waischenfeld zu entscheiden. Seinen Antrag zur Durchführung auf ein Ratsbegehren begründete Kaiser ausführlich. „Ich bin der Meinung dass wir nun die Bürger darüber entscheiden lassen sollten“, begann Kaiser seine Antragsbegründung.
Wichtigeres als Rathausneubau
Kaiser sieht auf die Gemeinde größere und wichtigere Aufgaben in den nächsten Jahren zukommen als für 2 Millionen Euro ein neues Rathaus im Hohbaumweg zu bauen. Diese enorme Investition für einen Rathausneubau könnte man sich mit einer VG sparen und das gesparte Geld für viel wichtigere Maßnahmen im Ahorntal verwenden. Kaiser schwebt vor das nicht verseuchte Untergeschoss des alten Rathauses nach oben hin abzudichten. So könnte dieses weiterhin als Anlaufstelle für die Bürger genutzt werden. Denn das alte Rathaus werde trotz Neubau die Gemeinde auch weiterhin beschäftigen und belasten. Nach und nach könnte man es dann auch sanieren. Kaiser betonte das man durch eine VG ja nicht die Eigenständigkeit der Gemeinde Ahorntal aufgibt und man weiterhin einen eigenen Gemeinderat mit Bürgermeister an der Spitze hat der sehr gut weiterhin im Feuerwehrgerätehaus tagen kann.
Knauer fordert Fakten und Zahlen
„Wenn das Begehren gemacht werden würde, dann brauchen wir auch Fakten und vor allem was uns die VG kostet“, erklärte Johannes Knauer (CWU). Diese Fakten müssten dann bis zur nächsten Ratssitzung vorliegen. Manfred Herzing (FBA) hält nach wie vor nichts von einer VG. „Die Priorität einer VG liegt immer da wo das Gewicht liegt.“ Für Herzing liegt das Gewicht dann in Waischenfeld da der Waischenfelder Stadtrat in einer VG immer eine Stimme mehr habe. Kaiser verwies auf andere VGs in denen es keine Probleme gibt und sah die Gemeinde Ahorntal aus finanzieller Sicht sogar handlungsunfähig werdend wenn man ein neues Rathaus baut. „Wenn einer sagt wir wären handlungsunfähig, glaube ich es nicht“, entgegnete Herzing. Bürgermeister Gerd Hofmann (FBA) brach die kurze Diskussion zu Kaisers Antrag schließlich ab und verwies auf die Gemeindeordnung. Bei der nächsten Sitzung kann es bezüglich der Gründung einer VG mit Waischenfeld also durchaus noch einmal spannend werden wenn über den Antrag von Günther Kaiser auf ein Ratsbegehren abgestimmt werden muss.
Info: Ein Ratsbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Neben der Möglichkeit der Gemeindebevölkerung, durch direkte Beteiligung in Form eines selbst eingeleiteten Bürgerentscheids am politischen Entscheidungsprozess mitzuwirken, besteht in den meisten Bundesländern wie auch Bayern die Ermächtigung für die Gemeindevertretungen, Entscheidungen, für die sie selbst zuständig sind, an die Bürger der Gemeinde abzugeben. Dies geschieht immer dann, wenn die örtlichen Politiker der Meinung sind, dass die Bevölkerung über eine Streitfrage abstimmen sollte. Der Gemeinderat beschließt dann von sich aus, einen von „oben initiierten Bürgerentscheid“ durchzuführen.