Wird in der Marktgemeinde Gößweinstein zukünftig der fließende und der ruhende Verkehr überwacht ? Diese Frage werden die Marktgemeinderäte bei der nächsten Marktgemeinderatssitzung beantworten müssen. Zur jüngsten Sitzung war Geschäftsstellenleiter Maximilian Köckritz vom Zweckverband „Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz“ aus Amberg gekommen um die Möglichkeiten der Verkehrsüberwachung in Gößweinstein vorzustellen.
Der Gemeindeart muss dazu den Überwachungsumfang, die Messstellen und die Prioritäten und den Umfang der Überwachung vorgeben. Es können so zu sagen Dienstleistungen des Zweckverbands ganz individuell gebucht werden. Allerdings ist das Ganze nicht zum Nulltarif zu haben und auch nicht ganz billig. Nach Abschluss einer Zweckvereinbarung kostet eine Stunde Überwachung des ruhenden Verkehrs 35 Euro und des fließenden Verkehrs 125 Euro. Hinzu kommt noch die Sachbearbeitung pro Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung pro Fall in Höhe von 11 Euro und wünscht die Gemeinde noch den Aufbau eines Verkehrszählgeräts so werden pro Tag und Gerät 40 Euro fällig. Durch Bußgelder wird natürlich auch wieder Geld eingenommen. Ob für die Gemeinde letztendlich eine schwarze Null für die Verkehrsüberwachung herauskommt, ist fraglich. Manche Gemeinden mit hohem Verkehrsaufkommen und vielen Verstößen verdienen damit sogar noch etwas, andere hingegen zahlen dabei drauf. Wie Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (BMG) dazu erklärte, wächst der Druck aus der Bevölkerung den Verkehr überwachen zu lassen. Im gesamten Hauptort gelte nun zwar Tempo 30, doch kaum mehr jemand halte sich daran, weil ohnehin nicht kontrolliert werde. Neben Geschwindigkeitsüberhöhung nehmen auch die Klagen wegen notorischer Falschparker zu. Laut Zimmermann bestehe daher Regelungsbedarf den die Gemeinde jedoch nicht selbst hinbekomme. Wie Zimmermann betonte gehe es um Lebensqualität, Verkehrssicherheit, Lärm und Gefährdung. Falls sich der Rat für eine Verkehrsüberwachung entscheidet, soll diese laut Zimmermann jedoch mit Augenmaß erfolgen. Daniela Drummer (FWG) befürwortete eine Verkehrsüberwachung, weil diese Falschparkern und Rasern Geld kostet und somit einen erzieherischen Wert habe. Einstimmig vertagt wurde die Entscheidung ob der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Albertsgarten“ in Wichsenstein erweitert wird oder nicht. Dazu soll noch einmal mit dem Grundstückseigentümer gesprochen werden. Dem Antrag der Rechtler aus Unterailsfeld zur Aufteilung des Rechtlerwalds wurde zugestimmt.